Wie verläuft gerichtsverhandlung kommen zeugen dran extrafragen begleittext

Ich bin Zeuge einer strafbaren Handlung geworden und soll der Polizei nun den Tathergang schriftlich beschreiben. 1Wann kommen die Zeugen dran? Dürfen die Zeugen, den Gerichtssaal nach der Zeugenaussage direkt verlassen oder müssen sie das Ende der Verhandlung abwarten? 3 Muss ich irgendwas beachten?

6 Antworten zur Frage

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Wie verläuft eine Gerichtsverhandlung? Wann kommen die Zeugen dran? - weitere Extrafragen siehe Begleittext

5) Wie bekomme ich Bescheid, wenn ich nicht als Zeuge geladen werde? Bekomme ich dann einen Brief, der sagt: Sie brauchen nicht erscheinen?
Wenn du der Polizei schriftlich eine Schilderung deiner Feststellungen zum Tatgeschehen geben sollst, ist das erst mal eine schriftliche Zeugenanhörung. Diese hat noch nichts mit einer Gerichtsverhandlung zu tun.
Eine Gerichtsverhandlung verläuft zu 80% so:
zu Punkt 1:
Die Verhandlung wird eröffnet, alle Beteiligten werden in den Saal gebeten. Alle geladenen Zeugen werden namentlich aufgerufen, der Angeklagte und seine RA Vertretung werden aufgerufen, die Staatsanwaltschaft wird aufgerufen.
Nun kommt es auf den Richter oder die Richterin an.
Entweder der Angeklagte und die Zeugen werden sofort belehrt oder die Zeugen werden wieder hinaus geschickt und der Angeklagte einzeln belehrt.
zu Punkt 1.5 und 2:
Die Zeugen werden einzeln in den Saal gebeten. Hier werden sie nach ihren Personalien befragt und, sofern noch nicht geschehen belehrt.
Jetzt kommt die Vernehmung zur Sache.
Im Anschluss erfolgen Fragen seitens der StA oder des RA sofern vorhanden.
Nach Ende der Vernehmung ergeht seitens der Richterschaft die Frage an die StA und die RA ob der Zeuge entlassen werden kann. Wenn dies der Fall ist und dies bestätigt wird, erfolgt noch die Frage nach eventuellen Auslagen Je nach Antwort der StA und der RA kann man den Saal verlassen und gehen.
zu Punkt 3:
Wenn der oder die Täterin zu Beginn der Verhandlung die Handlung gesteht, wird meistens von einer Vernehmung der Zeugen abgesehen.
zu Punkt 4:
IMMER bei der Wahrheit bleiben. Wenn du etwas nicht mehr weißt, dann sag es auch so! Wenn der Sachverhalt schon lange her ist, dann nimmt dir das niemand übel.
Niemals etwas falsches sagen
schonmal für Deine Antwort.
Mit Punkt 3 meinte ich: Kommt es eigentlich zur einer Zeugenladung zum Gerichtstermin, wenn der Angeklagte schon vor dem Gerichtstermin seine Schuld bei der Polizei eingestanden hat?
Hatte noch eine Ergänzung zu machen: Frage 5)
Wenn Du etwas dazu wüsstest, wäre es gut. Wenn nicht, auch gut für Dich, da Du schon vorher geantwortet hast.
WENN es zu einer Verhandlung kommen sollte, dann entscheidet immer der oder die Richterin ob ein Zeuge geladen wird oder nicht.
Ja, du bekommst eine offizielle Abladung vom Gericht.
Ohne diese würde ich auch IMMER hingehen. Bei einem Nichterscheinen können dir sonst bis 1000 Euro Strafe, Vorführung und sogar Erzwingungshaft drohen.
Du bekommst eine Ladung, wenn der Richter glaubt, dass deine Aussage die Kosten rechtfertigt. Die erhältst Du schriftlich und eingeschrieben. Das kann auch dann passieren, wenn der Angeklagte bereits gestanden hat. Ist allerdings nicht sehr wahrscheinlich.
Wenn Du vermutest, dass es bereits ein Geständnis gibt und Du nicht mehr gebraucht wirst, dann kannst Du ja nachfragen. Solange Du nichts Schriftliches hast, aus dem hervorgeht, dass Du nicht gebraucht wirst, solltest Du aber hingehen.
Zu einem Gerichtstermin muss es schon deswegen auch bei einem Geständnis kommen, weil ja die Polizei niemanden verurteilen kann. Wenn alles klar ist, wird der Richter aber auch keine Zeugen einladen.


polizei
Warum tragen die Polizisten, die Angeklagte in den Gerichtsaal begleiten, Sturmhauben?

- Polizisten nicht bekannt werden.Ob das immer erforderlich ist, Richter und Staatsanwälte sitzen da ja auch ohne Maske und trotzdem -- Medien. Deshalb kann ich nur im Allgemeinen vermuten: Die Polizeiführung achtet bei ihren Entscheidungen eher auf Vorsicht -- den Gerichtssaal und jeder normale Polizeibeamte der vor Gerichts als Zeuge erscheint darf keine Sturmhaube aufsetzten 1. -Solche "Auftritte" sind die absolute Seltenheit und kommen nur in Ausnahmesituationen vor. Bei den Beamten mit den -- GSG9 Beamte begleiten nur hochgewalttätige Verbrecher wie Terroristen ins Gericht. Im Normalfall führt nämlich -


recht
Ist dieser Vertrag gültig?

- Unterschrift der Agentur gegeben. Allerdings hast du ein Recht darauf, dass Dir diese Agentur ein Exemplar des gegengezeichneten -- ein Exemplar des gegengezeichneten Vertrages postalisch zukommen lässt. Erhälst Du das nicht, musst Du eine Frist setzen, -


gericht
Kennt jemand einen guten Anwalt, der auf Scheidung speziallisiert ist, im Raum Bühl

- Fall ist wichtig, dass du einen Fachanwalt für Familienrecht nimmst. Schau mal unter anderem hier: http://anwaltsuche. -- da innherhalb von 14 Tagen die Unterlagen auf dem Amtsgericht vorliegen müssen! In dem Fall ist wichtig, dass du einen -