Zeitarbeitsvertrag nach 3 jahren
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Zeitarbeitsvertrag nach 3 jahren
14 TzBfG Zulässigkeit der Befristung
sagt eigentlich, daß befristete Arbeitsverträge zulässig sind, wenn ein Zeitvertrag nach höchstens dreimaliger Verlängerung die Gesamtdauer von 2 Jahren nicht überschreitet.
Persönlich möchte ich anführen, daß Du zwar auf einen Festvertrag bestehen kannst, der Arbeitgeber aber im gegenzug der Ansicht sein kann, daß er Deine Arbeitskraft ab sofort nicht mehr benötigt und dann eben einen anderen "Bewerber" für einen Zeitvertrag einstellt, so daß Du Dich arbeitslos melden mußt.
Der Zeitvertrag mit Dauerverlängerung mag nicht wirklich rechtens sein und ist ein saurer Apfel, aber es sind Zeiten, in denen zumindest hier, der Arbeitgeber einfach am längeren Hebel sitzt.
Hier findest Du noch den
§ 14 Zulässigkeit der Befristung
TzBfG - Einzelnorm
ich hab morgen das gespräch mit meinem chef und dachte ich unterschreib erst mal die verlängerung und wende mich dann im laufe des jahres an meine gewerkschaft und lasse das alles mal prüfen.
also erst mal gute miene zum spiel und dann weiter sehen
So würde ich das auch machen
Da wünsch ich Dir dabei viel erfolg, denn mich kotzt das mit den Dauerzeitarbeitsverträgen, die viele nun bekommen arg an.