Wie viel wohnungen harz 4 empfänger haben
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Wie viel Wohnungen kann ein Harz 4 Empfänger haben?
nur 1ne sonst kann er kein hartz 4 beziehen
ich kannte da eine person die durfte ein gewisses haus nicht mieten da sie arbeitslosen geld bezog daher glaub ich nicht das man 2 wohnungen haben darf
Weiß nicht wie, die machen, was sie wollen, die Geldgeber.
Wer aber eine Wohnung gut möbliert, kann dort alle unterbringen.
Die Albaner die ich kenne, haben, wie sie nach Deutschland gekommen sind zu dreizehnt auf 60 m² gewohnt.
Nutzt das was?
Wieso sollten auf Staatskosten auch mehr als eine Wohnung bezahlt werden? Ist doch klar, das nur eine gezahlt wird. Mehr brauch kein Arbeitsloser.
Nur eine Wohnung. Es geht auch darum wo du angemeldet bist. Diese Wohnung darf für eine Person nicht größer sein als 45m², für zwei Personen 60m² und für drei 75m². usw.
Es geht darum das mir Arge mitteilte, das ich erhaltene Miete, Strom, Nebengebühren zurückzahlen soll, da die Mieter mehrfach bei Arge Wohnungen angab. Sie schreiben rechtmäßig. Soll aber nur eine bezahlt werden. Mich ärgert das es die ist wo er wohnte. Nicht eine z.B. Bruder, wo er sein Geld aufbesserte.
Wer hat dieses Geld bekommen? Wohnst du mit dieser Person zusammen? Wo ist die Person angemeldet,die das Geld doppelt bekommen hat?
Erstens ist es nur verständlich und nachvollziehbar, dass nur eine Wohnung zzgl. BK bezahlt wird. Zweitens halte ich die Formulierung "Oft" schon für fragwürdig. Mißbrauch und Betrug gibt es vermutlich, aber ebenso wahrscheinlich auch nicht mehr als in anderen Bereichen.
Ganz stimmt das nicht. Den ARGE schreibt rechtmäßig mehrere Wohnungen. Strittig ist das man von mir die Miete zurück will und nicht vom Bruder wo er mitgemeldet ist laut Arge.Also sind mehrere Wohnungen erlaubt. Nur eine wird bezahlt. Wobei keine Erhebung da ist, wieviel in der bezahlten Wohnung gar nicht leben.Ich kannte bisher nur Fragen die Miete auf 300 festzulegen und das mehr zu teilen.
Die Rückforderung bei Überzahlung richtet sich immer an den Antragsteller. Wenn eine Bedarfsgemeinschaft besteht, also mehrere Personen, sind diese Personen gemeinschaftlich Antragsteller, gemeinschaftliche Nutzer und auch gemeinschaftlich haftbar bei Überzahlung, also Gesamtschuldner. Wenn sich die Rückforderung nur gegen Sie und nicht auch gegen Ihren Bruder richtet, ist er vielleicht der ARGE nicht bekannt. Ein Anspruch auf mehrere Wohnungen kann bei einer größeren Anzahl Personen nur dann bestehen, wenn eine angemessene und zumutbare Unterbringung in einer Wohnung nicht möglich ist.
Ihre Angaben lassen keine eindeutigere Beurteilung zu.
Im begründeten Zweifelsfall bitten Sie um ein Gespräch mit einem Gruppenleiter oder dem Geschäftsführer der ARGE und legen Sie gegen den Rückforderungsbescheid Widerspruch ein.
Im Gesetz steht Leistungsempfänger. Der Antragsteller hat somit nichts zu tun wer bei mehreren Wohnungen zahlt, die er Arge meldete. Der Teil der Forderung steht so auch im Gesetz. Nur nach meine´m Rechtsverständniss, aber nicht Gesetzeskenntnis, sollte man dann die bewohnte Wohnung bezahlen.Und nicht viele Monate beide.Zumal sie 10 Minuten entfernt sind.Auch wenn Bedürftigkeit in meinen Augen nicht 2 Wohnungen bedeutet. Die 300 Euro müssen ja nicht ausgeschöpft werden.
Bezugnehmend auf den Kommentar und PN möchte ich hier nur einiges zur Klarstellung ergänzend anmerken, Details folgen im Laufe des Tages per PN. Einschlägig ist § 22 SGB II sowie ergänzende VO. Ich habe den Begriff Antragsteller gewählt, weil Leistungsempfänger in Bezug auf Miete auch der Vermieter direkt sein kann. Von Einzelfällen abgesehen ist der Antragsteller auch der Leistungsempfänger/Leistungsberechtigte/H ilfsbedürftige. Im Gestz steht Leistungsberechtigter oder Hilfsbedürftiger. Ich möchte damit keine Wortklauberei betreiben, lediglich meine Wortwahl verständlicher machen.