Wohnungs kündigung
Halli
vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
Ich werde am 01.08. in einer neuen Wohnung umziehen. Der Vertrag der neuen Wohnung geht ab den 01. 08.
Muss ich für die alte Wohnung zum 31.07. oder zum 01.08. kündigen? An welchen Tag muss ich aus der alten Wohnung raus und ab welchen Datum bin ich für die alte Wohnung verträglich nicht mehr gebunden?
Würde mich auf antworten freuen.
Grüüüüüüüüüüüsse
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Wohnungs Kündigung
573c BGB Fristen der ordentlichen Kündigung
Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig."
§ 573c BGB - Fristen der ordentlichen Kündigung - Mietrecht
"Wann wird die Wohnung übergeben?
Der Übergabetermin nach Beendigung des Mietverhältnisses ist im Wohn- und Mietrecht so festgeschrieben: Wohnung und Nebenräume müssen leer geräumt und dem Vermieter zugänglich sein, und zwar spätestens am Morgen nach dem letzten Tag der Gültigkeit des Mietvertrages. Wenn Ihr Vermieter eine Übergabe zu einem früheren Zeitpunkt verlangt, so dürfen Sie dies ignorieren. Sogar eine entsprechende Klausel im Mietvertrag ist unwirksam, betont der Mieterverein Berlin."
Reibungslose Wohnungsübergabe
Die Kündigung muß also schriftlich, am besten per Einschreiben, spätestens am 04. Mai 2012 dem Vermieter vorliegen, damit sie zum 31.07.2012 greift. Besser wäre natürlich, Du schickst die Kündigung nicht erst am letzten Tag.
Die Wohnungsübergabe kann morgens am 01.08.2012 erfolgen. Dann muß sie allerdings von allen Möbeln und Gegenständen, die Dir gehören, leergeräumt sein.
Korrektur: Dann muß die Wohnung allerdings von allen möbeln und Gegenständen, die Dir gehören, leergeräumt sein.
Gerne. Ich hoffe, sie haben Dir geholfen.
zu welchem monatszeitpunkt und innerhalb welcher frist gekündigt wird, steht im mietvertrag!
i.d.R. kündigt man aber entweder zum anfang oder ende eines monats.
Kündige zum 31.07.2012. Dann endet das Mitverhältnis am 31.07.2012 um 23:59:59 und am 01.08.2012 00:00 beginnt ja der neue Mietvertrag. Die Kündigungsfristen sind hier
BGB - Einzelnorm
Längere Kündigungsfristen für den Mieter sind nahezu ausgeschlossen, kürze nicht. Am besten noch in diesem Monat dafür sorgen, dass der Vermieter Kündigung erhält. Diese muss persönlich von dir unterschrieben sein, also kein Fax oder Email, drücke doch persönlich den Vermieter die Kündigung in die Hand und lasse es dir bestätigen.
In Deinem Vertrag müsste stehen: Kündigung zum Monatsende. Das ist das übliche. Also kündige zum 31. Juli. An diesem Tag musst Du auch aus der Wohnung ausgezogen sein.
Die Abrechnung der Miete und Nebenkosten erfolgt auch zum 31.07.2012.
Bei 3-monatiger Kündigngsfrist musst der Vermieter Deine Kündigung zum 30. April vorliegen haben. Am besten per Einschreiben heute noch rausschicken oder mit Zeugen persönlich aushändigen.
Solltest Du die neue Wohnung noch renovieren wollen bevor Du einziehst, müsstest Du ggf. einen Monat doppelt Miete bezahlen.
D.h. Du kündigst deine alte Wohnung erst zum 30.08.2012 und hast einen Monat Zeit, die neue Wohnung auf Vordermann zu bringen.
Oder der jetzige Mieter seiner neuen Wohnung lässt dich früher rein.
Richtig muss es heißen: Oder der jetzie Mieter Deiner.