Wirt rollstuhlfahrer zutritt gaststätte verweigern während fußgänger hineindürfen

Die Situation: Oktoberfest, die Zelte waren zwar recht voll, aber nicht überfüllt. Fußgänger durften kommen und gehen - mein Freund im Rollstuhl und ich durften nicht hinein. Einmal war die Begründung "Unfallgefahr bei Panik". Meine Frage geht um den rechtlichen Aspekt: Hat der Wirt das Recht, Rollstuhlfahrer auszuschließen? Oder müssen nicht Fluchtwege auch für solche Eventualitäten ausgelegt sein?

7 Antworten zur Frage

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Darf ein Wirt einem Rollstuhlfahrer den Zutritt zu seiner Gaststätte verweigern, während Fußgänger hineindürfen?

Ich bin kein Jurist, daher sind meine Aussagen dazu nicht verbindlich, aber ich glaube, mich entsinnen zu können, dass Behinderten der Zugang zu Gaststätten, Diskotheken und ähnlichen Vergnügungsstätten, also auch ein Bierzelt auf dem Oktoberfest nicht verweigert werden darf. Das geht aus dem Gesetz gegen Diskrimnierung hervor.
Der Betroffene kann den Wirt mit Aussicht auf Erfolg verklagen. Ich denke, dass der Wirt verlieren würde.
Es gibt dazu aber mehrere Urteile und ein neues Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz , die so etwas, wie von dir beschrieben, verhindern.
, MM
Hi, Mika!
Das werden wir garantiert nicht machen. aber ich hab schon nen arg dicken Kloß im Hals runterschlucken müssen, als wir nicht reingelassen wurden. Zumal es uns auch gleich beim ersten Zelt passierte. Da hatte ich Horror, dass wir überall nicht reindürften. Deswegen haben wir nachher wohl auch noch so viele andere Zelte besucht , um uns selbst zu bestätigen, dass es nicht die Regel ist.
Nein darf er nicht.
Artikel 1 des Grundgesetzes, http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/gg/gg1_de.htm#art1
In Stuttgart waren auf dem Volksfest im "Brandl"-Zelt meghrere Rollstuhlfahrer.
wenn mnan sich aber das Türpersonal anschaut, fragt man sich bei manchen ob sie des Lesen mächtig sind.
Ich würde, habe einen Rollstuhlfahrer in der Familie, die Politei rufen und Anzeige erstatten.
Soviel ich weiß muss der Wirt den Rollstulfahrer reinlassen, denn für alle Menschen, ob behindert oder nicht behindert, gillt das gleicher Rechtr. Behinderte sind keine anderen Menschen und haben auch das recht sich beim Oktoberfest zu amüsieren.
Eventuell kann es an den Toiletten liegen, man muß für die Personen welche man bewirtet auch Toiletten zur Verfügung stellen und wahrscheinlich hatte er keine behindertengerechte. Weiterhin meine ich das die Bänke dort so eng stehen das dort gar kein Rollstuhl dazwischen passt und wahrscheinlich wollte er ihn nicht mitten im Gang stehen haben. Ist aber alles nur Spekulation. Habt ihr es an einem anderen Zelt probiert? Oderr habt ihr schon einen betrunkenen Eindruck an der Tür gemacht?
Wir haben in drei Zelten keinen Zutritt erhalen - einmal habe ich den Türsteher ignoriert und bin einfach durchspaziert - um zu sehen, dass das Zelt beileibe nicht überfüllt war. Ja, es ist eng in den Reihen, aber ich kann mir nicht gut vorstellen, dass ein Wirt in der heutign Zeit eine Lizenz bekommt, wenn er nicht Behinderten-Toiletten und Stelplätze für Rollstühle vorhält.
Nein, wir waren weder abgerissen noch machten wir einen betrunkenen Eindruck. Es war der Familientag , am frühen Nachmittag.
Und ich spreche den Türstehern auch die Fähigkeit ab, auf den ersten Blick taxieren zu können, ob der Rollstuhl nicht auch verlassen werden kann, um in den Reihen sitzen zu können. Das gelingt ja nicht mal mir mit meiner berufl. Erfahrung zuverlässig.
Also ich hätte ihn reingelassen, hatte aber auch einen Freund welcher im Rollstuhl saß und den haben wir auch immer zum Herrenabend mitgenommen
Hallo luida66!
Ich habe erst jetzt deine Frage entdeckt.
Das mit der rechtlichen Seite ist sehr kompliziert. Im Jahr 2002 wurde das "Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze" verabschiedet, was mehrere Änderungen in anderen Gesetzen nach sich zog. Das genannte Gesetz ist bei den meisten Menschen in der Bevölkerung eher unter dem Namen "Bundesgleichstellungsgesetz für Behinderte" bekannt.
Durch dieses Gesetz wurde das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen ins Leben gerufen. Dessen Artikel 1 besagt: "Ziel dieses Gesetzes ist es, die Benachteiligung von behinderten Menschen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Dabei wird besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen."
Behinderte Menschen dürfen also nicht benachteiligt werden. In bestimmten Fällen können behinderte Menschen sich dann durch Verbände bei gerichtlichen Klagen verteten lassen.
Wie es mit einem Verstoß gegen § 1 aussieht, weiß ich nicht.
Manchmal wirkt es in solchen Situationen aber Wunder, wenn man den Geschäftsführer bzw. Veranstalter verlangt. *grins
Hinsichtlich der Barrierefreiheit ist die Sache nicht so einfach, da es Sache der Bundesländer ist, wie die DIN-Normen für barrierefreies Bauen in den Landesbauordnungen umgesetzt werden. Und das ist auch das Problem mit den Gaststätten. Gebäude, die vor 2002 gebaut wurden, müssen nicht barrierefrei sein. Erst, wenn ein wesentlicher Umbau oder eine wesentliche Erweiterung nötig ist oder das Gebäude nach 2002 gebaut wurde, muss es barrierefrei sein. Dies gilt zumindest für öffentliche Gebäude. Bei Gaststätten ist es lediglich so, dass die Erlaubnis zum Betreiben einer Gaststätte verwehrt wird, wenn - ach du meine Güte, ist das kompliziert, lies am besten selbst : GastG - Einzelnorm
Der Zusatz zeigt, dass es auch hier Schlupflöcher gibt, nämlich dass jemand doch eine Genehmigung zum Betrieb einer Gaststätte bekommen kann, wenn "wenn eine barrierefreie Gestaltung der Räume nicht möglich ist oder nur mit unzumutbaren Aufwendungen" möglich ist.
Die erwähnten Gesetze sowie einen interessanten Artikel zum Thema findest du hier:
http://www.integrationsaemter.de/files/600/Gleichstellungsgesetz.pdf
BGG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
http://www.netzwerk-artikel-3.de/wsite/nstandards.htm
Das SGB IX, das du im Kommentar erwähntest, bezieht sich übrigens nur auf die Leistungen , die behinderte Menschen zur Teilhabe am Leben der Gesellschaft erhalten. Da geht es in erster Linie um die Aufgaben der Rehabilitationsträger, Arbeitgeber, etc., nicht aber um die konkrete Gleichstellung.
Ich hoffe, ich habe dir noch nachträglich helfen können. PS: Letzes Jahr besuchte ich das WC eines noch relativ neuen Cafés und war bass erstaunt, dass die Damentoilette zugleich eine geräumige Behindertentoilette war. Eine "normale" Toilette gab es dort gar nicht mehr.


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