Über abrechnung sonderumlage beschlossen werden

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft wurde eine Sanierungsmaßnahme beschlossen, die mittels einer Sonderumlage finanziert werde sollte. Diese Sonderumlage wurde nun abgerechnet. Muss sie auch noch in einer Eigentümerversammlung beschlossen werden?

10 Antworten zur Frage

Bewertung: 3 von 10 mit 1429 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Muss über die Abrechnung einer Sonderumlage beschlossen werden?

In der Abstimmung zur Sanierung sollte eigentlich die Finanzierung über die Sonderumlage mit gleich beschlossen sein.
Wie lautete denn der Tagesorndungspunkt? Du kannst Deine Frage ergänzen
ohne Beschluß wäre ja die Sonderumlage ja nicht rechtskräftig, d.h. der Beschluß zur Sonderumlage muß bei der Abstimmung über die Sanierung mit gefallen sein.
Die Finazierung wurde auch mit beschlossen. Die Maßnahme ist nun beendet und die von den Eigentümern geleisteten Zahlungen müssen abgerechnet werden. Es geht also nur um die Frage, ob diese Abrechnung - ähnlich wie eine Wohn-oder Hausgeldabrechnung - beschlossen werden muss.
Ach so rum. Sorry da hab ich Dich falsch verstanden. Die Sonderumlage wird bei der nächsten Hausgeldabrechnung mit abgerechnet und dann mit beschlossen.
Ok, weißt du, wie es in dem Fall ist, wenn noch Nachforderungen bestehen, die eigentlich noch in diesem Jahr eingefordert werden müssten. Dann muss ich die Abrechnung doch schon versenden, oder! Und die Forderungen eintreiben, da das Projekt diesem Jahr zugerechnet wird? Ist ganz schön kompliziert.
So jetzt mal langsam*lach*
Du bist die Verwalterin? Du kannst doch imme rnur das abrechnen, wofür Du schon nen Rechnung da hast. D.h. wenn das Projekt noch nicht abgeschlossen ist, kannst Du die Abrechnung der Sonderumlage ins nächste Wirtschaftsjahr übernehmen.
Ja, ich bin die Verwalterin. Das Projekt ist abgeschlosse und alle Rechnungen sind da. Es gab allerdings einige Masseerhöhungen und damit verbundene Preisanpassungen. Der Betrag muss jetzt quasi im Zuge der Abrechnung nachgefordert werden, da die Sonderumlage nicht ausreichend war. Übrigens , dass du dich mit mir abgibst
Dann rechne die zusätzlichen Preisanpassungen ganz normal über Instandhaltung ab. Dürfte kein Problem sein.
Warum sollte ich mich denn nicht mit Dir "abgeben"?
Mh, das ist eine Möglichkeit. Ich bin jetzt noch mal ein bisschen penetrant Die "normale Sonderumlagenabrechnung", die unabhängig von der Wohngeldabrechnung ist, muss ich dann aber nicht beschließen lassen?
Na ja, die Frage ist nicht sehr spannend und du bist ja der einzige, der Beiträge liefert Also
Die Sonderumlagenabrechnung würd ich ganz normal über die Hausgeldabrechnung mit machen. Also nur ein Pkt mehr im Zahlenwerk*g*
für die Blumen*g* Aber bin aus der gleichen Branche;
Wäre schön, wenns nur ein Punkt mehr wäre - aber ne 1/2 Mio. verursacht mehr Punkte Ich hab mich eben auch noch mit unserer Buchhaltung abgestimmt und die finden deinen Vorschlag auch gut. Ergo, wir werden es so machen. Du bekommst die Top-Antwort