Wielange dürfen nach deutschem recht websiten anmeldeinformationen usern speichern benutzer löschen
meine Frage ist, wie lange Anmeldedaten eines Users von einer deutschen Website gespeichert werden dürfen, wenn der jeweilige User sein Benutzer löscht?
bereits
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Wielange dürfen nach deutschem Recht Websiten die Anmeldeinformationen von Usern speichern, wenn diese ihren Benutzer löschen?
so weit ich weiss 2 Jahre, finde aber keine Belege
velleicht hier was:http://www.itsg.de/%28S%28uu13c2551cokwp45wkgt4y45%29%29/svnet_faq.ITSG
für deinen Link, ist schonmal mehr, als ich gefunden habe! Werde den gleich weiter durchstöbern.
2 Jahre hätte ich niemals erwartet. Ich hätte auf höchstens 3 Monate getippt. Irgendwie schockierend.
gerne, war mir einfach zu lang und auf dem Gebiet bin ich total Laie
Endet das Vertragsverhältnis, sind die Bestandsdaten vom Diensteanbieter mit Ablauf des auf die Beendigung folgenden Kalenderjahres zu löschen. § 35 Abs. 3 des Bundesdatenschutzgesetzes gilt entsprechend.
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