Übergang leistungspämien zulagenverordnung bayerisches recht

Geltungsbereich o. g. Verordnung betrifft Beamte des Bundes. Gibt es eine entsprechende Verordnung für bayerische Beamte oder einen Verweis im bayerischen Recht, wonach die LPZV des Bundes für die bayerischen Beamten anzuwenden ist?

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Übergang von Leistungspämien- und -zulagenverordnung in bayerisches Recht

Die Zahlung von Leistungszulagen und -prämien ist Ländersache. Das heißt der Bund darf Entsprechendes nur für Bundesbeamten/innen regeln und jedes Bundesland für seine Beamten/innen.
In Bayern gibt es m.W.n. eine entsprechende Verodnung:
Verordnung über die Gewährung von Prämien und Zulagen für herausragende besondere. Leistungen v. 15.12.1998
Sie müßte im Gesetz- und Verordnungsblatt des Jahres 1998 oder im Internet zu finden sein.
http://www.mw.tum.de/Personalrat/Gesetze/baylpzv.htm
Hier die genannte Verordnung dazu.


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Zug-Ticket. keinen durchblick! Öö

- brauchst. Es ist kein Problem, ein Baden-Württemberg- und Bayern-Ticket zu kombinieren. Kostet dann allerdings pro Strecke -


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- Unternehmen die Steuern an den Staat leisten die Pensionen der Beamten. Ha! "Die Lohnsteuer trägt heute mit fast einem Drittel -


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geschenk für o2 vertragsverlängerung?

Hey! mein 24 monatiger vertrag bei o2 geht dem ende zu und ich lese immer von einer tollen geldgutschrift oder