Zahlt arbeitsamt fahrkosten arbeitsplatz
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Zahlt das Arbeitsamt Fahrkosten zum Arbeitsplatz?
Du kannst die gefahrenen km in Deiner Steuererklärung geltend machen , oder Dein Arbeitgeber berücksichtigt es in irgendeiner Form, aber das Arbeitsamt hat damit nichts zu tun.
Rückwirkend zahlt kein Amt, außer Du kannst nachweisen, daß in Deinem Verwaltungsakt , etwas nicht in Ordnung war.) Bei Ämtern muß man alles vor einem Ereignis beantragen.
Sollte das für Dich eine Härte sein, kannst Du versuchen, die Fahrtkosten beim Finanzamt, auf Deiner Lohnsteuerkarte als Steuerfreibetrag eintragen zu lassen!
Das Arbeitsamt zahlt nur Fahrtkosten für Vorstellungsgespräche und auch nur, wenn der Arbeitgeber ausdrücklich betont, daß er keine Fahrtkosten erstattet.
Im Rahmen von Praktikas und Eingliederungsmaßnahmen zahlt das ArbAmt u.U. doch zeitlich befristet einen Fahrtkostenzuschuss, aber niemals rückwirkend.
Mit Sicherheit nicht.
Für Bewerbungsfahrten kann es Zuschüsse geben.