Wie lange vermieter nebenkostenrechnung einfordern habe gehört 12 monate lang geld 2006 zurück fordern
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Wie lange darf ein Vermieter die Nebenkostenrechnung einfordern? Ich habe gehört 12 Monate lang? Kann ich das Geld von 2006 wieder zurück fordern?
Soweit ich weiß ist jeder Vermieter rechtlich verpflichtet eine Jahresabrechnung zu stellen,in der er etwaige Differenzen bei den Nebenkosten=Betriebskosten zu verrechnen hat,denn daraus ergiebt sich die neue Vorschreibung für das folgende Jahr und ist entweder höher oder niedriger.Da das dann eine Abrechnung ist besteht eine Einspruchsfrist,ist diese verstrichen haben beide Seiten also Mieter wie auch Vermieter dies zur Kenntnis genommen und es besteht keine weitere Möglichkeit etwas nachzufordern
Um die Frage zu beantworten, müsste man wissen, welcher Abrechnungszeitraum zugrunde gelegt ist und wann du die Abrechnung erhalten hast.
Der Vermieter hat nach Ablauf des Abrechnungszeitraum 12 Monate Zeit, die Abrechnung dem Mieter zukommen zu lassen. Zwei Beispiele:
Abrechnungszeitraum 01.01.-31.12.2006: Die Abrechnung hätte bis 31.12.2007 bei dir sein müssen.
Abrechnungszeitraum 01.07.06-30.06.07. Die Abrechnung muß bis 30.06.2008 bei dir sein.
Das solltest du erst einmal prüfen. Wenn die Fristen überschritten waren / sind, dann hat der Vermieter kein Recht mehr eventuelle Nachzahlungen einzufordern. Allerdings wird es wohl schwierig, wenn du bereits gezahlt hast - freiwillig rausrücken wird er das Geld vermutlich nicht - du müsstest es eventuell einklagen.
Noch eine Anmerkung: der Abrechnungszeitraum hat NICHTS mit eventuellen Ein- oder Auszugsdaten zu tun. Wenn du im ersten Beispiel zum 28.02.2006 ausgezogen wärst, muss die Abrechnung trotzdem erst zum 31.12.2007 bei dir eingehen. Der Abrechnungszeitraum ist immer ein gesamtes Geschäftsjahr.