Wie wo beantragt man mahnbescheid

Bei mir steht noch die Rückzahlung der Mietkaution aus. Gründe gibt es dafür nicht, es wurden bei der Übergabe keine Mängel festgestellt und die Nebenkostenabrechnung ist auch schon erfolgt. Ende des Mietvertrags war der 31.08.2005, es sind also schon mehr als 6 Monate vergangen. Als nächstes werde ich eine Einschreiben mit Fristsetzung versenden. Ich fürchte, dass das nicht viel bringen wird. So weit ich weiß kommt nach dem Ablauf der Frist ohne eine Zahlung ein Mahnbescheid. Woher bekomme ich einen solchen Mahnbescheid? Läuft das über einen Anwalt bzw. ein Gericht? Wieviel kostet mich dieser Mahnbescheid? Wie sind die Erfolgsaussichten eines solchen Bescheids?

4 Antworten zur Frage

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Wie und wo beantragt man einen Mahnbescheid?

Einen Mahnbescheid können Sie online
hier:
Mahnbescheid-Mahnverfahren
ausfüllen. Da gibt es auch alle weiteren und nötigen Informationen.
Dieser wird dann einfach an das Zuständige Gericht geschickt. Der Rest wird dann vom Gericht erledigt.
Allerdings kostet ein Mahnbescheid Gerichtsgebühren, ich glaube ca. 30 €
Zusätzliche Infos auch auf:
www.Online-Mahnantrag.de - Ihr Online Mahnbescheid-Antrag
Mahnverfahren – Wikipedia
Nachtrag zur vollkommen korrekten Antwirt von marco: "Allerdings kostet ein Mahnbescheid Gerichtsgebühren, ich glaube ca. 30 €"
Richtig, aber diese Gebühr wird sofort auf die Mahnung aufgeschlagen, d.H. Deine Forderung gegen den Schuldner erhöht sich automatisch um diesen Betrag, er kann jetzt nicht mehr nur noch die Kaution zurückzahlen.
Desweiteren solltest Du im Mahnbescheid alle durch die Mahnung entstandenen Kosten mit einrechnen, also sämtliche Einschreibegebühren, Wegekosten etc. Diese Kosten sollten nachvollziehbar und angemessen sein, also nicht übertreiben.aber auch nicht zu wenig reinschreiben.
Den Mahnbescheid beantragst du beim Amtsgericht, und zwar das für deinen Wohnort zuständig ist. Das Formular für den Mahnbescheid bekommst du in jedem Schreibwarenladen für 1,50€. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Höhe der Hauptforderung, bis 300€ zahlst du 18,00€, ab 300-600€ 22,50 EUR. Ist die Forderung größer als 5.000€, brauchst du einen Anwalt, darunter kannst du den MB privat beantragen. Beim Ausfüllen sehr sorgfältig sein, Fehler können zu MOnierungen und Verzögerungen führen, also Ausfüllhilfe beachten. Wenn der Schuldner pleite ist, wird ihn auch ein Mahnbescheid nicht zum Zahlen bewegen. Du kannst aber nach Zustellung des Mahnbescheids den Vollstreckungsbescheid beantragen. Sobald der VB zugestellt wurde, hast du einen sogenannten Titel erwirkt. Dieser ist 30 Jahre gültig und mit dem kannst du dann beim Gerichtsvollzieher z.B. Zwangsvollstreckung beantragen. Such mehrmals innerhalb der 30 Jahre. Viel Glück.
Achtung: In vielen Bundesländern gibt es nur ein zentrales Mahngericht für das ganze Land. Der Antrag muß dann dort gestellt werden.
Anwaltlicher Beistand ist in Deinem Fall nicht erforderlich, aber spätestens im Falle des Widerspruches oder des Einspruches gegen den Vollstreckungsbescheid ratsam.
Einen schönen Vordruck bekommst Du auch im Schreibwarenladen "um die Ecke". Da steht dann auch gleich die Anschrift des richtigen Amtsgerichtes drauf.
Schick den ab, dann bekommst Du einen Gebührenbescheid von dem Amtsgericht. Die Höhe der Gebühr kann von der Summe abhängen. Dann schickt das AG den Mahnbescheid an den Schuldner, der ihn anfechten kann. Wenn er das nicht tut kannst Du einen Vollsreckungsbescheid veranlassen.
Wenn Du den hast, muss dieser an den zuständigen Gerichtsvollzieher des Schuldners übersendet werden. Der holt sich das Geld. Vielleicht, wenn´es was zu holen gibt. Möglicherweise wird dir an dieser Stelle ein Handel angeboten werden.
Meine Erfahrungen:
Das Ganze kann, je nach Arbeitsbelastung des betr. AG/Gerichtsvollziehers bis zu 3 Monate dauern. Der Vollstreckungsbescheid ist aber einige Jahre gültig.
Bei Privatinsolvenzen des Schulndners würde ich sofort einen Anwalt einschalten.
Meine Meinung:
Die Frage ist aber immer, ob man schlechtem Geld gutes Geld hinterherschmeißt.
Auf die Angebote, die der Schuldner mit dem Gerichtsvollzieher aushandelt würde ich eingehen.