Wie veranstaltet man öffentliche party rechtlich gesehen

Wollte mal fragen wie man eine öffentliche Party mit mehreren Leuten veranstaltet! Das Problem ist ja, dass man das Ziel verfolgt einen Gewinn zu erwirtschaften, somit betreibt man ja sogesehen ein Gewerbe? Richtig? Es ist ja aber nur eine einmalige Aktion, oder etwas was sich höchstens einmal im Jahr wiederholen soll! Ist es also nötig ein Gewerbe zu eröffnen, oder beispielsweise eine GbR?

6 Antworten zur Frage

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Wie veranstaltet man eine öffentliche Party - rechtlich gesehen

Ein Verein der nicht eingetragen ist, ist kein Verein.
Aber für all dierse Fragen, und noch viele mehr, ist das Ordnungsamt der richtige Ansprechpartner.
Da erhaltet ihr auch die ganzen Konzessionen.
Einen Gewerbeschein werdet ihr voraussichtlich brauchen
WICHTIG: Schliesst eine Versicherung ab.
Auch bei guten Freunden, Vertrag machen.
Let's rock
Natürlich ist ein Verein auch ohne Eintragung ein Verein. Viele e.V.-Regelungen werden sogar für nicht eingetragene Vereine herangezogen.
Nicht ganz:
Vereinsrecht – Wikipedia
Ein Verein, der nicht auf eine der oben genannten Weisen Rechtsfähigkeit erlangt hat, ist keine juristische Person; auf ihn finden die allgemeinen Vorschriften für Gesellschaften im engeren Sinne Anwendung.
Das ändert nichts an der Aussage, dass ein nicht eingetragener Verein dennoch ein Verein ist.
Bei Rechtsfragen vertraue ich im Übrigen meinen BGB-Kommentaren mehr, als Wikipedia.
22 Wirtschaftlicher Verein
Ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt in Ermangelung besonderer reichsgesetzlicher Vorschriften Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung. Die Verleihung steht dem Bundesstaate zu, in dessen Gebiet der Verein seinen Sitz hat.
Nach dem die Jungs, Gewinn erwirtschaften wollen, müssen sie einen eingetragenen Verein gründen.
Weiter stehht im BGB:
Nicht eingetragener Verein
Der nicht eingetragene Verein hat keine eigene Rechtspersönlichkeit und nimmt daher eine " Zwitterstellung" zwischen dem Verein und einer Personengesellschaft ein. Für Rechtsgeschäfte, die im Namen eines solchen Vereins vorgenommen werden, haftet der Handelnde persönlich; handeln mehrere, so haften sie als Gesamtschuldner.
So jetzt ist das ein Verein, bloss welchen Vorteil ergibt sich durch die Gründung?
Rechtsfähigkeit? Nein.
Haftung? Die handelnde Person.
Ja ein nicht eingetragener verein ist ein Verein, bloss ohne Sinn in diesem Zusammenhang.
gerne auch weitere Hinweise.
Diesen Zusammenhang würde ich spätestens seit BGH NJW 2001, 1056 f. anders sehen.
Wie gesagt, das Gesetz wird in diesem Fall gegen den Wortlaut ausgelegt.
Auf weitere Hinweise verzichte nd. BGB-Kommentare und Vereinsrechtshandbücher kann ich selbst lesen, bzw. habe sie gelesen.
In Zweifelsfragen wende ich mich lieber an meinen alten Chef
Hey
schau dich mal hier um:
Servicetipps - cleverevent.de
Habe vor einiger Zeit selbst einige Events organisiert und auf alle meine Fragen passende Antworten gefunden.
Hoffe mal du findest auch was, dass dir ein bisschen weiterhilft
Viel Spaß bei deinem Event / Veranstaltung / Party.
Beate


recht
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