Wie erklärt sich tatsache gerichtsverfahren jemand hauptbelastungszeuge eigenen anklage

Für Nicht-Juristen erscheint so eine Identität zwischen Staatsanwaltschaft und Zeuge wohl eher unrealistisch zu sein. Es gibt sie aber (wie z.B. in dem Verfahren gegen die frühere Führungsriege der Deutschen Bank Christiane Serini: Oberstaatsanwältin jagt Ex-Deutsche-Bank-Cefs - WELT Welche Gedanken, welche Argumentation steckt dahinter, dass so etwas zulässig ist?

9 Antworten zur Frage

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Wie erklärt sich die Tatsache, dass in einem Gerichtsverfahren jemand Hauptbelastungszeuge in der eigenen Anklage sein kann?

Eigentlich ist das ziemlich einfach : Es gibt Fälle , in denen ein Angeklagter sein Verhalten im Laufe des Verfahrens ändert : Im Ermittlungsverfahren äussert er sich zur Sache, in der Hauptverhandlung verweigert er jede Aussage zur Sage, zu der er bekanntlich nicht gezwungen werden kann.
In solchen Fällen läßt es das Gesetz zu, dass jemand, der an der früheren Vernehmung teilgenommen hat, als Zeuge über den Verlauf dieser Vernehmung und die Angaben des Angeklagten zu Sache aussagt.
Geläufiger als bei Vertreter der STA ist das bei Polizisten, die ebenfalls vor Gericht als Zeugen über durchgeführte Vernehmungen aussagen dürfen.
Hinzuweisen ist noch darauf, dass auch für die Zeugenausssage des Staatsanwaltes oder von Polizisten vor Gericht die Pflicht besteht, wahrheitsgemäß auszusagen. Also keine Besser- oder Schlechterstellung gegenüber anderen Zeugen.
Aber für Nicht-Juristen hat das doch ein Geschmäckle. Die Anklage stellt ihre eigenen Zeugen. Wieso ist das erlaubt?
Verstehe, daß das für viele ein " G`schmäckle " hat.
Ich nehme mal an, daß man das auch nur ausnahmsweise als "letzes Mittel" der StA einsetzt, um diesen Eindruck zu vermeiden.
Und man muss bedenken, daß ja auf der Richterbank auch Juristen sitzen, die im Rahmen der Beweiswürdigung auch zu bedenken haben, daß der Zeuge hier ausnahmsweise eine Doppelrolle innehat.
Es ist erlaubt, so wie oben schon beschrieben, doch dann wechseln auch die Staatsanwälte! Das Plädoyer hält nicht mehr der Staatsanwalt, der den Rollenwechsel vorgenommen hat.
In dem verlinkten Fall hat auch besagte Staatsanwältin noch gegen die Denunzierung ihrer Arbeit zu kämpfen. Sie gilt als sehr ehrgeizig und will diesen Fall gewinnen. Die einige Beweislast liegt nun in den Aussagen die bei ihr getätigt wurden, aber vor Gericht nun alle schweigen. Es geht dabei um die Dokumentation. Die Aussagen sind *rechtskräftige Dokumente*, die einerseits nicht determiniert wird, außer von der Staatsanwältin. Daher ist ihre Zeigenaussage zulässig.
Die Staatsanwältin geht selbst ein großes Risiko ein, da sie der Verhandlung nunmehr beiwohnen darf, aber das Schlussplädoyer, welches punktgenau sitzen muss und das Zündlein an der Waage sein kann, sie nicht halten darf.
die Angeklagten haben in dem Strafprozeß von ihrem Recht zu schweigen
Gebrauch gemacht - im Ermittlungsverfahren haben sie jedoch sich von
der Staatsanwältin befragen lassen und auch Aussagen getätigt -
- diese Aussagen gibt die Staatsanwältin während des Strafverfahrens
als Zeugin zu Protokoll weshalb sie dann auch die Robe auszieht und
ein Kollege die Staatsanwaltschaft in dieser Zeit vertritt-
Sie ist zugleich Hauptbelastungszeugin ihrer eigenen Anklage, hat während des Prozesses mehrfach die Robe ausgezogen und selbst ausgesagt. Sie berichtete von den Vernehmungen einiger Angeklagter, die sich zwar während der Ermittlungen von ihr befragen ließen, aber im Prozess nicht aussagten.
Die Doppelrolle als Zeugin und Anklägerin ist zwar ungewöhnlich, aber zulässig -
quelle teilw.:Christiane Serini: Oberstaatsanwältin jagt Ex-Deutsche-Bank-Cefs - WELT
Dieser Link und der darin geschilderte Sachverhalt war ja Ausgangspunkt meiner Frage. Aber, Mediator, wieso ist eine Identität von Anklage und Zeuge in einem rechtsstaatlichen Verfahren überhaupt zulässig? Nach dem normalen Menschenverstand schließt sich beides gegenüber aus. Welche Überlegungen stecken dahinter, dass so etwas erlaubt ist?
Das kann ich mir nur bei gemeinschaftlicher Strafverfolgung vorstellen, wo einer daraus der "Belastungszeuge" ist, weil es keine weiterführenden Zeugen oder Beweise außer ihn gibt.
Ja, das wird wohl so sein. Aber einleuchtend finde ich das nicht.
Nun, das wohl nicht abzuschlagende Argument könnte eine Minderung des Strafmaßes für die Aussage ihn sein.
Frei nach dem Motto: wer zuerst redet, der geht straffrei aus.
Ist nur ne Vermutung, weshalb ich hier unten bleibe
Ich glaube, ich habe heute eine lange Leitung - seuf -. weshalb darf diese Rollenidentität sein, kannst du mir das bitte noch einmal ausführlich erklären liebe 3pleX?


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Frage über Bewerbung bei Polizei und Tücken

- Vernehmung zu erscheinen - diese Pflicht besteht nur vor der Staatsanwaltschaft und dem Gericht - also was willst Du dann bei der Polizei -- aussage gegen aussage steht, sie um eine aussgae eines zeugen bitten müssen. Dass heiß, auch wenn diese dass nicht -- Polizeibeamte und wird auch sehr gut bezahlt Die Tatsache, dass jemand mal als Zeuge ausgesagt hat, hat keinerlei Einfluss auf -- Zeugenaussage wird deine Einstellung in den Polizeidienst ganz sicher nicht scheitern. Wäre ja noch schöner, wenn einer seiner -- Zeugenaussage. Im Führungszeugnis werden nur Straftaten erfasst, wie oft du Zeuge gewesen bist tut nichts zur Sache. Abgesehen -