Wie setzt man berufstätiger studium steuer ab

ich bin zu 100% sozialversicherungspflichtig beschäftigt und zusätzlich in einem Vollzeit-Erststudium an einer Hochschule immatrikuliert. Wie kann ich die Studienkosten am besten im Lohnsteuerjahresausgleich geltend machen? Sind das Werbungskosten? Oder Sonderausgaben? Oder gar etwas ganz anderes? Wie stelle ich das am geschicktesten an?

8 Antworten zur Frage

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Wie setzt man als Berufstätiger ein Studium von der Steuer ab?

Die Unterscheidung zwischen
-Ausbildung
-Fortbildung
-Weiterbildung
ist wichtig.
Hier ist eine gute Seite, an der Du Dich orientieren kannst.
Steuernsparen -
Die für Dich wichtigsten Abschnitte daraus dürften diese sein:
Ausbildung
heißt der Erwerb von Kenntnissen, die als Grundlage für eine Berufsausbildung notwendig sind. Zur Berufsausbildung gehört hauptsächlich der Besuch von Allgemeinwissen vermittelnden Schulen, von Fachschulen und Hochschulen. Aufwendungen für den erstmaligen Erwerb von Kenntnissen, die zur Aufnahme eines Berufs befähigen, beziehungsweise für ein erstes Studium sind Kosten der Lebensführung und damit nur als Sonderausgaben im Rahmen von § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG abziehbar.
Folge: Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen, der bisher noch keinerlei Berufsausbildung absolviert hat , entstehen, weil er erstmals eine berufliche Ausbildung bzw. ein Erststudium betreibt, sind weiterhin Berufsausbildungskosten i. S. des § 10 Abs. 7 Nr. 7 EStG und können bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro als Sonderausgaben abgezogen werden.
Fort- und Weiterbildung: Werbungskosten
heißt es dagegen, wenn Sie Ihre Kenntnisse und Fertigkeiten in Ihrem ausgeübten Beruf erhalten, erweitern oder den sich ändernden Anforderungen anpassen wollen. Das gilt auch bei Aufwendungen für Umschulungsmaßnahmen, die einen Berufswechsel vorbereiten. Diese Fort- und Weiterbildungskosten sind grundsätzlich in voller Höhe als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben abziehbar. Und diese Handhabung gilt auch für die Aufwendungen für ein weiteres Studium, wenn dieses in einem hinreichend konkreten, objektiv feststellbaren Zusammenhang mit späteren steuerpflichtigen Einnahmen aus der angestrebten beruflichen Tätigkeit steht.
nach abgeschlossener Erstausbildung : Werbungskosten -
Deutlich günstiger gestaltet sich die Lage bei Fort- und Weiterbildungskosten, denn diese können als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Der Grund: Weiterbildungskosten stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit und bilden gewissermaßen die Kehrseite der Einkünfte. Es ist deshalb möglich, beide Posten miteinander zu verrechnen. Dabei können im Kalenderjahr rechnerisch auch negative Einkünfte entstehen. Anders als bei den Ausbildungskosten ist es also gleichgültig, wie viel Einkommen ihr während des Studiums erzielt. eure Aufwendungen werden trotzdem berücksichtigt -
Ausbildungskosten absetzen - Studis Online
Kannst Du glaubhaft machen, daß das Studium eine WEITERbildung in Deinem ausgeübten Beruf ist?
Wenn nein sind die Kosten nur Kosten für die eigene Berufsausbildung.
Wenn ja sind sie Werbungskosten - das bringt deutlich mehr.
Hmm.
Also ich arbeite im Rettungsdienst bei einer großen Hilfsorganisation und ich studiere Medizintechnik. Also ich bereite einen Berufswechsel vor, bleibe aber grob im Feld "Medizin".
Eine Fortbildung im Sinne von "modularem Aufbau" ist es also nicht.
Aber der letzte Absatz von rrrennschnecke klingt doch passend.
Einen Berufswechsel darfst Du nicht erwähnen sonst sind es nur Ausbildungskosten. Einen Karriereweg müßtest Du aufzeigen. Jetzt bist Du im Rettungsdienst als XYZ, mit dem Studium kannst Du Dich dort weiterentwickeln zu ÄÖÜ und damit in dem selben Beruf mehr verdienen.
Das wird schwierig. Ich falle momentan in den Bereich "ärztliche Assistenzberufe" , studiere aber eine Ingenieurswissenschaft.
Den Karriereweg aufzuzeigen wird schwierig
Hmm.
Unterscheidet sich das denn nur in der Höhe der absetzbaren Beträge? 4000 Euro bekomme ich ohnehin nicht zusammen.
Webungskosten wirken voll steuermindernd. Sonderausgaben nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag - und der ist normalerweise schon durch die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ausgeschöpft. Ergo wirken damit die 4000 gar nicht
Also macht es ja ohnehin nur Sinn es als Werbungskosten zu versuchen. Gut.
Webungskosten ist immer besser. Sonderausgaben - da KANN es sein daß noch eine gewisse Wirkung erzielt wird.
Und denk mal bißchen weiter. Zum Studium fährst Du, da kannst Du die Entfernungspauschale ansetzen. Du bist länger als ein paar Stunden unterwegs, Du könntest die Tagespauschalen anzusetzen versuchen. die 4000 knackst Du leicht.


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