Worum geht artikel 17 gg

Artikel 17 Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. was bedeutet das?

6 Antworten zur Frage

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Worum geht es in dem artikel 17 GG?

Das du dich über etwas beschweren darfst
naja wenn die zB ein gesetz nicht passt, oder du einwände dagegen hast usw dann kannst du dich an die eben zuständigen stellen wenden, ohne das du dafür gleich eingekerkert wirst. der artikel geht somit auch auf die freie meinungsäußerung ein.
hier noch mal auszüge aus dem GG:
http://www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetze/grundgesetz/gg_01.html
Ich denke der Artikel ist die erklärung für die einrichtung des petitionsaussschusses des bundestages.
Wer ein Anliegen hat, kann sich damit an Behörden oder den Bundestag wenden. Dies ist ein Recht, das nicht nur deutschen Staatsangehörigen zusteht.
Zur Behandlung dieser "Petitionen" gibt es den Petitionsausschuss.
Wenn der Ausschuss meint, eine Petition berühre grundsätzliche Belange oder weise auf einen Rechtsverstoß hin, wird er aktiv. Ansonsten hat der Bürger keine weiteren Rechte, als dass sein Brief mindestens zur Kenntnis genommen wird.
1. Das Grundrecht des Art. 17 GG verleiht demjenigen, der eine zulässige Petition einreicht, ein Recht darauf, daß die angegangene Stelle die Eingabe nicht nur entgegennimmt, sondern auch sachlich prüft und dem Petenten zum mindesten die Art der Erledigung schriftlich mitteilt. * 2. Wer auf eine zulässige Petition ordnungsgemäß beschieden ist, hat, wenn er die gleiche Petition nochmals bei der gleichen Stelle anbringt, grundsätzlich keinen Anspruch auf sachliche Prüfung und Bescheidung. Seit dem 1. September 2005 ist es möglich, Online-Petitionen über ein Internetformular beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages einzureichen. Zugleich sind Öffentliche Petitionen eingeführt worden. Auch die Landesverfassungen verbürgen das Petitionsrecht, z. B. Art. 115 der Bayerischen Verfassung. Die Eingabe an den Bundespräsidenten bezüglich einer vorzeitigen Entlassung aus der Haft nennt man Gnadengesuch.
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Gibst du dann Bescheid wenn du das GrundGestz durch hast? Kleiner Tipp es gäbe dann noch das StGB und die StVO sind auch noch ganz ergiebig.
hals maul mann
des kann euhc doch egal sein
ihr werdet doch dafür bezahlt es hr stundenlang am pc hockt
also könnt ihr euch das sparen
und die fragne anständig beantworten
deppen alder
* you