Wohnung gehört einbauküche vermieter möchte erneuern miete erhöhen
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Zu meiner wohnung gehört einen einbauküche mein vermieter möchte sie erneuern kann er die miete dadurch erhöhen?
für jede Wertsteigerung der Wohnung kann bis zu max 11% der investierten Summe
als Mieterhöhung gelten gemacht werden
Die Anmietung einer Wohnung mit Einbauküche steigert den Wohnwert! Allerdings muss eine "Moderne Einbauküche" mit "Küchenschränken, Einbauspüle, Wand- und Bodenfliesen sowie einem Einbauherd" ausgestattet sein, um sich so nennen zu dürfen. Außerdem muss die Ausstattung "neuzeitlichem Standard" entsprechen, d.h. in der Regel nicht älter als zehn Jahre sein.
MieterEcho 317/August 2006: Von der Feuerstelle zur modernen Küche
Der Vermieter ist also in diesem Zeitraum verpflichtet, die Einbauküche auf "modernen Standart" und funktionstüchtig zu erhalten.
Da Einbauküchen jedoch nicht zur Pflichtausstattung gehören, wie weit verbreitet angenommen wird, müsste der Vermieter bei kompletten Modernisierungsmaßnahmen und bereits bestehenden Mietvertrag, auch Rücksprache mit dem Mieter halten.
Wenn die Küche aufgrund von Alter und Abnutzungserscheinungen vom Vermieter erneurt wird, liegt das also in seiner Instandhaltungspflicht, die er nicht auf die Miete aufschlagen kann.
Sollte er allerdings vorhaben, völlig neue Geräte zusätzlich einbauen zu wollen , dann sollte er Rücksprache halten mit dem Mieter
Dies gilt aber nur für die Mehrkosten einer tatsächlichen Wertverbesserung, z.B. moderner Elektroherd statt Gas oder Geschirrspüler, wo vorher keiner war. Die reine Erneuerung einer verschlissenen Küche durch ein Modell gleicher Ausstattung ist nicht umlagefähig.
Daher muss der Vermieter auch bei einer wertverbesserten Küche für die darin enthaltenen Erneuerungskosten der "Basisküche" einen Abschlag vornehmen.