Grenzen der Schweigepflicht bei Zeugniskonferenzen
Was gilt als Bruch der Schweigepflicht bei der Teilnahme von Schüler- und Elternvertretern an Zeugniskonferenzen? Bei Zeugniskonferenzen haben sowohl Lehrer als auch gewählte Schüler- und Elternvertreter eine Schweigepflicht. Diese Schweigepflicht erstreckt sich über alle Informationen, die während der Konferenz ausgetauscht werden. Es wäre ein klarer Verstoß, wenn einem Schüler Details über seine Noten oder Versetzungsgefährdung mitgeteilt würden.