Überhöhte geschwindigkeit drängler

Kennt jemand Urteile in denen es sich strafmildernd oder gar strafabwendend ausgewirkt hat, dass ein wegen überhöhter Geschw. geblitzer Autofahrer vom Hintermann bedrängt wurde?

5 Antworten zur Frage

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Überhöhte Geschwindigkeit wegen Drängler

Ich finde es sehr schön, dass mir so schnell geantwortet wurde. Allerdings zielte meine Frage nicht darauf ab, ob man pauschal das bedrängt werden als Ausrede für zu schnelles Fahren verwenden kann.
Es geht darum ob jemand ganz konkret ein Urteil kennt, in dem das bedrängt werden in der Strafbemessung brücksichtigt wurde.
Hintergrund ist, dass ich vor längerem einen kurzen Zeitungsartikel gelesen habe, der einen eben solchen Fall beschrieben hat. Eine Frau wurde durch extrem dichtes Auffahren genötigt und hat aus Angst das Tempo erhöht Sie wurde geblitzt, ist letztlich vor Gericht gezogen und straffrei geblieben.
Kennt also jemand dieses Urteil oder ist ihm/ihr bekannt, dass ein solcher Zeitungsartikel eine Fehlmeldung sein MUSS, weil ein solches Urteil mit geltenden Gesetzen kollidiert?
, falls jemand diese lange Ergänzung liest
wohl kaum, musst elangsamer fahren oder die Spur wechaseln, manchmal hilft auch ein kurzes einschalten der Bremsleuchten
Nein. solche Fälle gibt’s nicht. Das ist keine Ausrede.
Mein Trick ist immer einschalten des linken Blinkers, dann weiß er/sie dass ich auch überholen will. Meine Antwort auch nein: Könnte ja jeder sagen. Das zählt nicht. ABER: Wenn du geblitzt worden bist u. angeblich v. einem Drängler 'zur Flucht nach vorne' bedrängt worden bist, müsste der ja auch auf dem Foto sein, oder? Jetzt sind 2 Fahrzeuge auf dem Foto u. du kannst eventuell 'Fehlmessung' beantragen.
Übrigens das mit dem Blinker links wird schon als
Nötigung gewertet.
Aus meiner Sicht gibt es keine Drängler, sondern nur
, die ständig den linken Fahrstreifen benutzen.
Bloß denen tut niemand was.
Blauweis
Ja vielleicht verwechselst du das mit dem schrecklichen Unfall auf der A5 bei Bruchsal wo, 'Ralph der Drängler' hinten ranfuhr ABER SIE NICHt BERÜHRTE. Die Frau ist dann in Panik geraten u. rechts in den Wald gerast. Frau u. Kind tot. Wenn nicht, kenne ich das Urteil das du meinst nicht. Wäre auch höchst seltsam. Kann ja jeder RA anfechten, denn wie will sie das beweisen, es sei denn Foto usw. siehe mein Kommentar oben.


autos
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verkehr
Wann verjährt ein unfall mit fahrerflucht und bleibenden schäden beim opfer?

unter bestimmten umstaenden NIE! ich kenne die genauen fakten nicht, die dich zu dieser frage kommen liessen! nie