Während krank gekündigt werden kleinbetrieb 4 angestellten
10 Antworten zur Frage
Videos zum Thema
Darf ich während des krank sein gekündigt werden? Kleinbetrieb mit 4 Angestellten
Grundsätzlich heisst es: Kündigungsschutz.
Aber.
jetzt kommen die Niggeligkeiten.
Sollte das schon des Öfteren vor gekommen sein, dann gibt es sehr wohl Möglichkeiten:
Mehrmals wegen ein und derselben Klamotte am krankfeiern, dann schickt dich der Chef zum Amtsarzt. Hausarzt akzeptiert er nicht mehr.
Und es besteht noch die Möglichkeit einen unliebsamen Mitarbeiter los zu werden, der durch sein ständiges krankfeiern den Kleinbetrieb wirtschaftlich dermaßen schadet, dass sogar der Fortbestand des Unternehmens dadurch gefährdet wird - und nicht zuletzt auch Arbeitsplätze vernichtet werden.
Wenn du nicht mehr in der Probezeit bist kann dich dein Vorgesetzter nicht so einfach kündigen. Aber was heißt jetzt du kann "in nächster" Zeit deiner Arbeit nicht nachkommen? In den nächsten Tagen? In den nächsten Wochen oder in den nächsten Monaten? Da sähe es nämlich ein wenig anders aus.
Kündigungsschutzgesetz – Wikipedia
Häufigster Fall der personenbedingten Kündigung ist die Kündigung wegen einer langanhaltenden Krankheit oder häufigen Kurzerkrankungen, die zur Arbeitsunfähigkeit führt und auch in Zukunft führen wird.
Solltest du mit deiner Erkrankung auf Dauer eingeschränkt arbeitsfähig sein kann dich laut Kündigungsschutzgesetz der Arbeitgeber kündigen.
Für eine genaue Antwort wäre auch hilfreich gewesen wenn du geschrieben hättest in welcher Art von Betrieb du arbeitest, warum du bewegungstechnisch eingeschränkt bist und wie lange du krank geschrieben bist.
Wie ich jetzt aus deinem Profil und deinen Fragen herausgefunden habe bist du von Beruf Kundenbetreuuerin und hast einen eingeklemmten Nerv im Arm. Das sind schonmal kleine Anhaltspunkte. Aber WIE LANGE bist du jetzt noch Arbeitsunfähig? Und in einem Betrieb unter 10 Arbeitnehmen gibt es KEINEN Kündigungsschutz.
Uproblematisch ist der Fall, wenn ein Arbeitnehmer, der länger als sechs Monate in einem Betrieb mit mehr als 10 Vollzeitarbeitnehmern beschäftig ist. In diesem Fall greift der soziale Kündigungsschutz nach dem KSchG auf jeden Fall ein. Formelle Fehler können hier aber auch mit den entsprechenden Folgen vorkommen.
http://www.suite101.de/content/betriebsgroesse-fuer-kuendigungsschutz-a44398
ch habe mir einen Nerv im li Arm eingeklemmt, der eine Bewegungseinschränkung nur unter extremen Schmerzen zulässt. Therapie erfolgt erst ab Ende nä Woche Bis alles wieder ok ist kann ein paar Tage dauern.
Hmmmm. Am besten wäre es wenn du dies mit einem Anwalt für Arbeitsrecht besprichst. Ein eingeklemmter Nerv ist ja therapierbar und man kann davon ausgehen das der Arbeitnehmer nach der Therapie wieder einsatzfähig ist. Wie ich auch gelesen habe wirst du ja in deinem Betrieb gemobbt und da kann ich nicht verstehen das du da noch arbeiten willst. Mobbing ist erstens schlecht für die Psyche und wirkt sich auch auf deine Arbeit aus. Schlechte Konzentration, Depressionen etc. Allein deswegen solltest du einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren. Besser ist das. Eine Arbeit soll ja Spaß machen. Wünsche dir und deinem Arm alles gute und hoffe das der Anwalt dir weiter helfen kann.
Wann kann Ihr Arbeitgeber wegen Krankheit kündigen?
Nach der Rechtsprechung müssen die folgenden drei Voraussetzungen vorliegen, damit eine krankheitsbedingte Kündigung wirksam ist :
Es müssen zum Zeitpunkt der Kündigung Tatsachen vorliegen, die die Prognose weiterer Erkrankungen des Arbeitnehmers in dem bisherigen Umfang rechtfertigen. Diese Voraussetzung heißt "negative Gesundheitsprognose".
Es muß feststehen, daß die zu erwartenden Fehlzeiten des Arbeitnehmers zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers führen. Eine solche Interessenbeeinträchtigung liegt vor allem dann vor, wenn es aufgrund der Fehlzeiten des Arbeitnehmers zu Störungen des Betriebsablaufs oder zu erheblichen Belastungen des Arbeitgebers mit Lohnfortzahlungskosten kommt.
Schließlich muß eine Interessenabwägung vorgenommen werden. Sie muß zugunsten des Arbeitgebers ausgehen, d.h. sie muß ergeben, daß ihm bei einer umfassenden Abwägung der beiderseitigen Interessen unter Berücksichtigung der Dauer des Arbeitsverhältnisses, der Krankheitsursachen, der Fehlzeiten vergleichbarer Arbeitnehmer und des Lebensalter des Arbeitnehmers die oben festgestellte Beeinträchtigung seiner Interessen nicht mehr weiter zugemutet werden kann.
Wie gesagt müssen diese drei Voraussetzungen allesamt vorliegen. Fehlt auch nur eine, ist die Kündigung unwirksam.
HENSCHE Arbeitsrecht: Kündigung - Kündigung wegen Krankheit
In so einem kleinen Betrieb ist der Kündigungsschutz seit einigen Jahren sehr viel lockerer geworden.
Grundsätzlich kann eine Kündiung während der Krankheitszeit erfolgen - nur nicht unbedingt mit der Krankheit als Kündigungsgrund. Aber betriebliche Gründe wären da schon möglich.
Hier steht, dass sogar Krankheit als Kündigungsgrund gelten kann:
http://www.bwr-media.de/themen/personal/kuendigung/03646_krankheitsbedingte-kuendigungen--wenn-ihr-betrieb-nicht-mehr-funktioniert,-weil-ihr-mitarbeiter-ausfaellt.php
unser Kündigungsschutzgesetz ist nicht darauf ausgelegt, einen Arbeitnehmer - entgegen einer weitverbreiteten Ansicht - vor einer betriebsbedingten Kündigung,die während einer Krankheit ausgesprochen wird, zu schützen