Wieso richter aufmüpfigkeit straferhöhung aufbrummen
Straferhöhung ist das falsche Wort.
Das wäre nur zutreffend, wenn der Angeklagte für schuldig befunden wird und nach Urteilsverkündung eine Ungebühr begeht.
Dann kommt zur Schuldstrafe noch die wegen Ungebühr dazu.
Ergibt: eine Straferhöhung.
In jedem anderen Fall wird eine Strafe wegen Ungebühr i.S.d. § 178, Abs. 1 GVG, sofort ausgesprochen,
§ 179 Gerichtsverfassungsgesetz.
Hintergrund ist die Ordnung der Verhandlung oder/und eine Herabwürdigung der Person des Richters.
Ein alter Juristenwitz zum Thema:
Der Angeklagte erscheint in Frauenkleidern vor Gericht.
Auf die Frage des Richters, weshalb, antwortet er:
In der Vorladung steht doch: In Sachen meiner Frau
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