Wie lange man 15 jahren karnevalsveranstaltung bleiben eltern person über 18 vollmacht erteilen
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Wie lange darf man mit 15 Jahren auf einer karnevalsveranstaltung bleiben, wenn die eltern einer person über 18 die vollmacht erteilen?
Bis 22 Uhr, wenn wir die Karnevalsveranstaltung als Brauchtumspflege ansehen. Künstlerische Betätigung wäre es wohl auch
Jugendschutzgesetz
§ 5 Tanzveranstaltungen
Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.
Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient.
Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen.
Bis 20.00 Uhr. Die Vollmacht bewirkt nichts.
Ich suche mal die Gesetze raus und schick gleich einen Link
http://www.karnevaldeutschland.de/cont/jugend-neu.htm
http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/kinder-und-jugend,did=5350.html
D. h., die Eltern des Volljährigen erteilen eine Vollmacht für den Minderjährigen?
Eine kühne, nicht realisierbare Version.
Außerdem kann kein Schriftstück die "Begleitung" ersetzen.
deine-rechte.de > Das Jugendschutzgesetz
Das Jugendschutzgesetz
Das darf ich!
Deine Rechte in der Schule
Das dürfen meine Eltern
Überredungstricks
Das Jugendschutzgesetz - deine-rechte.de
Du darfst prinzipiell bis 1 wegbleiben. Wenn du in Begleitung eines Erwachsenen bist darfst du so lang bleiben wie du willst. Allerdings nur wenn der Erwachsene die Verantwortung übernimmt.
Wie kommst du denn dadrauf? Du darfst bleiben, so lange du willst?
In Begleitung eines Erwachsenen?
Wie kommst du denn dadrauf? Du darfst bleiben, so lange du willst?
In Begleitung eines Erwachsenen?
Es gibt Sonderregelungen für Mitglieder des Vereins, der die Veranstaltung durchführt, z. B. Mitglieder der Tanzgruppe.
son Quatsch.
mit 15 Jahren bis 1 Uhr? Wohl kaum
Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren
nur gestattet werden, wenn erziehungsbeauftragte
Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5
Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab
16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten
oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von
24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.
Karnevalsveranstaltung gehört nicht dazu, da dort jugendgefährdete Äußerungen fallen könnten.
kann sein dass es bei euch in DE anders is aber in Österreich darf man das