Wie steuererklärung verlustvortrag nächste jahr durchführen speichert sich daten finanzamt

Normalerweise müsstest du einen "Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" bekommen. Es gibt nämlich auch einen Verlustrücktrag, da muss man aufpassen, dass das FA das macht, was man will. Den Verlustvortrag kann man im Mantelbogen 2006 in den Zeilen 53/54 eintragen.

1 Antworten zur Frage

Bewertung: 5 von 10 mit 1634 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Wie kann ich in der Steuererklärung eine Verlustvortrag in das nächste Jahr durchführen? Speichert sich diese Daten das Finanzamt?

1.Ich finde solche Verluste manchmal sehr plausibel z.B. arbeitslos , im November neuen Job in anderer Stadt, was da an Werbungskosten anfällt, Umzugskosten, Fahrtkosten, ggf. doppelte Haushaltsführung, hab ich ganz zum Beginn meiner Ausbildung alles durch, funktioniert Im nächsten Jahr Verlust angegeben, wie von "Schlauchen" beschrieben.
Du solltest auf jeden Fall die Steuererklärung mit Angaben von Werbungskosten abgeben, das Finazamt wird dann den vortragsfähigen Verlust von amtswegen feststellen. Den Feststellungsbescheid für den festgestellten Verlust wird erst dann vom Finanzamt erteilt, wenn die Summe alle anderen Einkünfte negativ ist, erst dann erteilt das Finanzamt den Feststellungsbescheid über die vortragsfähigen Verluste. (Hinweis: den festgestellten verlust kann man sogar bis zu zwei Jahren zurücktragen und der Vortrag ist natürlich unbegrenzt.


steuern
Ist Schmerzensgeld eigentlich Steuerfrei?

- Irrtum. Schmerzensgeld gehört doch nicht zu den zu versteuernden Einkünften. Also eigentlich steuerfrei. Indirekt. -- kompliziert unterliegt es doch den Steuerabgaben.aber nicht offensichtlch. hier steht, das es steuerfrei ist: "Wird ein Schmerzensgeld -


finanzen
Welche Kreditkarte ist die Beste was Preis/Leistung, Abdeckung und Service angeht?

- beim Einsatz in Nichteuropäischen Ländern kostet sie - wie die anderen auch - eine Zusatz-Gebühr. Mag sein, aber -


finanzamt
Muss ich es dem Finanzamt melden wenn ich eine Website habe und auf dieser Werbung einbaue …

.das ist ganz normales, zu versteuerndes Einkommen. Ja, musst du. Ab einem bestimmten Betrag -- und die Sache klarmachen bevor das böse Erwachen beim Finanzamt kommt - Einkommesssteuererklärung Einfahc beim Finazamt fragen Sowie eine Gewinnabsicht besteht muss ein Gewerbe angemeldet werden und dieses -