Wie lange polizei am unfallort verweilen erste hilfe leisten
17 Antworten zur Frage
Videos zum Thema
Wie lange muss die Polizei am Unfallort verweilen,bzw müssen die erste Hilfe leisten.
Nun, ich gehe davon aus das die Polizei nach Verletzten gefragt hat.
Wenn die Frau dann gesagt hat sie sei i.O. hat die Polizei keinen Grund mehr Vorort zu bleiben.
Nur wenn der Krankenwagen unterwegs ist, müssen sie solange verweilen.
Ich glaube NICHT das die Polizei eine wirklich unter Schiock stehende Person allein gelassen hat. Die Frau war wahrscheinlich nur erschrocken
das auto war ein total schaden, die Frau sah aus wie der Tod.
da könnte man doch mal 5 Min abwarten bis Hilfe da ist und Schock Symptome können auch nach Stunden hochkommen.
Die Autos heutzutage sehen schnell aus wie Totalschaden , das sagt nicht viel aus.
Natürlich hätten die Pol. 5 Minuten warten können, vielleicht aber hatten sie neue Aufträge o.ä.
""Schock Symptome können auch nach Stunden hochkommen. ""
RICHTIG. Wielange also sollte sich Polizei verantwortlich fühlen?
Eigentlich bin ich sicher das die Polizei die Frau nicht ungefragt einfach allein gelassen hat. Ich gehe davon aus das sie die Frau befragt haben.
Die Pol, Dein Freund un Helfer, ist nun schon lang nicht mehr der Fall und einfach aus "wie helfen der Dame solange es dauert" wäre wünschenswert aber nicht alltäglich.
Meinen Bruder hat man nach einem Autounfall lieber erstmal zur Wache zur Blutprobe gefahren anstatt ins Krankenhaus um seinen blutenden Kopd behandeln zu lassen.
Machen kann man unterm Stricj sowieso nichts.
Sind denn keine Passanten Vorort gewesen? Warum bist Du nicht hingegangen?
ich war dort, ich bin gerade aus meinem Bett raus, da hat sich die Polizei gerade verzogen und die heulende Frau am Straßenrand stehen lassen.
nach dem anziehen bin ich sofort und hab mit der Dame auf ihren Mann gewartet.
Man kann nur spekulieren.
Vielleicht bekam die Streifenwagenbesatzung einen noch dringlicheren Einsatz?
Bei der Personaldicke - bzw. besser Personalkanppheit haben sich die Beamten vielleicht entscheiden müssen, ob sie es riskieren können, die Frau allein zu lassen, um vielleicht andernorts noch Schlimmeres zu verhüten?
Dann wäre das Verhalten erklärbar und verständlich.
Bei Auffahrunfällen müssen wir nicht mal kommen. Das ist Versicherungssache. Wenn es der Dame nicht gut geht, dann muss sie das sagen - dann kann man ihr auch helfen.
Zum konkreten Einzelfall kann ich hier nichts genaueres sagen, weil ich die Fakten nicht kenne. Denkbar wäre z.B. dass die Kollegen einen wichtigen anderen Einsatz bekommen haben.
Im Übrigen finde ich die Bezeichung "Bullen" etwas - wie soll ich sagen - fehl am Platz. Sie klingt für mich abwertend.
Die Polizei ist so lange verpflichtet an einer Unfallstelle zu sein, wie es die Situation verlangt. Das bedeutet, solange die Straße oder ein Bereich der Straße gesperrt wird, solange weitere Hilfskräfte noch zum Unfallort eilen oder noch vor Ort sind , solange der Unfall protokolliert wird oder der Unfallhergang rekonstruiert wird usw.
Sollten sich Personen am Unfallort befinden, welche medizinische Hilfe benötigen, so müssen die Polizeikräfte 1. die entsprechenden Rettungskräfte informieren und 2. erste Hilfe leisten.
Das trifft auch auf unter Schock stehende Personen zu, da es hier zu Kreislaufproblemen kommen kann, die auch zum Kreislaufkollaps führen können.
In diesem Fall kann also von unterlassener Hilfeleistung ausgegangen werden, insbesondere dann wenn den Polizeibeamten der Schock-Zustand bewusst war.
eben das meine ich auch, wo ich gesehen hab das die Polizei abgehauen ist, da bin ich runter und hab der Frau was zur Beruhigung gegeben.
Ich meine selbst wenn sie unverletzt geblieben ist, hätten sie trotzdem bleiben können. Aber das ist heute anscheinend schon zu viel verlangt. Es kostet sie auch nicht mehr, aber es war ja zeit für die Frühstückspause.
insbesondere dann wenn den Polizeibeamten der Schock-Zustand bewusst war. ""
Es iust kaum davon auszugehen das die Pol. eine unter Schick stehenden Person alleine lies.
Die Frau war sicher erschrocken, aber unter Schock? Ich denke nicht.
wenn du deine Motorhaube in den Kofferraum deines Vordermannes bohrst, dann würdest du vieleicht auch unter schock stehen
Die Polizei ist nicht der Babysitter für verängstigte Unfallbeteiligte und jeder ist zum großen Teil für sich selbst verantwortlich.
Wenn die Frau auf Nachfrage angegeben hat, dass sie nicht verletzt ist und keinen RTW benötigt, besteht kein Bedarf für die Polizei am Unfallort zu verbleiben so fern Folgeunfälle auszuschließen sind, also die Straße geräumt ist und der Unfall aufgenommen ist. Bei einem Unfall ohne Verletzte sind die Unfallbeteilgten nach Feststellung ihrer Personalien und Aufnahme ihrer Aussage nur noch von tertiären Interesse, da materielle Spuren an den Fahrzeugen bei Unfällen ohne Verletzte bei einer späteren Gerichtsverhandlung von übergeordnetem Interesse und häufig entscheidender Gegenstand der Verhandlung sind.
Da die Aufnahme von Verkehrsunfällen zu den häufigsten unserer Tätigkeiten gehört, unterstelle ich den Kollegen mal die entsprechende Professionalität das sie die Unfallbeteiligten nach Verletzungen gefragt haben. Ist normalerweise die erste Frage bei Eintreffen am Unfallort, da sich an dem Grad der Verletzungen auch der Umfang der Unfallaufnahme bemisst.
Unabhängig vom diesem Einzelfall besteht natürlich für die Polizei die Verpflichtung erste Hilfe zu leisten so fern es erforderlich ist, sie dazu in der Lage sind und es zu keiner Kollision mit höherwertigen Pflichten kommt.
Gerade der letzte Punkt könnte in der von dir geschilderten Situation der Fall sein. Schließlich haben wir ja keine Kenntnis davon, ob die Kollegen nicht zu einem schweren Raubüberfall oder einem Tötungsdelikt gerufen wurden. Wäre nicht das erste Mal, dass ich persönlich eine Unfallaufnahme wegen höherwertiger Pflichten abbrechen müsste.
Kleine Anmerkung noch: Die Polizei hat auch kein Interesse an der Schadensregulierung. Das ist allein Aufgabe der Unfallbeteiligten. Die Verpflichtung der Polizei Unfälle aufzunehmen richtet sich nach der Verkehrsordnungswidrigkeit, die dem Unfall zu Grunde liegt. Unfälle passieren nämlich nur, weil irgendjemand in irgendeiner Form gegen die StVO verstößt und dadruch den Unfall verursacht.
Sicherlich wird das Unfallprotokoll der Polizei Gegenstand einer zivilrechtlichen Regulierung des Unfalls aber das ist nur eine Nebenfolge der polizeilichen Unfallaufnahme. Wer welchen Schaden bezahlt, ist weder für die Polizei von Interesse noch deren Aufgabe.
Nebenbei sei noch erwähnt, dass die Frau kaum unter einem Schock im mdeizinischen Sinne gelitten hat.
Man spricht zwar landläufig von einem Schock bei einem Unfall, jedoch ist damit eine akute Belastungsstörung in Folge eines Unfalls gemeint. Akute Belastungsstörungen in Folge plötzlicher und unerwarteter Ereignisse haben nach Meinung der Weltgesundheitsorganisation keinen Krankheitswert sondern sind normale Reaktionen der Psyche auf außergewöhnliche Erfahrungen. Das ist somit medizinisch nicht behandlungsbedürftig und wäre ggf. eher etwas für einen Psychiater, falls sich die akute Belastungsstörung in eine posttraumatsiche Belastungsstörung entwickeln würde. Bei so etwas kann die Polizei mangels Qualifikation keine Hilfe leisten
Nachdem die Polizei weg war, hat sich da jemand um die Frau gekümmert?
Du, z. B.?
In Berlin kommen die zu so einem Unfall nur noch selten.
ja, aber ich bin dann runter und hab ihr einen Tee gebracht, da war die Polizei aber schon weg, die haben mich nicht gesehen.
Ich wäre auch ehr runter, aber ich hab nur noch den Abschlepper und die Rücklichter der Polizei gesehen und dann die heulende Frau am Straßenrand.
Aber dann war sie doch in guten Händen wenn Du bei ihr warst.
Du hast also Deine Bürgerpflicht erledigt. Dann ist doch alles gut.
Na ja, alles gut ist vielleicht etwas optimistisch, aber zumindest einigermaßen gut.
Ganz schön unverschämt von der Polizei. aber man gewöhnt sich an solche Aktionen.
-der-Nacht:
Wie du schon sagtest, wahrscheinlich rief die Frühstückspause.