Wie werden erben ausfindig gemacht

Vor 1 Jahr ist meine Oma verstorben, sie war mehr oder weniger der einzige Kontakt zu Meienm Vater. Den ich persönlich nicht kenne. Sie wollte mir immer etwas vererben, aber wie sich später herrausstellte ist wohl auf unerklärliche Weise das Testament verschwunden. Mein Vater bekam dann natürlich alles. Bis dahin hab ich alles von einer Freundin meiner Oma gehört die sie zum Ende auch sehr viel Unterstützt hat. Jetz die eigendliche Frage: Wenn mein Vater irgendwann verstirbt, werde ich dann gesucht? Soweit ich weiß bin ich sein einziges Kind. Und darf ich wenn ich erben sollte, einen teil davon verschenken? Heitles Thema ich weiß,.

5 Antworten zur Frage

Bewertung: 6 von 10 mit 1596 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Wie werden Erben Ausfindig gemacht?

das ich es bestimmt erst wieder um ein paar ecken erfahren werde. Kann ich mich dann trotzdem noch da melden oder verfällt das irgendwann.
Leider gibt es seit vielen Jahren überhaupt keinen Direkten Kontakt.
Meine Großeltern Mütterlicher Seite leben noch da in der Nähe glaube Ich
Wenn du weißt, wo dein Vater lebt - und dein vater weiß, wo du lebst - dann wirst du verständigt werden - von den jeweiligen Sozialämtern.
Wenn dein Vater geerbt hat, dann gehört jetzt alles ihm. Wenn er noch lebt. Wenn er stirbt, bist du sein Erbe.
Wenn du weißt, wo er lebt, dann kannst du an das entsprechende Landratsamt dieser Stadt eine Nachricht schreiben, dass du der Sohn deines Vaters bist, mit ihm aber keinen Kontakt hast.
Das wird dann berücksichtigt.
Was du dann mit dem erhaltenen Erbe machst, ist deine Sache - du kannst alles verschwenden, verbrauchen oder aber auch verschenken -- wie auch immer du willst.
Wenn es dir gehört - legal - kannst du damit machen, was du willst.
aber erst einmal mußt du es ja haben. ☼
ERBRECHT
Nirgendwo besteht in weiten Kreisen der Bevölkerung soviel Unkenntnis und Unklarheit über einzelne Sachverhalte und Fragen wie im Bereich des Erbrechts und der Nachlassabwicklung. Daher soll der nachstehende Beitrag ein wenig Klarheit über einzelne Begriffe des Erbrechts mit sich bringen und einige wichtige Regeln für Ihre Testamentsgestaltung aufzeigen.
Wenn ein Mensch gestorben ist, dann nennt man diesen im Erbrecht den Erblasser. Derjenige, der Rechtsnachfolger des Erblassers wird ist der Erbe. Dies kann eine natürliche oder juristische Person sein. Erbe wird jemand mit dem „letzten Wimpernschlag“ des Erblassers. Dies unabhängig davon, ob und inwieweit der Erbe das Recht hat, die Erbschaft auszuschlagen oder nicht. Die Ausschlagungsfrist beträgt sechs Wochen. Sie beginnt mit der Eröffnung des Testamentes oder, wenn kein Testament vorhanden ist, mit Kenntnis des potentiellen Erben von dem Tod des Erblassers oder seiner Erbenstellung. Wann der Erbe Kenntnis von dem Tode des Erblassers bekommen hat, kann manchmal schwer beurteilt werden. Bevor Sie sich nicht Klarheit darüber verschafft haben, ob Sie ein Erbe annehmen wollen oder nicht, sollten Sie keine Handlungen unternehmen, die auf eine Erbenstellung und die Annahme der Erbschaft schließen lassen, denn dann sind Sie schneller in der Haftung als Sie sich vorstellen können. Sie haften dann ggf. mit Ihrem eigenen Vermögen. Das wollen Sie sicherlich nicht. Daher erst gründlich überlegen, welche Entscheidung Sie treffen wollen. Der Erbe erhält nicht nur das Vermögen des Erblassers, sondern muss auch für die Verbindlichkeiten des Erblassers haften, wenn er nicht Sorge dafür trägt, dass dies nicht geschieht. Die Beschränkung der Haftung ist möglich, so dass nur das „Ererbte“ haftet. Im Einzelnen sollten und müssen Sie sich an einen Anwalt wenden. Vorsicht, immer wieder versuchen die Erben den Nachlass selbst abzuwickeln und erleiden dann „Schiffbruch“. Nichts ist für einen Anwalt schwieriger als einen bereits einmal gewählten Lösungsweg zu korrigieren, da dann mit den neuen Erklärungen häufig eine Unglaubwürdigkeit der Erklärenden gegeben sein kann. Wir hatten hier gerade einen Fall mit beträchtlichen Vermögenswerten, in dem der Erbe im Nachlassverzeichnis des Amtsgerichts Werte aus einer Lebensversicherung aufgenommen hatte, die gar nicht in den Nachlass fielen, da es sich um Zuwendungen an Dritte handelte und daher nicht zu berücksichtigen waren. Diese „falschen“ Werte zogen sich dann aber auch durch das anschließende gerichtliche Verfahren. Sie gehen doch auch nicht zum Schreiner, wenn Sie Probleme mit Ihrem Wagen haben. Nein, Sie suchen eine Fachwerkstatt auf. Nehmen Sie doch unseren Rat an und lassen Sie dies von einem Fachmann machen. Vorsicht! Nicht jeder Anwalt befasst sich mit Erbrecht oder einer Nachlassabwicklung.
Unter Vermächtnissen sind Verfügungen und Erklärungen zugunsten einzelner Personen zu verstehen, bei denen diesen Berechtigten einzelne Gegenstände und Werte zu gewandt werden. Dieses können sowohl Geldwerte als auch Immobilen sein.
Der Vermächtnisnehmer wird nicht Erbe. Er kann daher auch nicht wie ein Erbe auftreten und Rechte des Erben geltend machen. Er kann sich nur aufgrund seiner Rechte an den/die Erben halten. So kann er zum Beispiel bei einer Bank nicht den Kontostand abfragen.
Pflichtteilsberechtigter ist derjenige, der nicht Erbe geworden ist, aber Erbe geworden wäre, wenn der Erblasser kein Testament errichtet hätte. D.h. der Pflichtteilsberechtigte müsste einer der gesetzlichen Erben geworden sein. Zu den Pflichtteilsberechtigten zählen nach dem deutschen Recht: die Kinder , die Ehefrau und die Eltern.
Andere Personengruppen kommen nicht in Betracht.
Das Pflichtteilsrecht muss geltend gemacht werden und zwar gegenüber den Erben. Die Frist zur Geltendmachung ist auf drei Jahre beschränkt. Wird das Pflichtteilsrecht nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht, dann verfällt das entsprechende Recht und der Erbe kann die Einrede de
Wenn dein Vater stirbt und er keine anderen nächsten Verwandten hat, dann musst du für die Bestattung aufkommen. Falls du nicht erreichbar wärest, dann würde man nach dir suchen. Wenn du geerbt hast, dann kannst du auch eunen Teil davon verschenken, soweit mir bekannt. Genaues kann dir aber in dem Fall ein Fachanwalt in Sachen Familien- und Erbrecht sagen
Über die Bestattung würde ich mir keine Sorgen machen, selbst wenn wäre das selbstredent kein Problem.
Aber wenigstens würden sie mich suchen.
Auch wenn wir uns nie nahe waren, so geht es mir ja hauptsächlich darum es zu wissen, immerhin ist er mein Vater
.die Behörden finden dich - so oder so - und wenn du weißt, wo er lebt - gib ihnen einen Tipp - wie oben erwähnt - sie werden dich informieren.


erben
Regelung beim Pflichtteil für Geschwister

- hast, Deine Eltern. Wenn Deine Eltern Dich überleben, erben Deine dann noch lebenden Geschwister außer dem Bruder, -- steht ihm dann trotzdem nochmal ein Pflichteil zu und wie ist das wenn mir etwas passiert, gilt der Pflichtteil auch -


testament
Bibel-Frage: wer tauchte zuerst i.d. Bibel auf: Moses oder Noah?

- und zehn Meter breite Schiff ist eine Nachbildung der alttestamentlichen Arche Noah im Maßstab 1:2. --- GLG Sehr gute Antwort! -


erbrecht
Berechnung des Pflichtteils beim Erben von Geldvermögen

- Pflichtteil gesetzt. In einem zweiten handschriftlichen Testament hat sie weiterhin verfügt, dass Person A 10.000,-- € -- keine Ehepartner und/oder Kinder da sind. Alle anderen Erben haben keinen Pflichtteilsanspruch Hier kannst Du Dich -- 10.000,-- € erhalten soll und Person B 5.000,-- €. Wieviel € erhalten der Sohn und die als Haupterbin eingesetzte -