Zuschlag feiertag am wochenende

Ich werde am 3. Oktober arbeiten. Die Frage richtet sich an die, die sich damit AUSKENNEN: Habe ich nun Anspruch auf einen Feiertagszuschlag oder nur den normalen Samstagszuschlag?

13 Antworten zur Frage

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Zuschlag für Feiertag am Wochenende?

üblicherweise gilt für zeitzuschläge im öffentlichen dienst:
"fallen für ein und denselben zeitraum mehrere zuschläge zusammen, dann wird der höchste gewährt" - also in deinem fall der feiertagszuschlag.
nachdem du sicherlich schichtarbeit leistest, kanns in deinem arbeitsvertrag abweichungen geben
Natürlich auf den Feiertagszuschlag, sofern dieser nicht in deinem Arbeitsvertrag ausgeschlossen wird. Von einem Samstagszuschlag hab ich noch nie was gehört, da der Samstag ein ganz normaler Arbeitstag ist. Du meinst sicher den Überstundenzuschlag.
Ich arbeite im Krankenhaus, da bekommt man für Samstagsarbeit ein paar Cent extra. Der Samstag gilt hier natürlich nicht als Überstunde
im öffentlichen dienst gab's einen zuschlag für "dienst zu ungünstigen zeiten" - der erfasste unter anderem auch samstags ab 13 uhr.
Trotzdem: da der 3.10. ein gesetzlicher Feiertag ist steht dir auch dieser Zuschlag zu. "Wackelkandidaten" sind da der 15.08. zum Beispiel.
Ungünstige Zeiten" sind für mich Montag 0:00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr
Samstagszuschlag gibt es in Unternehmen die normalerweise Samstags nicht arbeiten, wie Bank, Versicherung usw.
am 03.10. bekommt man aber Feirtagszuschlag, das ist gesetzlich so geregelt
Kommt auf die Art des Vertrages an,und dort sollte es auch stehen
nein, das ist gesetzlich so geregelt, dass man, wenn man am Feiertag arbeitet auch Feiertagszuschlag bekommt
das hat nichts mit einem Vertrag zu tun
Die Rede war von Samstag,und es kommt drauf an,ob Aushilfe,Festangestellter oder nur Nebenjob
das regelt eigentlich jede Firma, wie sie lustig ist. Gesetzlichen Anspruch auf Sonn- oder Feiertagszuschlag hast du nicht. Wenn du 40 Stunden arbeitest, hast du aber Anspruch auf einen ausgleichenden freien Tag. Wenn du Teilzeit oder als Aushilfe arbeitest, bekommst du , keinen Ausgleich.
ansonsten guck einfach in deinen Arbeitsvertrag. Ich arbeite jeden Sonntag und bekomme keinen Cent extra
doch, leider schon.
Arbeitnehmer, die an Sonn- und Feiertagen arbeiten, haben keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Zuschlag zur Arbeitsvergütung. Leistet der Arbeitnehmer allerdings Nachtarbeit, und dies ggf. auch an Sonn- oder Feiertagen, hat der Arbeitgeber für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zeit bezahlter freier Tage oder einen angemessenen finanziellen Ausgleich zu gewähren, soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen. Für die an Sonn- oder Feiertagen geleistete Arbeit ist hingegen gem. § 11 Abs. 3 ArbZG ein Ersatzruhetag zu gewähren.
Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit – Wikipedia
du bekommst Feiertagszuschlag
das ist gesetzlich so geregelt und sonst nichts


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