Wo legt man widerspruch gegen strafzettel ist regional übergreifende verwaltungsstelle
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Wo legt man Widerspruch gegen Strafzettel ein? Ist das regional oder gibt es eine übergreifende Verwaltungsstelle?
Ah, die Bayern mal wieder. Ein Schritt moderner als die Hessen. Als Kontaktadresse hätte ich da zum Beispiel die Zentrale Verkehrsordnungswidrigkeitenstelle in Straubing:
Bayerische Polizei - Zentrale VOWi-Stelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt
aber ich denke, dass ist der falsche Ansprechpartner. Da wäre nämlich noch die zentrale Bußgeldstelle im Kreisveraltungsreferat in München:
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III Straßenverkehr
Verkehrsmanagement
Verkehrsüberwachung
KVR-III/131
Implerstraße 9/I
80466 München
Telefon: 233- 39777
Telefax: 233- 39778
oder eine Email an verkehrsü[email protected]. Allerdings rate ich von einer Email ab und empfehle die klassische Post.
Ah ok- das Aktenzeichen steht aber schon auf dem Strafzettel drauf.
ja im Strafzettel verteilen sind die ganz groß- auf für Motorradfahrer die nicht angeschnallt sind.
Ja und die Behörden weigern sich den zurückzunehmen- total bescheuert
Ein absurder Strafzettel - Nachrichten Bayern - Augsburger Allgemeine
Zuständig ist die Kommune … oder die Stadt – bei uns beispielsweise die Bürgermeisterin …
In diesem konkreten Fall geht es um München- ich finde leider auch nichts im Internet, dass eine zuständige Adresse angibt
Das muss doch auf dem Strafzettel draufstehen … bei uns steht tatsächlich drauf: »Die Bürgermeisterin« …
Dort, wo der Bußgeldbescheid herkommt.
Formular mit Rücksendeanschrift liegt bei.
bzw. der Bescheid über das Verwarnungsgeld
Also bei dem Bescheid steht keine Adresse drauf, sondern lediglich das Polizeiamt- dahin muss es gehen?
Auf amtlichen Schreiben steht immer ein Absender drauf.
Und wie ist es mit dem Formular für den Widerspruch? Ist das auch nicht dabei?
Wir reden aber doch beide über einen Brief, den Du x Tage nach dem Dir zur Last gelegten Verstoß bekommen hast, oder?
Ne, wir reden über diesen Zettel der am Auto hängt mit dem Überweisungsträger hinten drauf. Die Strafzettel, also dieser Brief geht immer zu einer anderen Adresse und die Sekretärin überweist sowas sofort, daher wollte ich dem zuvor kommen und meinen Widerspruch an die senden, bevor dieser Brief kommt.
Einfach abwarten. Es kommt ein Anhörungsbogen, den du entsprechend ausfüllen kannst.
Es MUSS eine diesbezügliche Rechtsbelehrung mit angegeben sein.
Bei der jeweiligen ausstellenden Behörde. Das steht in jedem Falle drauf
Gegen "Straqfzettel" legt man keinen Widerspruch ein, da es sich um
"eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld" handelt! Wenn man nicht
zahlt, wird automatisch ein "förmliches" Bußgeldverfahren eingeleitet,
in dem eine "Anhörung" vorgeschrieben ist, bevor ein Bußgeldbescheiid
erlassen wird. "Anhörungsbogen" kommt automatisch mit Post. Ist in der Regel ein Formblatt,wo Fensterbriefgerecht die Empfängeradresse
eingedruickt ist,ansonten stehen da auch Tel. und Anschrift der
"Verfolgungsbehörde" drauf.
Bei manchen "Knöllchen" ist aber auf dem "Strafzettel" auch eine
Adresse angegeben, an die man sich wenden kann.
Die Zuständigkeiten im Ordnungswidrigkeitenrecht sind leider
sehr unterschiedlich, da kommts tatsächlich drauf an,
was man "verbrochen" hat