Zeitpunkt bewerbung

ich werde in 2 Monaten mit meiner Diplomarbeit anfangen. Was mich interessieren würde, ist der Zeitpunkt ab dem man sich konkret um einen Job kümmern sollte. Sobald ich meine Diplomarbeit abgegeben habe, warte ich ca. 1 Monat auf deren Bewertung. Macht es also Sinn mit "ungelegten Eiern" , potentielle Arbeitgeber mit einer zwangsläufig unvollständigen Bewerbung zu nerven? Wie seid Ihr mit der Situation umgegangen?

5 Antworten zur Frage

Bewertung: 3 von 10 mit 1640 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Zeitpunkt für Bewerbung

Folgende Ergänzung füge ich noch bei:
Ich studiere Informationsmanagement mit dem Schwerpunkt Medieninformatik und habe zuvor eine kaufmännische Ausbildung absolviert. An praktischer Erfahrung fehlt es mir nicht, da ich während des gesamten Studiums kontinuierlich in den für meinen Studiengang relevanten Bereichen Webdevelopment, Datenbanken etc. gearbeitet habe.
Habt schon einmal für Eure Antworten.
Sicher gibt es hierfür keine allgemeingültige Antwort.
Dennoch würde ich Dir sehr raten, so früh wie möglich Kontakte zu potentiellen Arbeitgebern aufzubauen.
Glaube nicht, dass diese so wahnsinnig an dem konkreten Ergebnis Deines formalen Abschlusses interessiert sind. Wichtiger für sie ist meist, dass Du a sehr deutlich Dein Interesse an dem entsprechenden Unternehmen/Projekt erkennen lässt.
Im übrigen kenne ich das aus meiner eigenen beruflichen Praxis, in der ich es regelmäßig mit akademischen Bewerbern zu tun habe. Eine große Illusion der Aspiranten ist aber oft, dass sie nach ihrem Diplom a priori heißbegehrt seien.
Jedoch es ist ganz anders: sie sind Berufsanfänger. Nichts anderes. Hochschulabgänger fangen da erst an, ihren späteren Beruf zu erlernen. Mir ging es doch nicht anders.
Um wieder auf Deine Frage zu kommen:
Gerade weil die Bedeutung des Abschlusses häufig eine rein formale ist, liegt ein seeeehr großes Gewicht darauf, wie Du es verstehst, Dich in eine Unternehmung, ein Projekt oder ähnliches einzubringen.
Und hierzu kannst Du nicht früh genug beginnen. Ideal sind etwa Praktika oder eine frühzeitige Einbindung eines gewünschten Arbeitgebers in Deine Diplomarbeit.
Wenn Du noch gesagt hättest, in welchem Bereich Du bald Deinen Abschluss machst, hätte ich vielleicht noch etwas konkreter antworten können.
Peter
für Die Mühe, die Du Dir bei der Beantwortung meiner Frage gemacht hast. Ich denke Deine Ratschläge haben mir schon mal einen guten Überblick geben können.
Ich würde empfehlen, Bewerbungen erst nach der Abgabe der Dipl.-Arbeit zu verschicken. Es ist ja noch nicht klar, wieviel Zeit Du für die Arbeit letztlich benötigst. Für einen künftigen Arbeitgeber ist die Planung Deines Einsatzes dann genauer kalkulierbar.
Toi, toi bei der Dipl. Arbeit.
Nein, da bin ich anderer Meinung. Es ist gut, sich frühzeitig um einen Job zu kümmern. Wenn du vom Profil in deine neueArbeitsumgebung passt und du Glück hast, bekommst du einen Job angeboten bevor du mit der Arbeit fertig bist.
Wenn du dein Diplom in einem Mangelfach wie Chemie oder Physik machst ist die Note eh nicht so wichtig.
Ich halte frühzeitige Initiativ-Bewerbungen auch für sinnvoller. Zumindest bei uns werden interesante Bewerbungen auf Wiedervorlage gelegt.

Kann neuer Arbeitgeber herausfinden, dass zum Zeitpunkt der Bewerbung der Kandidat erwerbslos war?

Drei zusätzliche Informationen:
1 Zum Zeitpunkt meines Bewerbungsschreibens befand ich mich noch im Anstellungsverhältnis. Die Kündigung beim alten Arbeitgeber hat seine Gültigkeit erst Mitte nächsten Monats gehabt. Während dieser Zeit fand das erste Interview beim neuen Arbeitgeber statt.
Das ist keine Entschuldigung, aber vielleicht sind meine Bewegungsgründe jetzt besser nachvollziehbar…Es gab noch weitere vier Gespräche und ich hätte von selbst aus meine aktuelle Lage ansprechen können… ja, ich weiß… auf der anderen Seite hat mich keiner mehr dazu befragt. Es gab wichtigeres im Fokus des Auswahlverfahrens.
3) Heute habe ich einen Personalbogen zugeschickt bekommen, den ich vor Vertragsunterzeichnung ausfüllen muß. Hier wird explizit nach dem aktuellen Berufsstand vor Eintritt in die Firma gefragt!
Hat jemand eine Idee, wie ich aus dieser Sache wieder rauskomme? Ich kann unmöglich die ganze Wahrheit zugeben, dafür wird auf Seiten des neuen Arbeitgebers kein Verständnis vorhanden sein. Außerdem handelt es sich um ein seriöses 400-mitarbeiterstarkes Unternehmen und auch die Position ist eine leitende Akademikerstelle. Will sagen: Hätte ich mich bei „Herr Kasupke“ als Büroangestellte beworben, hätte ich unter Umständen auf dessen humane Seite hoffen und eher die Wahrheit sagen können. Andererseits haben die sich im langwierigen Auswahlverfahren bestimmt nicht aus Gründen meines aktuellen Beschäftigungsverhältnisses für meine Person entschieden…
Was kann ich tun, um das Gesicht zu wahren und inwieweit könnte ein weiteres „Vertuschen“ auffallen?
Ja, spätestens wenn er die Lohnsteuerkarte bekommt.
Aber ich sehe da kein Problem. Du könntest ja auch auf selbstständiger Basis ein Prokejt betreut und abgerechnet haben
Also beim ersten AUswahlgespräch hast DU ja nicht gelogen. Da warst Du noch in einem Arbeitsverhältnis.
Und wenn in den nächsten Gesprächen dazu nichts mehr gesagt/gefragt wurde dann hast Du auch nicht gelogen.
Dass Arbeitnehmer sich wegen einer Kündigung nach einer neuen Stelle umsehen ist ja wohl legitim und normal.
Nun wird es interessant wie Du das im Personalbogen verklickerst.
Um Deinen Job jetzt nicht zu riskieren würde ich zumindest hier ehrlich sein.
Aber um zu klären, WAS die dort eigentlich hören/sehen wollen, würde ich an Deiner Stelle die Personalabteilung anrufen.
Vielleicht wollen sie lediglich die letze ausgeführte berufsbezeichnung/Position angegeben bekommen.
Wenn es wirklich darum geht ob man in einem beschäftigungsverhältnis war, sage die Wahrheit. Sage bis wann Du in dem Unternehmen tätig gewesen bist. Auch wenn Du nicht arbeitslos gewesen bist, ist da jetzt eben eine Lücke von zwei Montaten drin. DU hast nicht zufällig einen Fortbildungskurs/eine Schulung oder einen längeren Urlaub gemacht? Mutter gepflegt o.ä?
Cih glaube kaum, dass der neue Arbeitgeber überhaupt eine Tüte deswegen aufmacht, denn schließlich gäbe es ohnehin Kündigungsfristen des alten Arbeitgebers, die der Arbeitnehmer zu beachten hätte, bevor er in der neuen Firma antritt.
auf selbständiger basis, dann kann es trotzdem sein, dass der arbeitgeber sich bei dem unternehmen über die arbeit erkundigt.
Das ist wohl wahr.
Aber Lügen haben eben kurze Beine. Daran hätte man vorher denken sollen.
stimmt. im grunde baut der fragensteller seine ganze existenz bzw. sein ganzes neues berufsfeld auf einer lüge auf.das geht früher oder später schief.auch wenn es ein unternehmen war, was bekannt ist bzw. wo geschäftskontakte bestehen oder mitarbeiter dort jemanden kennen.
auf der anderen Seite interessiert es die neue Firma nicht wirklich was Du vorher gemacht hast, wenn Deine Qualifikationen in Ordnung sind.
Hauptsache Du machst Deinen job gut.
Über die Fähigkeiten und Ausbildung zu lügen wäre äußerst dumm, aber ob man zu dem Zeitpunkt in einem Anstellungsverhältnis war oder schon zwei Monate früher die Firma verlassen hat ist dabei eigentlich nur dann relevant, wenn die einen Grund suchen dich wieder loszuwerden - was aber in der Probezeit ohnehin einfacher geht.
er kann sich bei den angegebenen arbeitgebern nach dir erkundigen und nach deiner arbeit und leistung dort fragen. ausserdem steht in vielen arbeitsverträgen, dass der angestellte die richtigen angaben zu sich etc angeben muss bzw angegeben hat und wenn dann rauskommt dass du gelogen hast, wird es haarig. früher oder später wird es rauskommen und dann kannst du nur mit der kulanz des arbeitgebers rechnen. ausserdem hast du ein problem, wenn der jetzige arbeitgeber von der vorherigen arbeit ein arbeitszeugnis sehen will, weil das jedem gesetzlich zusteht.
und wie meine vorredner schon richtig sagen, die lohnsteuerkarte wird es auch offenbaren, da viele Arbeitgeber da ein ordnungszeichen drauf haben bzw andere eintragungen machen etc.
ich würde spätestens beim personalbogen die wahrheit sagen, alles andere macht es nicht besser und wenn es wirklich so ein großes unternehmen ist wie du sagst etc dann werden wohl oder übel "nachforschungen" angestellt bzw nachweise etc verlangt.
kann ja auch sein, dass das unternehmen mit der exfirma geschäftlich zu tun hat oder sich mitarbeiter untereinander kennen, und wenn der chef das über dritte erfährt, wird es noch peinlicher für dich.
leitende akademikerstelle, d.h. du hast verantwortung und vertrauen in der position, und wenn der chef das nicht weiss was sache ist, dann verlierst du das vertrauen ganz. so kannst du es versuchen grade zu biegen.
Man kann sich bei der Gemeinde auch eine 2. LStKarte ausstellen lassen.
Ob das beim neuen Arbeitgeber Verdacht erweckt, sei dahingestellt.
Es soll Arbeitnehmer geben, die gar nicht wollen, dass der frühere Verdienst publik wird.
marwief das schon, aber dennoch ist das lügen bei bewerbungen ein heisses pflaster, weil es genug wege gibt, dass der neue arbeitgeber das rausbekommt.
Klar. Mein Hinweis ist beileibe kein Patentrezept. Andererseits gibt es so viele legale Lügen, dass ich mich als Arbeitgeber über eine verborgene "Auszeit" von gerade mal 2 Monaten nicht besonders aufregen würde - Hauptsache, die Qualifikation stimmt.
Anders natürlich, wenn ich erfahren würde, es habe eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund stattgefunden
nun, es macht aber auf den mitarbeiter keinen guten eindruck, wenn der chef weiss, dass gelogen wurde. dann muss der chef davon ausgehen, dass der mitarbeiter auch in zukunft nicht die wahrheit sagt, wenn er für ihn arbeitet und je nach position im unternehmen ist das nicht tragbar
Dann wäre der Umkehrschluss: Wer lügt, muss die Nachteile ertragen. Aber das ist kein rein juristisches Problem.
Nun ja,du kannst sagen,das du dich so gefreut hast diese Chance ergreifen zu können,das du vor Aufregung nicht daran gedachst ca.2 Monate ohne Arbeit zu sein.Und wenn dein neuwe Chef sieht,das du sehr gute Arbeit leistet wird er darüber hinweg sehen und nach der Probezeit spricht keiner mehr darüber.
deine damalige Situation enspricht aktuell der meinigen.
Konnte seinerzeit dein neuer Arbeitgeber aufgrund der Vorlage der Lohnsteuerkarte erkennen, dass Du vor Eintritt erwerbslos warst?
+ für die Rückantwort


job
Ab welcher Arbeitnehmerzahl darf ein Betriebsrat gewählt werden?

Gibt es da Richtlinien oder feste Bestimmungen? Das ergibt sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz § 1: § 1 Errichtung


bewerbung
Wie viele bewerben sich ungefähr?

Für eine Ausbildung zum Bankkaufmann in einer Volksbank die über 2 Hauptstellen verfügt, 23 Filialen leitet,


karriere
Möglichkeiten als Verwaltungsfachangestellte

Hallo, ich beende dieses Jahr meine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte und weis nicht was ich danach weiter