Zeuge nicht erscheinen

Hallo, ich muss morgen als Zeuge wegen einem Diebstahl aussagen. Zu diesem Diebstahl wurden alle Täter einzelnd bearbeitet. Jedenfalls wurden die Täter bei denen ich damals 100%ige Aussagen machen konnte schon verurteilt. bzw frei gesprochen. warum auch immer nun ist morgen die Verhandlung von einem weiteren, bei dem keiner was mitbekommen hat und damals bei der Polizei sogar gesagt wurde, dass wir glauben, dass er ncihts damit zu tun hatte. Was passiert, wenn ich morgen einfach nicht zum Gericht gehe? Der Vorfall ist fast 3 Jahre her. ich kann da doch eh nichts besonderes zu sagen und selbst wenn, ist meine Erinnerung eh schon getrübt. Mit was für einem Ordnungsgeld müsste ich rechnen? Wenn es sich um 50 € oder so handelt, dann gehe ich morgen nicht hin.

13 Antworten zur Frage

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Als Zeuge nicht erscheinen

Eineer Vorladung bei Gericht ist nachzukommen. Kommst du nicht, gibts ein Bußgeld und du mußt dennoch neu erscheinen. In zwingenden Fällen wirst du auch Zwangvorgeladen, was Dich dann alerdings eine Stange Geld kosten wird.
Und mit 50 Euro kommst du nicht aus wenn Du zwangsvorgeladen wirst. Das mußt du den kompletten Einsatz der Polizei PLUS Bußgeld zahlen
Du h a s t morgen zu erscheinen!
Sonst holen die dich unter Umständen.
Un eins ist sicher : bei 50 € wird das sicher nicht bleiben
Erscheine.sag, was du weiß bzw. dass du nichts weißt.kassiere dein Zeugengeld und geh.
Soweit ich das kenne, gibt es zuerst mal ein Bußgeld in Höhe von ca. 500 €. Das Gericht kann die zwangsweise Vorführung anordnen, dann kriegst du Polizeitransport zum Gericht. Wenn Du nichts mehr weisst, kannst Du das ja bei einer Zeugeneinvernahme so zu Protokoll geben. Aber einfach nicht hingehen, das kann ernsthafte Konsequenzen haben.
Ordungsgelder sind meist höher, eventuell kansn zu einer Zwangsvorladung kommen. Genauen "Preis" wüßte ich grad nicht, istaber auch nicht wirklich festgelegt, wird meist vom Gericht willkürlich fetgelegt.
Aber in jedem Fall teurer als zu sagen, das du das beim Beten Willen nicht mehr weißt, oder dich dran erinnern kannst, bei dem Zeitraum. Istzwar rasugeschmissene Zeit, aber damit ist die Saeh dann zumindest durch.
Es sindaber vermutlich mehr als 50 Euro. Eventuell wird das Verfahren nochmal angesetzt, weil deine Ausage fehlt, dann hastdu dir Kosten dafür auch noch am Hintern.
Definitiv teurer als 50 Ocken.
Die Ladung der Zeugen geschieht unter Hinweis auf verfahrensrechtliche Bestimmungen, die dem Interesse des Zeugen dienen, auf vorhandene Möglichkeiten der Zeugenbetreuung und auf die gesetzlichen Folgen des Ausbleibens."
§ 48 StPO - dejure.org
Was du zu erwarten hast, steht auf dem Brief, den du bekamst.
Das Ordnungsgeld ersetzt dein Erscheinen übrigens nicht. Du musst trotzdem kommen, an einem anderen Termin. Wenn du wieder nicht kommst, musst du nochmal zahlen und nochmal und nochmal, solange, bis du kommst oder in Haft gelangst.
Gem. § 214 Abs. 1 S. 1 StPO ordnet der Vorsitzende die zur Hauptverhandlung erforderlichen Ladungen an.
Die Geschäftsstelle sorgt dafür, dass die Ladungen bewirkt und die Mitteilungen versandt werden. Die Ladung des Zeugen geschieht auch unter Hinweis auf gesetzliche Folgen des Ausbleibens. Entscheidend ist, dass Gericht und Staatsanwaltschaft schriftlich, per Telefax oder Fernschreiber, mündlich und telefonisch laden. Schriftlich kann durch einfachen Brief geladen werden.
Die Ladung zur Hauptverhandlung soll dem Zeugen zugestellt werden, damit sie nachweisbar ist; bei Zeugen kann aber auch eine einfache Form der Ladung gewählt werden. Einem ordnungsgemäß geladenen Zeugen, der nicht erscheint, werden die durch das Ausbleiben verursachten Kosten auferlegt. Zugleich wird gegen ihn ein Ordnungsgeld festgesetzt. Gegen den Ordnungsgeldbeschluss kann mit der Beschwerde rechtlich vorgegangen werden. In der Beschwerdeschrift müssten Sie aber Ihr Ausbleiben genügend entschuldigen und glaubhaft machen, dass Sie an dem verspäteten Vorbringen der Entschuldigungsgründe kein Verschulden trifft.
Die Erfolgsaussichten einer Beschwerde sehe ich hier als gering an, da Sie nicht mehr an den Termin gedacht und ihn vergessen haben zu notieren. Auch die Form der Ladung dürfte hier eingehalten worden sein, wie bereits oben erläutert.
Quelle:
als zeuge nicht erschienen-ordnungsgeld? - frag-einen-anwalt.de
>Strafe für Nichterscheinen bei Zeugenaussage
Wenn man als Zeuge notwendig ist und entweder die Partei, von der man im Zivilprozess als Zeuge benannt wurde, oder die Staatsanwaltschaft im Strafprozess nicht auf die Vernehmung verzichten, dann wird der Zeuge so lange geladen, bis er erscheint und sei es durch zwangsweise Vorführung.
Das Ordnungsgeld für das erste nichtentschuldigte Erscheinen liegt bei ca. 100 - 300 € in der Regel. Wenn man zwei mal nicht erscheint, wird es teuerer. Was im Übrigen auch nicht zu unterschätzen ist, dass der nicht erschienene Zeuge auch die Kosten des Termins tragen muss bzw. diese ihm auferlegt werden können. Das kann, insbesondere in Strafprozessen auch mal recht teuer werden
Quelle:
Strafe für Nichterscheinen bei Zeugenaussage Verfahrensrecht Forum 123recht.net
Du, ich würde einfach hingehen und gut ist!
Wenn du eine LAdung hast dann kannst du dieser fernbleiben wenn wichtige Gründe vorliegen! Bleibst du einfach -trotz Ladung- fern
dann kann es teuer werden
Na ja, wenn dir Geld egal ist dann kannst du ja hingehen und mir das Geld geben. Ich denke der Betrag kann da schon bis zu 1000 € oder mehr sein.
Einen wichtigen Grund habe ich zwar nicht aber es bereitet mir arge Umstände dort zu erscheinen und da würde ich, wenn das Ordnungsgeld nicht zu hoch ausfällt, das Ordnungsgeld dem erscheinen dort vorziehen.
Außerdem ist für mich die gesamte Verhandlung Schwachsinnig.
Bringen wir es doch einfach auf den Punkt.
DU bist geladen und hast dem zu folgen. Selbst, wenn DU mit Spielchen wie Krankschreibung kommen würdest – wenn sie Dich „haben“ wollen, kommst Du nicht dru rum.
Mach Dein Ding, sei ehrlich , fertig, aus.
Was ist das für eine Logik? Wenn Du "Pech" hast, dann wird auf Deine Aussage bestanden - also wirst Du erneut geladen. Zudem kann es sein, dass Du unter Umständen Auslagen der Verfahrensbeteiligten übernehmen musst. Und das kann teuer werden.


gericht
Kennt jemand einen guten Anwalt, der auf Scheidung speziallisiert ist, im Raum Bühl

- da innherhalb von 14 Tagen die Unterlagen auf dem Amtsgericht vorliegen müssen! In dem Fall ist wichtig, dass du einen -


zeuge
Wie erklärt sich die Tatsache, dass in einem Gerichtsverfahren jemand Hauptbelastungszeuge …

- in den Aussagen die bei ihr getätigt wurden, aber vor Gericht nun alle schweigen. Es geht dabei um die Dokumentation. -- sein. Aber einleuchtend finde ich das nicht. Nun, das wohl nicht abzuschlagende Argument könnte eine Minderung des Strafmaßes -- der "Belastungszeuge" ist, weil es keine weiterführenden Zeugen oder Beweise außer ihn gibt. Ja, das wird wohl so sein. -


ordnungsgeld
Mehr Bußgeld durch Widerspruch zahlen?

- nicht eingegangen, sonder ein Bußgeldbescheid über ein Ordnungsgeld von 48,50€ . Wieso erhöht sich der Betrag nur weil man -