Wohnung ist kleiner mietvertrag angegeben verantwortlich
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Wohnung ist kleiner, als im Mietvertrag angegeben, wer ist verantwortlich?
Nach dem was ich vor kurzem gehört habe, kann die Miete nachträglich um den Anteil gemindert werden, den die Wohnung kleiner als im Vertrag genannt ist, gemindert werden.
Beispiel:
Wohnung lt. Vertrag 100 qm Miete 500 Euro
Wohnungsgrößte real 90 qm Miete 450 Euro also 10 % weniger. Die Forderung gegen den Makler wird schwer einzuklagen sein, weil es sich um einen doch sehr geringen Betrag handelt.
Nicht der Makler, sondern der Vermieter ist zuständig. Wenn du beweisen kannst, dass die Wohnung weniger qm hat, als im Mietvertrag angegeben, solltest du den Vermieter damit konfrontieren und um eine Mietminderung bitten. Falls das nichts bringt, kannst du noch die Hilfe des Mieterschutzbundes in Anspruch nehmen. Ich würde aber erst versuchen, die Sache ohne Streit zu klären. Viel Glück
Eine Abweichung der qm-Zahl von 10% oder gar 15% ist zwar ärgerlich, daraus lassen sich aber in den meisten Fällen keinerlei Anrpüche geltend machen, da die Grösse der Wohung in fast allen Mietverträgen keine zugesicherte Eigenschaft ist.
Dazu müsste der Mietvertrag ausdrücklich eine Miete pro qm ausweisen und dann eine qm-Angabe zur Errechnung der Gesamtmiete enthalten sein. Ich kenne eigentlich keinen Mietvetrag der so aufgebaut ist.
Die qm Zahl spielt daher nur für die korrekte Abrechnung der Nebenkosten eine Rolle.
Ansonsten: Wenn die qm Zahl deutlich mehr als 15% abweicht, könnte man eventuell aufgrund von "Täuschungsversuch" etwas machen, alles andere fällt allenfalls in den Bereich des "Irrtums" und hat keine Konsequenzen. Es gilt "gemietet wie besehen": Du hast die Wohnung gesehen, und bist bereit gewesen, Preis X dafür zu bezahlen, ob das jetzt wirklich 80 oder 90 qm sind, spielt für den Mietvertrag keine Rolle.
Meine Tochter hat in einer ähnlichen Situation eine Mietminderung durch den Vermieter erhalten, deshalb habe ich ein Gespräch mit dem Vermieter vorgeschlagen. Manchmal bringt es ja was.