Wie lange dauert haftbefehl erlassen
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Wie lange dauert es, einen Haftbefehl zu erlassen?
Hust*
Ich werde nicht gesucht, darf mit Freispruch rechnen und werde hierbei BEDROHT weshalb ich erstmal UNTERTAUCHEN möchte. Ich möchte mich dem Prozess NICHT entziehen, sondern meine familie und mich sicher wissen.
Die Email an den Staatsanwalt erklärt die Situation nur, wieso ich untertauche und nicht erreichbar bin erstmal usw.
Bis er die liest, bin ich schon weg und kann von der ferne anzeige erstatten gegen denjenigen UND dabei sicher sein, dass ich von ihm nicht erreicht werde.
Sooo. bissl genauer erklärt
Wenn's sein muß und ein Richter greifbar ist, der in ausfertigen bzw. unterschreiben muß: Ruck zuck. Wäre es aber nicht besser, Dich zu stellen? Wir leben schließlich hier in einem Rechtsstaat, und wenn jemand etwas ausgefressen hat, dann muß er sich nun mal seiner Verantwortung stellen. Flucht davor ist doch kein Ausweg: Du wirst Deines Lebens nicht mehr froh - und Deine Angehörigen sicher auch nicht. Irgendwann erwischt man Dich - und dann ist alles noch viel schlimmer.
Mein Anwalt geht vom Freispruch aus, da ich die Taten nicht begangen habe. Ich will mich dem Verfahren nicht entziehen, nur solange schützen bis der spinner weg ist.
Wenn Dein Anwalt so sicher ist, dann solltest Du die Prozedur ertragen. Wenn dann das alles vorüber ist, dann bekommst Du evtl. sogar noch eine Haftentschädigung - das ist doch was, oder? Leider liegt es nicht in Deiner oder Deines Anwalts Entscheidung, ob der Strafverfolger ein Spinner ist oder nicht.
Nicht der Strafverfolger - der mitangeklagte, welcher mich massiv bedroht - Ich werd aus der ferne wegen der morddrohungen etc. anzeige erstatten, bis er in haft genommen wurde bleib ich weg. Ich rechne aber mit nem Haftbefehl, nur wie lange es dauert bis der draußen ist - keine Ahnung.
Dann geh doch direkt zur Polizei und bitte unter diesen Umständen um Schutzhaft.
Mein Anwalt meint, er käme erstmal auf freien Fuß und dürfte dann wegen Verdunkelungsgefahr wenige Zeit später inhaftiert. Das reicht allerdings, um seine Drohung wahrzumachen.
Die Flucht an sich ist geplant, Handy unter falschem namen. Zimmer unter falschem Namen. schön weit weg und nicht zurückverfolgbar irgendwie. Ich plane etwa ein- bis zwei Wochen maximal. der Haftbefehl wäre da natürlich denkbar.
Dann kann ich Dir nur viel Glück dabei wünschen
Naja ich mache mir halt dahingehend sorgen.
Sind noch 3 Stunden bis der Zug abfährt, daher. hab damit mal eingeplant, dass zu späten Nachmittagsstunden wohl seltener die Chance besteht, einen Haftbefehl zu bekommen. Keine Ahnung.
Deine Mail an die StA könnte durchaus als Fluchtgefahr und damit als Haftgrund ausgelegt werden - Du darfst also - sofern Du ztu Hause bist - ab jetzt bei jedem Klingeln an Deiner Wohnungstür damit rechnen in Haft genommen zu werden
Abhauen verschlimmert die Situation nur! Es könnte sogar auch sein, dass man dir zusätzlich einen Straftat anhängt.
Geh zu deinem Anwalt und strell dich, mit dessen Hilfe
.nur so kannst du jetzt noch Schlimm eres verhinder
Gehe umgehend zur Polizei, erstatte An zeige, schildere dieser GENAU die Umstände und bitte um Schutz - wenn nötig um Schutzhaft!
Dass dein Widersacher aufgrund deiner Anzeige "aus der Ferne" verhaftet wird, dami1 kannst du nicht rechnen!
Deine Anzeige geht erst mal zur Staatsanwaltschaft, dort wird der Fall geprüft und wenn nötig eine Haftbefehl gegen ihn erlassen. Sofern er dann gefasst und hinter Gittern sitzt kannst du erst halbwegs beruigt sein! - Aber jetzt abhauen ist genau das Falsche!
Und glauber nicht, dass Strafverfolgungsbehörden derartige fOREN NICHT AUCH LESEN! - ALSO GEH' ZUR POLIZEI - aber schnell1