Übergang leistungspämien zulagenverordnung bayerisches recht
Geltungsbereich o. g. Verordnung betrifft Beamte des Bundes.
Gibt es eine entsprechende Verordnung für bayerische Beamte oder einen Verweis im bayerischen Recht, wonach die LPZV des Bundes für die bayerischen Beamten anzuwenden ist?
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Übergang von Leistungspämien- und -zulagenverordnung in bayerisches Recht
Die Zahlung von Leistungszulagen und -prämien ist Ländersache. Das heißt der Bund darf Entsprechendes nur für Bundesbeamten/innen regeln und jedes Bundesland für seine Beamten/innen.
In Bayern gibt es m.W.n. eine entsprechende Verodnung:
Verordnung über die Gewährung von Prämien und Zulagen für herausragende besondere. Leistungen v. 15.12.1998
Sie müßte im Gesetz- und Verordnungsblatt des Jahres 1998 oder im Internet zu finden sein.
http://www.mw.tum.de/Personalrat/Gesetze/baylpzv.htm
Hier die genannte Verordnung dazu.