Zuständigkeit berufsgenossenschaft drückt sich bgw

Die Geschichte: Anfang 2006 wurde Hepatitis B diagnostiziert. Ein Antrag auf Berufskrankheit wurde nach 9 Monaten von der BGW abgelehnt. Begründung, die Infektion wäre bereits in der Kindheit bei einer Bluttrasnfusion erfolgt. Dagegen wurde Einspruch erhoben. Dieser wurde von der BGW zurückgewiesen. Nun ging eine Klage ans Sozialgericht. Die BGW begründet nun, dass Prof. xxx, per Aktenlage entscheiden hat, dass die Infektion schon einige Jahre vorläge. Während namhafte Hepatologen, bei denen sie in Behandlung ist sagen, der Infektionszeitpunkt kann nicht bestimmt werden, anhand von Krankheitsverlauf und Blutbild. Die Leberschädigung durch die Infektion ist aber im Frühstadium. Sowohl ihr Kind, als auch ihr Mann sind nicht mit Hepatitis infiziert. Beide sind mittlerweile geimpft. Die BGW beruft sich darauf, dass es unwahrscheinlich wäre, dass sie sich während der im Vergleich kurzen Tätigkeit in der Pflege, den Virus geholt hat. Übersieht die BGW da ihre Zuständigkeit für ihre vorherigen Tätigkeiten in einer Drogenklinik? Wie sollte die Gegenargumentation ihres Anwalts aussehen? Was denkt ihr?

8 Antworten zur Frage

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Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft. Drückt sich die BGW?

1. Beweisangebot der anderen Hepatologen
2. Drogenklinik als Argument massiv ausbauen
3. Kindheitsanamese sichern. Also alle Ärzte, die die Mandantin in der
Kindheit hatte und deren Testergebnisse recherchieren
4. gerichtliches Beweisverfahren anbieten
Gleichfalls sollte gründlich recherchiert werden, ob es nicht diese Hepatitis-Fälle signifikant in bestimmten Berufsgruppen gibt. (Koch-Institut, Bundesministerium und ob der Nachweis, wo ansteckt wirklich so relevant für diese berufs- bzw. risikogruppe ist.
Bekanntlich ist, besonders in pflegenden Berufen, die Gefahr einer Ansteckung mit Hepathitis B Viren gegeben und relativ häufig. Daher achten verantwortliche Arbeitgeber darauf, dass ihre Mitarbeiter geimpft sind und bieten diesen Schutz sogar kostenlos an.
Ich habe in einem Behindertenwohnheim und für eine psychiatrische Anstalt gearbeitet und bei der Einstellung wurde ich stets auf die Infektionsgefahr hingewiesen.Folglich muß auch dein Arbeitgeber diese Hintergrundwissen haben und ebenso die Berufs-genossenschaft.Aber diese Taktik ist ja bekannt. Bei meiner Kollegin wurde auch behauptet sie habe sich die Infektion bei eine Blutübertragung nach einer Schwangerschaft zugezogen.
Jedenfall würde ich nun eine Klage gegen die Berufsgenossenschaft einleiten.
Gegebenenfalls wäre es klug auch den Arbeitgeber in Regress zu nehmen,denn er hat seine Sorgfallspflicht verletzt,falls im Einstellungsgespräch nicht auf die Gefahr hingewiesen wurde. Aber das mußt du mit deinem Anwalt besprechen.
Streits mit der BGW können allerdings ziemlich lange dauern,aber davon soll man sich nicht entmutigen lassen.
Falls du nur ein geringes Einkommen hast, kannst du über deinen Anwalt, beim Gericht, Prozesskostenhilfe beantragen.
Ich wünsche dir viel Glück
Die Belehrung zum Infektionsschutzgesetz hatte nicht stattgefunden. Dem AG droht eine Schadenersatzklage, dass macht für meine Bekannte nur Si9nn wenn die BGW per Sozialgericht BK anerkennen muss
Hallo blaues_salz,
ich denke:jetzt heißt`s Fakten, Fakten sammeln, alles was deine Bekannte àus sämtlichen Arztbesuchen in die Finger kriegen kann.Denn je nachdem wie die Erkrankung fortschreitet, geht es nicht nur um eine Berufsunfähigkeit sondern möglicherweise auch um eine Erwerbsunfähigkeit und den daraus resultierenden Rentenanspruch.
das witzige ist, das meine Bekannte EU-Rente wegen voller Erwerbsunfähigket bekommt-aber die BGW zickt
Hallo blaues-salz,
wie tiemann rät, würde ich auch ein Gegengutachten in Auftrag geben.Bekanntlich sind Gutachter wie Profxxx oftmals abhängig diesen Institutionen, d.h. sie rechnen mit Folgeaufträgen.Schon deshalb werden sie, im Zweifelsfall, zu Gunsten des BWG entscheiden.
Wenn die Erwerbsunfähigkeitsrente wegen der vorliegenden Hepatitis gewährt wurde, müßte deine Bekannte eigentlich gute Karten haben.
Wichtig ist allerdings, mit der Klage einen Anwalt für Versicherungsrecht zu betrauen.
Ich wünsche euch einen langen Atem und viel Glück
Ja nun, das ist schwer zu sagen. Zu meinem Verständnis: Die Klage läuft noch? Dann stellt ein Gegengutachten von einem unabhängigen Arzt. Das wäre zumindest ein Ansatz. Wünsche weiterhin viel Erfolg
, Chipie
Hallo blaues_salz,
wie aus den aktuellen Moderatorenguidelines hervorgeht, dürfen hier keine allgemein rechtlichen Auskünfte erteilt werden.
Siehe Link:
http://blog.www.cosmiq.de/2006/03/rechtsrat-auf-lycos-iq/">www.cosmiq.de/2006/03/rechtsrat-auf-lycos-iq/">http://blog.www.cosmiq.de/2006/03/rechtsrat-auf-lycos-iq/
Das ist keine Frage nach Rechtsauskunft.
Da steht ganz klar: "Was denkt Ihr?