Wie lange man arbeitsverhältnis elterngeld beziehen

Zuersteinmal ist das Elterngeld noch gar nicht endgültig verabschiedet, es gibt bisher nur einen Gesetzentwurf. In welcher Form es dann tatsächlich ab 1.1.2007 eingeführt wird, kann sich noch mehr oder weniger ändern. Es wird aber auf jeden Fall nur für Geburten nach dem 1.1.2007 gelten, für Geburten vor diesem Stichtag kann Erziehungsgeld in Höhe von maximal 300 Euro monatlich beantragt werden: http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie,did=29952.html Grundsätzlich gilt, dass das Elterngeld wahrscheinlich unabhängig von der Dauer einer Anstellung sein wird. Für Nicht-Erwerbstätige gibt es einen Grundbetrag von 300 Euro pro Monat, für Erwerbstätige wird die Höhe des Elterngeldes wie folgt ermittelt: - man nehme den Durchschnitt des monatlichen Einkommens in den letzten 12 Monaten - von diesem Durchschnitt erhält man dann 67% bis zu einer Höchstgrenze von 1800 Euro monatlich Aber wie gesagt, das kann sich noch ändern. Hier kannst Du den Gesetzentwurf herunterladen und einsehen: http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Internetredaktion/Pdf-Anlagen/gesetzentwurf-elterngeld,property=pdf,bereich=,rwb=true.pdf

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Wie lange muss man zuvor in einem Arbeitsverhältnis gewesen sein, um Elterngeld zu beziehen?