Wie lange man verstorbenen maximal aufbewahren beerdigt
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Wie lange darf man einen Verstorbenen maximal "aufbewahren" bevor man ihn beerdigt?
der Zeitpunkt hängt von den Bestattungsverordnungen bzw. Bestattungsgesetzen der einzelnen Bundesländer ab.
In Bayern z.B.: frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes, spätestens nach 96 Stunden.
Hier findest du was drüber
http://by.juris.de/by/gesamt/BestattV_BY_2001.htm
Hab ich ja ganz vergessen. die obige Maximalfrist kann natürlich möglicherweise überschritten werden, wenn die Leiche z.B. nicht durch die Staatsanwaltschaft freigegeben wurde.
Hab mich nun nochmals schlau gemacht: es gibt hierzu keine bundeseinheitliche Regelung, nur die Bestattungsgesetzte der Länder.
Wegen der angesprochenen Problematik : die Frist kann wie gesagt umgangen werden, wenn die Leiche für strafrechtliche Ermittlungen oder für wissenschaftliche Zwecke benötigt wird.
Besonders im Fall der "wissenschaftlichen Zwecke" kann dies dazu führen, dass die Leiche oder Teile davon - ich sag mal: - nie bestattet wird, weil sie z.B. dauerhaft als "Lehrmittel" benötigt wird. Das ist insbesondere bei außergewöhnlichen oder sehr seltenen "Krankheiten" oder "Verletzungen" der Fall. Darüber hinaus ist es zulässig, einzelne Teile oder Organe oder Föten bis zu einem bestimmten Gewicht nicht zu bestatten, sondern zu entsorgen bzw. beseitigen.
Hey
.
Das Bundesland ist relativ egal da ich ja auch annehme, dass eventuelle Abweichungen da eher unwesentlich sein werden. 96 Stunden ist schon ganz schön wenig. Na ja, andererseits hätte ich es mir auch denken können.
Wie und wie weit könnte man die Frist denn in o.g. Fall überschreiten?
Kommt darauf an - selbst wenn die Leiche bei einem vermeintlich unnatürlichen Sterbefall kurz nach dem Todeszeitpunkt gefunden wird, dauert es schon ne Zeit, bis eine Obduktion durchgeführt ist. Auch könnte es durchaus sein, dass die Leiche auch noch einige Zeit nach der Obduktion gekühlt "gelagert" werden muss.
Den genauen Zeitpunkt hab ich nicht im Kopf, da müsste ich mal im von mir geschickten Link nachlesen.
da müsste ich mal im von mir geschickten Link nachlesen"
*wechduck* Jetzt hätte mich beinahe der Zaunspfahl getroffen. xD
Habe nochmal nachgelesen aber nur folgendes Gefunden:
" 1 Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn Leichen
zu medizinischen oder wissenschaftlichen Zwecken in ein Krankenhaus oder in eine wissenschaftliche Einrichtung gebracht werden oder
im Rahmen strafprozessualer Ermittlungen untersucht werden.
2 Die Leichen sind zu bestatten, sobald sie nicht mehr diesen Zwecken dienen.
So doll konkret ist das ja nicht aber vielleicht ist das für den Fall einfach gar nicht genau festgelegt. Im Falle einer Körperspende für Anatomische Institute vergehen ja auch mitunter Jahre bis zur Bestattung.
Da muss ich dir rechtgeben - ist tatsächlich im konkreten Einzelfall nicht festgelegt.
Es gibt ja z.B. eine kriminaltechnische Studiensammlung beim LKA in München - da sind etliche Leichenteile konserviert. Auch für Unis u.ä. dürfte es durchaus so sein, dass diese über Jahre oder Jahrzehnte oder noch länger aufbewahrt werden.
Naja und dann gibts ja noch die "Körperwelten".
Es scheint also durchaus Ausnahmen von der 96-Stunden-Frist zu geben.
Sorry, aber da mehr weiß ich da im Augenblick auch nicht, da müsste ich mal im Dienst ein bissl recherchieren
2002 war es noch so, das in Deutschland ein Leichnam innerhalb von 5 Werktagen beerdigt oder verbrannt werden mußte. Außnahme: bei Unfalltod oder sonstige Tötung, sowie bei unbekannter Todesursache, werden die Leichen erstmal beschlagnahmt. Dadurch kann sich eine Beerdigung verzögern.Ich denke, das es heute nicht anders ist. Du kannst Dich aber auch bei jedem Beerdigungsinstitut erkundigen.
Kannst du eventuell auch sagen, wie es bei einem. na ja. außergewöhnlichen Fall wäre, also wenn die Todesursache nicht ganz klar ist?
Das mit dem Beerdigungsinstitut ist kein schlechter Gedanke; aber nicht, dass die zum Telefonhörer greifen wenn ich weg bin. xD
Nun, als mein Ehemann und mein Vater starben wurden ihre Leichname 1 Tag beschlagnahmt. Man hat ihnen noch Blut abgenommen. Dann wurden sie frei gegeben und 6 Tage später bestattet.Sobald ein Leichnam frei gegeben wird, kann er bestattet werden. Dann muß es auch zügig gehen.
Direkt kann man das nicht sagen da viele Bestatter aber auch die Friedhöfe mitlerweile die Möglichkeit haben Verstorbene Personen sogar bei Minus 60° Celsius einzufrieren. es wird im allgemeinen von Fall zu Fall entschieden! Übrigens gilt prinzipiel das Verstorbene Personen 24 Stunden im Kreise der Familie also zushause bleiben dürfen insofern der Arzt und ein Bestatter das OK geben.