Gerichtlicher mahnbescheid widerspruch

habe heute widerspruch gegen meinen mahnbescheid erhalten den ich gestellt hatte. richtiet sich : gegen hauptforderung um 799,69 euro und um die gesamten zinsen was bedeutet--->> der teilwiderspruch umfasst auch die geforderten verfahrenskosten fuer den mahnbescheidk soweit sie sich auf den widersprochenen teil der hauptforderung beziehen? MUSS ICH ALLE KOSTEN NUN SELBER TRAGEN? darunter steht noch --->> zur abganbe des verfahrens ist ein antrag auf durchfuehrung des streitigen verfahrens erforderlich. als antrag wird auch die zahlung der unten berechneten kosten angesehn. 112,50 euro. HEISST ALSO WENN ICH DIE KOHLE ZAHL DANN KOMMTS VOR GERICHT ODER WIE? und wieso steht da noch ---> wert des wiederspruchs 816,11 euro? was hat das zu bedeuten? hoffe mir kann da jemand helfen.

8 Antworten zur Frage

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Gerichtlicher Mahnbescheid widerspruch

So wie ich das verstehe, hat der Schuldner gegen den Mahnbescheid widersprochen.
Er widerspricht also der Forderung. Außerdem widerspricht er den Zinsen.
Dieser Widerspruch richtet sich also auch gegen die durch den Mahnbescheid entstandenen Kosten - wenn diese den Teil der Hauptforderung ausmachen, dem widersprochen wurde. Da der Schuldner aber der gesamten Hauptforderung widersprochen hat, richtet sich der Widerspruch eben auch gegen die gesamten Forderungen.
Wenn jetzt z. B. mehrere Forderungen bestehen und nur eine davon wurde beglichen und der Schuldner würde praktisch der Teilforderung Januar widersprechen, dann würdest du für den Rest ganz normal den Titel bekommen.
So wie ich das verstehe, widerspricht der Schuldner der Gesamtforderung - und damit auch den entstandenen Kosten.
Wenn du jetzt die 112,50 € bezahlst, dann geht die ganze Sache vor ein Gericht und wird von einem echten Menschen entschieden. Die Zahlung der 112,50 € stellt automatisch den Antrag auf das Gerichtsverfahren dar und ist praktisch der Gerichtskostenvorschuss.
Du wirst im Prinzip dann aufgefordert, deinen Standpunkt zu schildern und zu beweisen, daß die Forderung tatsächlich besteht und begründet ist. Und dann entscheidet eben der Richter, wer Recht hat und ob du deinen Titel bekommst.
Das mit dem Wert des Widerspruchs weiß ich jetzt auch nicht - kann es sein, daß da Zinsen und Kosten mit drin sind? (Sorry, bin jetzt zu faul, einen Widerspruch raus zu suchen
Ách ja - und ansonsten ruf einfach mal das zuständige zentrale Mahngericht an - die sind eigentlich immer sehr freundlich und helfen, wenn sie können.
sehr ausfuerhlich. hab mich auch nicht ganz verstaendlich ausgedrueckt. also die hauptfoerderung war 1700, und erwiederspricht halt den 800 euro weil die zwischenzeitlich schon bezahlt wurden. die mahn- bzw gerichtskosten sind aber einzeln aufgefuert worden. also ist da ja kein bestend der hauptforderung. demnach richtet sich der wider spruch nicht gegen diese oder? muss er also bezahlen?
und.
Im Normalfall passiert jetzt folgendes:
Der Mahnbescheid über den Teil, dem der Schuldner nicht widersprochen hat, läuft ganz normal weiter. Du bekommst also den Titel über den Betrag, dem nicht widersprochen wird zuzüglich der Zinsen und der Kosten für diesen Restbetrag.
Der Teil, dem widersprochen wurde, könnte von dir bei Gericht eingeklagt werden. Dafür müsstest du jetzt die 112,50 € überweisen und die Richtigkeit deiner Forderung beweisten - dann würde ein normaler Richter entscheiden, ob der Restbetrag von 16,42 € zuzüglich der entstandenen Verfahrenskosten von dem Schuldner zu tragen sind.
Ich würde auf den Gang vors Gericht in diesem Fall verzichten - die Verhältnismäßigkeit der Forderung zu den zusätzlichen Kosten plus der von dir noch zusätzlich aufgewandten Arbeitszeit wäre mir einfach zu schlecht. Die Kosten für Gericht und Anwalt müsste natürlich der Schuldner tragen - aber deine Arbeitszeit und den Aufwand erstattet dir niemand. Ich denke, das lohnt sich für 16,42 € einfach nicht.
Wenns dir aber ums Prinzip geht, dann solltest du dich definitiv mit einem Anwalt in Verbindung setzen.
Ansonsten - wie gesagt - bekommst du den ganz normalen Titel für den Teil der Forderung, dem nicht widersprochen wurde und die für diesen Teil entstandenenen Kosten und Zinsen. Da musst du eigentlich nix weiter unternehmen, das kommt automatisch.
ah. ok. soweit ich also verstanden hab. mach ich nix mehr. und bekomm irgendwann dann nochmal post.wird wahrscheinlich ewig dauern.
noch ne kleine frage: ich hab vom gericht son antrag auf erlass eines vollstreckungsbescheids bekommen. muss ich den noch wegschicken?
,.
lol - na klar musst du den verschicken
Also: Wenn du die Kosten noch einklagen willst , dann musst du die 112,50 € Gerichtskostenvorschuss überweisen. Tust du das nicht, ist die Sache erledigt - für den Teil, dem widersprochen wurde.
Für den Rest, der noch offen ist und dem nicht widersprochen wurde, musst du nun den Antrag auf den Vollstreckungsbescheid stellen. Einfach richtig ausfüllen und ab die Post. Dann hast du den Titel über die Restforderung spätestens in 2-3 Wochen im Briefkasten.
Nicole
Ruf beim Gericht, Vollstreckungsstelle, an und frage sie. Die erklären Dir alles.
Vorsicht! Es ist alles ganz einfach:
Der Schuldner zahlt nicht vertragsgerecht, er bekommt wegen der aufgelaufenen "Schulden" einen Mahnbescheid als Schuß vor den Bug.
Für die Fristen gilt der Termin der Abgabe bei Gericht, nicht der Termin der Zustellung.
Hat der Schuldner zwischenzeitlich und vorher bezahlt, ist ein Mahnbescheid unbegründet, daher ein Widerspruch begründet. Der Gläubiger hat die Kosten selbst zu tragen.
Hat der Schuldner später, nach Abgabe bei Gericht, bezahlt, ist der Widerspruch unbegründet.
Der Schuldner schuldet dem Gläubiger die Ersattung sämtlicher Kosten und die fehlende Forderung, die zwischenzeitlich teilweise bezahlt wurde. Die Rechtspflege hat den Streitwert mit 816,11 EUR festgesetzt.
Um die Restforderung durchzusetzen, ist nun eine gerichtliche Entscheidung von Nöten, der Streitwert wurde vorläufig festgesetzt. Wer das Gerichtsverfahren verliert, hat auch die Kosten zu tragen.
Viel Glück
Zu diesem Fall:
Der Schuldner hat lediglich teilweise Widerspruch eingelegt. Was hat er anerkannt? Der Mahnbescheid dürfte somit begründet und ordnunmgsgemäß zugestellt worden sein.
In den anerkanten Betrag kann vollstreckt werden. Besorge Dir éinen Vollstreckungsbescheid von dem Gericht, welches für die Klage zuständig ist.


gericht
Kennt jemand einen guten Anwalt, der auf Scheidung speziallisiert ist, im Raum Bühl

- da innherhalb von 14 Tagen die Unterlagen auf dem Amtsgericht vorliegen müssen! In dem Fall ist wichtig, dass du einen -


mahnbescheid
Zahlungsaufforderung wegen Nicht Zahlen

- Mahnbescheid brauchst Du keinerlei Beweise; den schickt das Gericht nur anhand Deiner Angaben. Deine Freundin kann diesem widersprechen, -- sogar. Dein "aussergerichtlicher Mahnbescheid" ist ein "gerichtlicher Mahnbescheid - alles andere wären nur Mahnschreiben! -


widerspruch
wie formuliere ich einem widerspruch von einer ablehnung meines antags auf feststellung einer …

- Beratungshilfeberechtigungsschein beim zuständigen Amtsgericht holen. Mit dem kannst du dann zum Anwalt und der berät -- Dann hast du schon mal die Widerspruchsfrist gewahrt. Der Widerspruch muss aber auch irgendwann mal begründet werden . Aber -