Zulässige höchsttemperatur wohnungen
Gestern Nacht 0 Uhr hatten wir in unserem Kinderzimmer 30°C. der kleine Mann konnte gar nicht schlafen. Im Schlafzimmer waren es "nur" 22°C.
Gibt es eine gesetzliche Regelung, die besagt ob ich das Recht habe die Miete zu mindern? Die Wohnung haben wir schon gekündigt, aber wir wohnen bis September noch drin.
Mündlich haben wir den Vermieter schon mehrfach darauf hingewiesen. Bei Einzug wurde uns versichert, dass die Wohnung gut gedämmt ist. Bei dem kleinen sind schon 2 Verdunkelungsrollos drin und den ganzen Tag zugezogen. Ventilator steht auch mit drin. aber nix hilft.
10 Antworten zur Frage
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Gibt es eine zulässige Höchsttemperatur in Wohnungen?
Du musst alles schriftlich festhalten.
Du kannst eine Mietminderung machen, solltest aber vorher lieber mal beim Mieterschutzbundrücksprache halten.
http://www.kuendigung.de/aktuelles-kuendigung/artikel/sommerhitze-wenn-die-wohnung-zu-heiss-wird/index.html
Mieterschutzbund rücksprache, auseinander geschrieben
Erhitzt sich eine Wohnung im Sommer in unerträglichem Maß, dürfen die Bewohner die Miete mindern. Unter Umständen ist sogar eine Kündigung begründet, erläutert der Deutsche Mieterbund in Berlin. Voraussetzung ist, dass der Vermieter nicht für einen der aktuellen Technik entsprechenden Wärmeschutz gesorgt hat.
http://www.cecu.de/1013+M50160957a0c.html
Mietwohnungen müssen auf dem neuesten Stand der Technik gehalten werden. Wird es aufgrund fehlender oder schlechter Isolierung in der Wohnung zu warm, Mittelwert muss weit über 30° liegen, so kann der Mieter die Miete um 20% kürzen.
Die Kürzung darf allerdings nur für die Tage /Wochen oder Monate vorgenommen werden, in denen die Hitzebelästigung vorlag.
Amtsgericht Hamburg Az: 46 C 108/04
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Wenns aufrund technischer Probleme ist - sicherlich.
Aber dein Vermieter kann doch nix gegen das Wetter z.Zt.
Außerdem bringen Verdunglungsrolos INNEN herzlich wenig.
Wenn schon mit Rolos arbeiten, dann müssen die Dinger DRAUSSEN an den Fenstern angebracht werden.
Sonst staut sich die die extrem warme Luft nur hinter dem Rolo, weil sich bereits schon Drinnen ist.
An den Dachfenstern ist eine Spiegelfolie dran. Der Vermieter hatte bei Einzug gesagt, die Folie hält die Sonne ab. Kam mir schon seltsam vor. Naja und bei Dachfenstern schräg weiß ich nicht wie ich da außen ein Rolle anbringen kann.
Scheinbar ist aber nicht das Fenster das Problem, sondern die Wände sind auch warm. Und da denk ich mal, dass da die Dämmung nicht stimmt. Bin aber kein Dachdecker
Verdunklungsfolie direkt dran klatschen bringt schon echt was. Kriegst du für kleines Geld in jedem Baumarkt - da wo die KFZ-Utensilien liegen.
Ich hab sie an sämtlichen Seitenfenstern an meinem Auto dran. Es ist ein Unterschied - doch
ja aber ich sagte ja schon da ist schon eine Folie dran. Und wenn ich die Folie ran mach wie sie im Auto dran ist, dann leb ich ja wie in einem Bunker. Wir haben schon keine großen Fenster, aber so dunkel möcht ichs dann auch nicht haben. Du willst ja auch nicht auf die Fenster verzichten oder?
Wenn die Wände selber warm werden, dann hat das Haus keine Isolierung. Im Winter dürftet ihr dann für die Katz heizen, weil die ganze Wärme nachaussen macht.
Das hast du richtig erkannt. Deswegen haben wir auch gekündigt.
Leider gibt es die wohl nicht - So kann man nur auf Entscheidungen, die Gerichte in anderen Sachen schon gefällt haben, als Anhaltspunkt zurückgreifen - Der Kernsatz bei allen diesen Entscheidungen ist jedoch:
- Der Vermieter muß die Woihnung in einem vertragsgemäß geeigneten Zustand versetzen und hier auch notfalls neueste Technicken einsetzen - Der Hamburger Mieter einer Obergeschosswohnung bemängelte, dass die Sommertemperaturen tagsüber bei 30 Grad und nachts noch bei mehr als 25 Grad Celsius lagen. Selbst stundenlanges Lüften brächte keinen Erfolg. Das Gericht ging hier von einem unzureichenden Wärmeschutz aus und billigte den Mietern für die hochpreisige, qualitativ gut ausgestattete Neubauwohnung eine Mietminderung von 20 Prozent zu. Gleichzeitig, so der Deutsche Mieterbund, muss der Vermieter für einen den Regeln der Technik entsprechenden sommerlichen Wärmeschutz sorgen. Er muss die Mietwohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand versetzen. Er kann beispielsweise Außenjalousien anbringen lassen -
In einem anderen ekannt geworden Fall hatte sich eine Dachgeschoßwohnung auf 46 Grad aufgeheizt- Hier ist deshalb nochnicht entschieden, weil der Vermieter die Meßmethode anzweifelte und der Mieter diese nicht nachweisen konnte