Wie lange man grab verlängern

Bekanntlich läuft ein Grab nach 20 Jahren ab. Wie lange kann man es danach verlängern?

18 Antworten zur Frage

Bewertung: 1 von 10 mit 1735 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Wie lange kann man ein Grab verlängern?

Kommt darauf an welches Grab, Reihengrab und Wahlgrab
Und auf die Richtlinien der Friedhofsträgers!
Ein - teureres - Wahlgrab kann man dagegen schon zu Lebzeiten erwerben. Es kann aus einer einzelnen Grabstelle bestehen. Meist sind aber mehrere Stellen zu einer Grabstätte zusammengefaßt, so daß dort eine ganze Familie gemeinsam ihre letzte Ruhestätte finden kann. Wahlgräber werden zwar mit einer festgelegten Ruhezeit erworben, diese kann aber im Gegensatz zu den Reihengräbern immer wieder verlängert werden. Im Prinzip kann ein Wahlgrab so lange im Besitz einer Familie bleiben, wie diese es wünscht. Bei Wahlgräbern unterscheiden sich die Preise meist noch nach der Lage des Grabes auf dem Friedhof. So kann zum Beispiel für Gräber mit parkartiger Lage - sie haben dann einen bestimmten festgelegten Mindestabstand voneinander - ein Zuschlag erhoben werden. Wahlgräber werden immer für einen bestimmten Personenkreis überlassen, der das Recht erhält, dort beerdigt zu werden. Im Normalfall sind das die Mitglieder einer Familie. Man erwirbt ein Grab noch heute ebenso wie in längst vergangener Zeit für sich, seinen Partner und seine Kinder.
http://www.stillgeboren.de/Themenseiten/Friedhof/Bestattung/Grab/grab.html
Weißt du auch zufällig was man für so ein Urnengrab bezahlt? Ich meine die Verlängerung.
Das ist von kommune zu kommune verschieden
Man kann aber nicht immer verlängern, das Grab meines Bruders konnten wir nicht mehr verlängern, weil der Platz angeblich gebraucht wurde.jetzt ist der Platz immernoch leer.Irgendwie ein komisches Gefühl jetzt vorbeizulaufen und einen leeren Fleck zu sehen
Es ist ein Urnengrab. Von meiner Lebensgefährtin. Ich wollte das nur für die Zukunft Wissen.
Ja ist wahrscheinlich unterschiedlich.ausserdem ist mein Bruder uch schon seit 24 Jahren tot, früher waren die "Verträge" vielleicht auch noch anders.
Also meine Großeltern sind jetzt schon 40 Jahre tot und der Vertrag läuidt noch mind 15 -20 Jahre
Dann ist das vielleicht auch von Komune zu Komune unterschiedlich, oder bei Kindergräbern sind es andere Auflagen.wenn wirs hätten verlängern können hätten wirs bestimmt gemacht
war hat ein alter Vertrag, die sind 1970/71 gestorben
Solange man das möchte und dafür bezahlt bei der Gemeinde
oh,warte mal ,kann sein das es max.30 Jahre sind.Ich schau gleich mal nach
Es ist ein Urnengrab. Vieleicht kannst du mir dazu etwas sagen. h.hj.j.j.-jh.
Dort steht:
Die Mindestruhezeit nach jeder Bestattung beträgt 20 Jahre.
Man kann für einzelne Friedhöfe oder Teile davon eine längere Mindestruhezeit nach Erdbestattungen festlegen.
Man Kann auch eine kürzere Mindestruhezeit festlegen.
Leider steht dort nichts Genaueres.Den Schrieb haben wir vom Bestatter bekommen,als meine Ma verstorben ist.
je nach belegung des friedhofes wohl unterschiedlich; ich weiß von einer ländlichen gemeinde, daß es dann erneut für 20 jahre gekauft werden kann;
in den städten, wo platz rar ist, mag das anders aussehen
also, daß muß man wohl konkret nach der jeweiligen friedhofsordnung der gemeinde oder stadt fragen
Wenn es sich von vorn herein! nicht um eine Reihengrabstätte handelt, die nur für ca. 20 J. besteht - sondern um eine Grabstätte, die man immer wieder aufkaufen kann, kann man so eine Grabstätte immer wieder aufkaufen. Das heisst, dass so ein Grab so lange man an die Gemeinde zahlt auch noch länger als nur 20-25 J. bestehen bleibt.
Es ist ein Urnengrab. Ich wollte das nur für die Zukunft Wissen.
Ich verstehe Charlie!
Wie das mit Urnengrabstätten nun mit dem Wiederaufkauf ist weiss ich nicht, da es solche Bestattungen früher seltener gab. Wenn Du willst erkundige ich mich mal.
GLG
HELP.gv.at: Ihr Wegweiser durch die Ämter und Behörden in Österreich
Formular für Grabverlängerung!
Von Gemeinde bzw. Friedhofsträger abhängig. Zum Beispiel Villach:
Ist die zehnjährige Ruhefrist bei einer Erdbestattung in einer Eigengrabstätte nicht gewahrt, so muss zum Zeitpunkt vom Ende des ursprünglichen Nutzungsrechtes an, um weitere 10 Jahre verlängert werden.
Vom Ablauf des Nutzungsrechtes ist der Grabnutzungsberechtigte mittels Gebührenvorschreibung zu verständigen. Ist der Nutzungsberechtigte bzw. sein Aufenthaltsort der Friedhofsverwaltung nicht bekannt und auch nicht zu ermitteln, so ist der Ablauf des Nutzungsrechtes während der Dauer von 6 Monaten an der Amtstafel der Stadt Villach und durch Anschlag an der Friedhofstafel öffentlich kundzumachen. Mit dem Erlöschen des Nutzungsrechtes fällt die Grabstätte samt den dann noch vorhandenen Um- und Auf bauten in das unbeschränkte Eigentum der Stadt Villach zurück.
Platzhalter
Platzhalter
Bestattung und Friedhöfe, A-9500 Villach, Klagenfurter Straße 68
T +434242 / 205-6200, F +434242 / 205-6299
E [email protected], www.villach.at
Werben auf www.villach.at
Copyright © 2009 Stadt Villach | Impressum | AGB
bei uns in Nürnberg dann immer wieder auf 10 Jahre