Wie läuft sorgerecht man nicht verheiratet ist
Also muss man da erst eine Art Antrag stellen, damit dem Vater auch das Sorgerecht zugesprochen wird oder wie läuft das?
Wenn man nicht verheiratet ist hat der Mann ja quasi keine bzw. wenig Rechte
7 Antworten zur Frage
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Wie läuft das mit dem Sorgerecht wenn man nicht verheiratet ist?
Als nichtehelicher Vater keine Rechte? Irrtum, er hat Rechte. Nur muß er sich diese vor Gericht erstreiten und erkämpfen.
Fakt ist, wenn die Mutter des gemeinsamen Kindes sich beim Jugendamt einverstanden erklärt, kann das gemeinsame Sorgerecht beantragt werden.
Quelle: eigene bittere Erfahrung
Bei Eheleuten haben beide automatisch das Sorgerecht für in der Ehe geborene Kinder.
sorry* Frage falsch gelesen. das Sorgerecht muss beim Jugendamt beantragt werden, schlimmstenfalls bitter erkämpft werden
Und kann ich das Sorgerecht an Bedingungen knüpfen, wie bei einem Ehevertrag?
Ich denke nicht, Bedingungen wirst du nicht stellen können.
Die Mutter hat automatisch das alleinige Sorgerecht. Alles andere kann beim Jugendamt geklärt werden. Am besten wendest du dich direkt dahin!
Ach so. Das Sorgerecht ist schnell geteilt, nur falls du irgendwann, aus welchen Gründen auch immer, wieder das alleinige Sorgerecht haben willst, dann wird das relativ schwer werden! Dann kann es dir passieren , dass du das Kind nicht in der Schule anmelden kannst, nur weil dein Ex sich quer stellt , da du für solche Dinge BEIDE Unterschriften brauchst!
Also GUUUUT überlegen! Evtl. von nem guten Anwalt beraten lassen
wenn die mutter stirbt kann es jedenfalls schwer werden für den vater, das kind behalten zu dürfen, wenn es noch andere verwandte von der mutter gibt, die das kind haben wollen.
die väter haben sowieso die pflicht monatlich mindestens eine bestimmte summe geld an die mutter zu bezahlen.
Ich glaube ihr versteht nicht was ich meine! Ich würde meinem Partner, mit dem ich nicht verheiratet bin, gern das geteilte Sorgerecht zusprechen wollen, sodass er im Fall der Fälle das Sorgerecht hat! Was müsste ich da machen? Zu welcher Behörde oder sonstiges müsste ich gehen, um das geteilte Sorgerecht "anzumelden"?Denn wenn wir nicht verheiratet sind hat er ja kein Sorgerecht