Wie sterbekosten gerichtlich definiert was gehört beerdigung definitiv nicht
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Wie sind Sterbekosten gerichtlich definiert? Was gehört von der Beerdigung definitiv zu Sterbekosten und was nicht?
genaue per Gesetz geklärte Definition von Beerdigungskosten habe ich auch nicht gefunden. Folgendes könnte aber helfen:
HaufeIndex 1203710
Beerdigungskosten von der Steuer absetzbar
Unter ganz bestimmten Voraussetzungen beteiligt sich das Finanzamt an den Beerdigungskosten, die Sie für einen verstorbenen Verwandten übernehmen. Sind Sie als Angehöriger rechtlich verpflichtet, die Beerdigungskosten zu tragen oder übernehmen Sie die Kosten aus sittlichen Gründen, können Sie die Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.
Beerdigungskosten sind jedoch nur dann absetzbar, wenn sie nicht durch den Nachlass gedeckt werden können und auch sonst keine ausreichenden Versicherungs- oder Geldleistungen vorhanden sind. Beerdigungskosten erkennt das Finanzamt nur in angemessener Höhe an. Diese Grenze soll bei 7.500 Euro liegen. Auf die angesetzten Kosten rechnet das Finanzamt noch die zumutbare Belastung an. Im Klartext heißt das: Je nach Familienstand und Höhe der Einkünfte können die Kosten gekürzt, schlimmstenfalls überhaupt nicht berücksichtigt werden.
TIPP: Haben Sie Beerdigungskosten übernommen, listen Sie diese dem Finanzamt detailliert auf. Es dürfen jedoch nur die unmittelbaren Beerdigungskosten berücksichtigt werden, wie die Kosten für den Grabstein oder die Trauerfeier. Aufwendungen für Kleidung oder die Verköstigung der Trauergäste dürfen dagegen nicht angesetzt werden.
Weiterhin gibt es folgende Tabelle zur Ermittlung der außergeöhnlichen Belastungen im Steuerhandbuch Taxman 2007,Randziffer 448:
Rz. 448
Beerdigungskosten: Haben Sie für die Beerdigung eines Angehörigen die Kosten übernommen, können Sie diese als außergewöhnliche Belastungen nach folgendem Berechnungsschema abziehen:
Beerdigungskosten. EUR
Überführungskosten. EUR
Kosten für Sarg, Blumen, Kränze. EUR
Kosten für Todesanzeigen. EUR
Kostenrechnung Beerdigungsinstitut. EUR
Vermerke in der Sterbeliste, Abschriften der Sterbeurkunde. EUR
Kosten für Grabstätte, Grabstein. EUR
Summe. EUR
abzüglich Wert des Nachlasses./. EUR
abzüglich erhaltenes Sterbegeld aus der gesetzlichen
Versicherung
./. EUR
abzüglich sonstiger Versicherungsleistungen
/Arbeitgeberleistungen
./. EUR
verbleibende Summe. EUR
Nicht abzugsfähig sind die Kosten für die Bewirtung der Trauergäste, die Fahrtkosten zur Beerdigung, die Kosten für die Trauerkleidung sowie für eine aufwändige Grabstätte.
Die Finanzverwaltung akzeptiert die Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung im Rahmen der Angemessenheitsgrenze bis zu
einem Höchstbetrag von 7.500 EUR.
Sehr hilfreich ist auch eine Website von hr-Ratgeber:
Nachrichten aus Hessen | hessenschau.de.
Weiterhin habe ich noch folgendes Gerichtsurteil gefunden:
Eine Witwe wollte die Beerdigungskosten ihres verstorbenen Mannes als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Das Finanzamt lehnte dies jedoch mit der Begründung ab, dass sie als Erbin eine Lebensversicherung ihres Mannes erhalten habe, womit sie die Beerdigungskosten zahlen könne. Der Bundesfinanzhof schloss sich dieser Meinung an, da eine Lebensversicherung auch dazu dient, die Sterbekosten abzudecken und nicht nur den Lebensunterhalt der Hinterbliebenen zu sichern.
BFH, Az.: III R 42/93
http://www.weber-versicherungsmakler.de/aktuell.htm