Zwang arge nach unterhaltszahlung rechtens

Darf die ARGE verlangen, dass eine Mutter ihr zustehende Unterhalts- bzw. Unterhaltsvorschusszahlungen von ihrem Kindesvater einfordert, obwohl das gegen ihren Willen ist, da sie den Vater nicht unnötig belasten möchte? Es ist zu erwähnen, dass der Vater für das Kind aufkommt und sich finanziell an allen Ausgaben zu 50 % beteidigt,obwohl er keinen Cent für das Kind erhält. Auch sorgt er an 3 Tagen in der Woche für das Kind. Zusätzlich noch Unterhalt zu bezahlen ist für den Vater nicht möglich und für die Mutter auch nicht nötig. Muss die Mutter der Forderung nachgehen? Darf die ARGE wie bereits von ihr angekündigt Sanktionen verhängen?

15 Antworten zur Frage

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Zwang der ARGE nach Unterhaltszahlung rechtens?

Also WIESO sollte der Staat ---also WIR alle--- für das Kind aufkommen?
Natürlich ist der Vater Unterhaltsverpflichtet und muss dafür aufkommen und natürlich kann man das auch erwarten und die Behörden können das auch einfordern.
""Ich will den Vater nicht belasten""---Ich glaub mich tritt ein Elch
Eine eventuell zu leistende Unterhaltszahlung eines geschiedenen Ehemannes wird vom Gericht festgelegt. Ist das so im Urteil oder Scheidungsfolgenvergleich festgegelegt, müsste der Mann den Unterhalt zahlen. Hat sich seine wirtschaftliche Lage verschlechtert, müsste er das bei dem zuständigen Gericht vorbringen und die Sachlage prüfen und ggflls vom Gericht ändern lassen.
Solange solche Ansprüche dokumentiert sind, wird die Arge wohl die Einforderung des Unterhaltes verlangen.
Ich würde bei der Arge um eine angemessene Frist bitten, in der der Ehemann die Sachlage klären kann und dieser mitteilen, dass sich die Einkommensverhältnisse des Mannes verschlechert haben.
Diese Frist müsste die Arge eigentlich gewähren. Das ändert aber nichts daran, dass sie die Ansprüche einfordern muss, solange sie bestehen.
Unterhaltsansprüche gegenüber dem Partner geht immer vor. Wenn eine Ex-Frau auf Unterhaltsansprüche gegenüber ihrem Ex-Mann verzichtet kann dir Arge dafür nicht beansprucht werden.
Unterhalt ist eine vorrangige, ALGII eine nachrangige Leistung. Demnach erst UH, danach ALG II.
Die Mutter verzichtet aber seit 5 Jahren bereits auf den Unterhalt und bisher gab es diesbezüglich keine Probleme. Das Jugendamt hat kein Problem damit gehabt. Nun verlangt aber auf einmal die ARGE die Unterhaltszahlung.
Die Mutter ist aber nicht schon 5 Jahre von der ARGE abhängig, richtig?
Das Ding ist ganz einfach, das ALG II eine NACHRANGIGE Leistung. Das heisst, erst müssen ALLE anderen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, bevor ALG II gezahlt wird. Das heisst, dass vorher Unterhaltszahlungen zu leisten sind, dass JEGLICHES Einkommen angerechnet wird, dass Kindergeld angerechnet wird. Alles, was die Hilfebedürftigkeit beseitigt, muss ausgenutzt werden, bevor ALG II fliesst.
Also hat die ARGE die letzten 5 Jahre geschlafen und tausende Euros zu viel bezahlt.
Jetzt doch 5 Jahre? Ich denke nicht? Du verwirrst mich
Sorry, ich hab das "nicht" oben überlesen, sie ist seit 5 Jahren abhängig. Meine eigentliche Frage ist ja aber: Welcher Paragraph welchen Gesetzes befugt die ARGE, Leistungsempfänger zu zwingen, Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt zu beantragen?
Da stehts § 12a SGB II Vorrangige Leistungen - dejure.org
da sie den Vater nicht unnötig belasten möchte?"
Dann darf sie aber auch nicht Vater Staat unnötig belasten.
Das Anliegen ist verständlich, darf aber eben auch nicht auf Kosten Dritter gehen.
Wenn er sich an den Kosten beteiligt, leistet er ja Unterhalt. Vllt. solltet ihr grundsätzlich einfach mal klären , wie hoch der Anspruch überhaupt ist und wie weit er bereits erfüllt wird.
Ja, denn das Amt sagt, erst muss jeder für den Erhalt seiner Angehörigen selber sorgen, erst wenn das nicht möglich ist, dann greift das Amt ein. Sie kann mit ihrem Exmann es ja so absprechen, dass die Zahlung sich auf das beläuft, was das Gericht als Unterhalt festlegt, da gibt es eine bestimmte Tabelle, nach der das ausgerechnet wird. Dass wird dann bei der Ausrechnung des Bedarfs angerechnet. -
Rechne dir das mal aus, was du dann insgesamt erhältst.
Aktuelle Düsseldorfer Tabelle ab 2015
Ja, das darf sie, und ihr ist auch egal, welche Vereinbarungen Du mit dem Kindesvater getroffen hast. Die ARGE wird wegen Deiner Gewissenskonflikte wohl kaum Steuergelder anrühren. Wo kämen wir denn dahin?
Wenn die Frau den Erzeuger des Kindes nicht nennen will, kann sie keiner dazu zwingen - auch die ARGE nicht.
Ob die ARGE aber aufgrund dessen Zahlungen einstellen kann , weiss ich nicht.
Zu dem ganzen Komplex sollte die Frau sich lieber bei einem Fachanwalt für Familienrecht informieren. Sie könnte auch bei der ÖRA nachfragen, ob dort evtl. ein solcher berät, dann wird die Auskunft nicht so teuer für sie.


alg
ALLEINERZIEHEND-ELTERNZEIT,echte Notlage, KINDERGARTEN,MIETZUSCHUSS-ALG-SOZIALHILFE

- schriftliche Nachweise beten. Tagesmutter kann über das Jugendamt vermittelt und bezahlt werden. BEISPIEL HARTZ 4 BEDARF -- 1076 Euro - Einkommen Kindesunterhalt, Kindergeld, dein Unterhalt --- : HARTZ 4 Anspruch Anmerkung : Erziehungsgeld wird -- Tagestätte zu bringen?Habe ich vielleicht doch Anspruch auf ALG oder ähnliche Hilfen.--- Leider Gottes habe ich niemanden, -- jetzt wieder arbeiten würde, nicht gewährleisten. Am Arbeitsamt sagte man mir, dass ich gekündigt habe und somit mit einer -- zu gehen , wenn du keine Betreuungsmöglichkeiten hast. Arge wird dich um schriftliche Nachweise beten. Tagesmutter -


hartz
Die Eltern meiner Freundin streiten sich weil die Tochter arbeiten will. wer hat Recht?

- zahlt etc. Das wiederum rtklärt euch verlässlich das Jugendamt. Klappert diese zwei Ämter ab .die helfen euch^^ Viel -- beantragen oder an papa halten manche väter zahlen freiwillig unterhalt für ihre kinder. vieleicht auch ein bißchen um die mutter -- das Geld zu geben die Tochter könnte momentan selber Hartz4 beantragen so das sie nicht mehr als Bedarfsgemeinschaft -- beschimpft das ist für mich Müll schreiben! lebst du von Alg2? die haben der Frau wahrsch. voll angst gemacht hier gehts -- du noch ich kennen die genauen Umstände.der Schilderung nach soll die Tochter bestraft werden, weil die "Alten" es nicht -- ja so, das die mutter bisher für deine freundin von der arge monatlich geld bekommen hat um sie zu versorgen und zu -


arbeitsrecht
Steht mir ein Abschlag zu?

- seinen Dauerauftrag immer zum 01. jeden Monats eingestellt. Nachdem gestern wieder kein Geld auf mein Konto war, ich zum -