Wie lange polizei einsperren pardon gewahrsam nehmen ohne richter gerichtsurteil
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Wie lange darf die Polizei einsperren, Pardon, "in Gewahrsam nehmen" ohne Richter und Gerichtsurteil?
Nennt sich Festnahme, die darf nur 24 Stunden dauern.
Danach bedarf es eines Haftbefehls, der von einem Richter erlassen werden muss.
Der Gewahrsam ist aufzuheben, sobald sein Zweck erreicht ist. Er darf ohne richterliche Entscheidung nicht länger als bis zum Ende des Tags nach dem Ergreifen aufrechterhalten werden.
§ 28 PolG Gewahrsam - dejure.org
Vorführung bei Gericht: unverzüglich, spätestens am Tag nach der Ergreifung, dem Gericht vorzuführen ist, das ihn zu vernehmen und über seine weitere Inhaftierung zu entscheiden hat -
StPO
also ich glaub ich hab mal in den akten gelesen, das nach 48 stunden spätestens der inhaftierten den haftrichter vorgeführt werden muß und die akten kurz überfliegt und entscheidet ob die haft gerechtfertigt ist. danach geht es in die untersuchungshaft.
zu strauß zeiten hieß es mal bei den demonstranten, daß der staat dich zu 72 stunden einfach wegsperren kann.
ohne begründung.
Ohne richterlichen Beschluss bzw. Haftbefehl durch einen Richter des Amtsgericht max. 48 Stunden ab Festnahme.
3) Der Gewahrsam ist aufzuheben, sobald sein Zweck erreicht ist. Er darf ohne richterliche Entscheidung nicht länger als bis zum Ende des Tags nach dem Ergreifen aufrechterhalten werden. Eine richterliche Entscheidung über den Gewahrsam ist unverzüglich herbeizuführen. Der Herbeiführung einer richterlichen Entscheidung bedarf es nicht, wenn anzunehmen ist, dass die Entscheidung erst nach Wegfall des Grundes des Gewahrsams ergehen würde. In der Entscheidung nach Satz 3 ist die höchstzulässige Dauer des Gewahrsams zu bestimmen; diese darf nicht mehr als zwei Wochen betragen.
§ 28 PolG Gewahrsam - dejure.org