Wie verhält sich kündigungsfrist vermieter wechselt neuen kein neuer vertag abgeschlossen

,für die antworten.ich muss dazu sagen das ich vorhabe auszuziehen.deshalb die frage nach der kündigungsfrist.die wohnung hat auch mängelund durch andere mieter im haus.bei denen ständig streit ist und die polizei kommen muss.pakete und post aufgerissen werden.zudem wird man zu den unmöglichsten nachtstunden aus dem schlaf geklingelt etc.muss ich in dem fall die kündigungsfrist einhalten?.wenn ja kann ich die mietkaution als ausgleich anbieten?

6 Antworten zur Frage

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Wie verhält es sich mit der kündigungsfrist,wenn der vermieter wechselt.und mit dem neuen vermieter noch kein neuer vertag abgeschlossen wurde?

es muss kein neuer Vertrag gemacht werden, wäre ein grober Fehler, daruaf einzugehen.
Es gilt der Grundsatz: Kauf bricht nicht miete.
566
Kauf bricht nicht Miete
Wird der vermietete Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter von dem Vermieter an einen Dritten veräußert, so tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein.
Erfüllt der Erwerber die Pflichten nicht, so haftet der Vermieter für den von dem Erwerber zu ersetzenden Schaden wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat. Erlangt der Mieter von dem Übergang des Eigentums durch Mitteilung des Vermieters Kenntnis, so wird der Vermieter von der Haftung befreit, wenn nicht der Mieter das Mietverhältnis zum ersten Termin kündigt, zu dem die Kündigung zulässig ist.
§ 566 BGB Kauf bricht nicht Miete - dejure.org
Die reguläre Kündigungsfrist beträgt 3 Monate, als Beispiel: Zugang der Kündigung bis zum 03.07., dann endet das Mietverhältnis zum 30.09.
Angesichts der beschriebenen Umstände könnte eine fristlose Kündigung in Betracht kommen:
§ 543 BGB Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund - dejure.org
unter Bezugnahme auf Absatz 1 Satz 2. Berücksichtigt werden muss aber hierbei der Absatz 3.
Zu beachten sind weiter der § 536 b. § 536b BGB Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss. - dejure.org
Die beschriebenen Mängel sollten schriftlich dem Vermieter mitgeteilt werden, das würde auch einen Grund für eine Mietminderung darstellen.
Einen Verzicht auf die Kaution würde ich als Ultima Ratio ansehen, sofern alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind.
Die Einzelheiten sollten mit dem Mieterbund geklärt werden, auch eine fundiertere Rechtsauskunft von einem Anwalt wäre empfehlenswert.
Das kann auch online erfolgen, z.B. hier:
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Zu beachten ist, dass diese Angebote kostenpflichtig sind. Allerdings erfolgt auch eine Beratung durch den Mieterbund erst nach einer ebenfalls kostenpflichtigen Mitgliedschaft.
wenn der Vermieter wechselt, tangiert dies deinen Vertrag nicht.
Lass dich bloß nicht "verarschen" und dich zu einem neuen Vertrag drängen!
Bei Vermieterwechsel tritt der neue Vermieter in diesen - deinen bestehenden - Vertrag ein.
Für dich ändert sich nur die Kontonummer, an die du deine Miete überweisen musst
Monate Kündigungsfrist--aber bei diesen Mängeln würde ich versuchen, einen Deal auszuhandeln
Viel Glück.schlimmer kann´s ja fast nicht kommen
Der Mietvertrag bleibt unverändert. Es tritt halt nur ein neuer Vermieter an dei stelle des alten.
Das hatte ich auch schon. Es gab lediglich eine schriftliche Info das es einen neuen Vermieter gibt mit Name u. Anschrift usw.
Das hört sich ja nicht gut an. da würde ich auch weg wollen. Die Kündigungsfrist musst du trotzdem einhalten. Wenn in dee Wohnung soviele mängel sind u. ich gehe mal davon aus das du dies gemeldet hast , kannst du deine Miete kürzen.