Wie rentensystem ddr finanziert welcher höhe rente gezahlt
Ich habe mal einige Zahlen aus dem "DDR-Handbuch", erschienen 1988 in Köln rausgesucht:
-bis 1967 im Schnitt 165 Mark
-Mindestrente 1983 270 M
-Mindestrente 1984 300 M oder Unfallrente 370 M
-Mindestrente bei mindestens 45 Arbeitsjahren 1984 370 M
-Mindestbruttolohn 1976 400 M
Aus dem statistischen Jahrbuch der DDR:
-Durchschnittsaltersrente 1980 DDR: 342 M, 1970 199 M
-Durchschnittsinvalidenaltersrente 1980 312 M 1970 166 M
-Durchschnittslohn 1980 1030 M , netto kann ich nicht sagen, vielleicht 20 % weniger
-Durchschnittslohn 1970 765
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Wie wurde das Rentensystem der DDR finanziert, und in welcher Höhe wurde Rente gezahlt?
In einer anderen Statistik habe ich jetzt auch den Nettolohn gefunden:
1030 M brutto waren im Schnitt 778 M netto.
Eines der reaktionärsten Systeme, die die Welt je gesehen hat, stand ja zeitweilig
in dem Ruf, sozialistisch zu sein: der Inka, der Sohn der Sonne. Der Genuss von Pulque, dem Vorläufer des heutigen Tequila, war unter schwerste Strafe gestellt.
Senioren über 70 wurden verschrottet, indem man ihnen weis machte, wer in Ehren ergraut sei, habe sich nunmehr das Vorrecht verdient, maß_und ziellos von morgens bis abends Pulque zu saufen.
Die DDR hat dieses Modell nur übernommen. Sie hat ihre Altlasten in den Westen entsorgt. Wer wollte, konnte ausreisen.
Wir erzählten uns damals einen Witz. In welchem Jahr kommt die Wiedervereinigung? Antwort: 2014. Wieso'n das? Da ist die DDR 65. Da darfse rüber.
DDR-Rentensystem – Geflecht aus Sonder- und Zusatzregelungen
Mit Vergünstigungen erkaufte man sich auch politische Loyalität. Die gesetzliche Rentenversicherung war für DDR-Bürger in aller Regel die einzige und entscheidende Alterssicherung: Im Laufe der Jahrzehnte hatte rnan die Beamtenversorgung beseitigt, die betriebliche und private Altersversorgung nahezu ausgeschaltet. Die Grundbedürfnisse zu sichern - und sei es über eine staatlich zugesicherte Mindestrente – war das vorherrschende Ziel einer solchen Grundversorgung, die das Rentenniveau ungeachtet von Leistung oder Arbeitsjahren innerhalb einer nur geringen Spanne und auf realativ niedrigem Stand nivellierte.
Gleichwohl entwickelte sich das Rentensystem in der DDR langfristig zu einem schier undurchschaubaren Gewirr aus zuletzt 63 Zusatz- und vier Sonderversorgungssystemen. Schon Anfang der 50er Jahre waren die ersten Vergünstigungen für Angehörige der Intelligenz – also für Techniker, Ärzte, Lehrer und Künstler – geschaffen worden. Hinzu kamen später spezielle Regelungen für Armee und Polizei, für besonders belastete Berufsgruppen sowie für Mitarbeiter der Parteien und des Staatsapparates. Durch höhere Rentenversprechen wollte man bewußt die Attraktivität bestimmter Tätigkeiten erhähen, der massiven Abwanderung hochqualifizierter in die Bundesrepublik entgegenwirken und sich politischer Loyalitäten versichern.
Die allgemeine Rentenberechnung fußte auf dem Beitrag, den der "Werktätige" in die Sozialversicherung einzahlte. Die Beitragsbemessungsgrenze war aber bei nur 600 Mark eingefroren worden, was überdurchschnittlich hohe Renten verhinderte. Weil sich die Löhne und Gehälter aber weiterentwickelten, entstand Anfang der 70er Jahre das Problem, daß nahezu alle Beschäftigten deutlich mehr verdienten, als sie anteilig Sozialversicherungsbeitrag zahlten. So entschied sich die SED- und Staatsführung 1971 nach langen internen Diskussionen, eine "freiwillige Zusatzrentenversicherung" einzuführen. Durch Einzahlung von monatlich mit dem Gehalt verrechneten Beiträgen erhielten Arbeitnehmer die Möglichkeit, im Alter einen monatlichen Zusatzbetrag zur Grundrente ausgezahlt zu bekommen.
Zum gleichen Zeitpunkt wurden weitere Zusatzversorgungssysteme für Parteien, Massenorganisationen und den Staatsapparat geschaffen, mit denen die Betreffenden im Alter in aller Regel Einkünfte in Höhe von 90 Prozent des zuletzt erzielten Nettoverdienstes erzielen konnten. Sonderversorgungssysteme etwa bei den bewaffneten Organen sicherten Beziehern der ohnehin zum Teil deutlich über DDR-Durchschnitt liegenden Einkommen im Alter rund 75 Prozent der letzten Bezüge aus dem Arbeitsleben.
© Der Tagesspiegel vom 29.04.1999