Wie lange arbeitger lohn nicht bezahlen

Hallo. Mein Arbeitgeber musste eigentlich den Lohn zw. 15 und 20. des Folgemonats zahlen. Heute ist 27. und nichts ist gekommen. Sogar die Lohnabrechnung hat der noch garnicht geschickt. Ich habe da bestimmt schon 10 mal angerufen, die sagen dass das Geld erst zum Monatsende kommt, Und 3-4 Mal hat er mir gesagt , dass er die Lohnabrechnung sofort ausdrückt und abschickt. Gibt es ein Gesetz, wo man steht, wie lange darf ein Arbeitgeber den Lohn nicht auszahlen. Und was kann ich dagegen tun?

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Wie lange darf ein Arbeitger den Lohn nicht bezahlen.

Hier ist eine ganz gute Auskunft dazu.
http://www.hensche.de/Infos_Arbeitsrecht_Zahlungsverzug.html
Das hört sich alles nicht so gut an. Die Erzählungen vermitteln den Eindruck, als ob es in der Firma möglicherweise einen Liquiditätsengpass geben könnte. Versuche das mal, zu ergründen.
Ein Lohn oder ein Gehalt eines Arbeitnehmers ist nach juristischer Sicht nach 4 Wochen fällig ab dem Zeitpunkt des Arbeitsbeginns.
Geht der Lohn oder das Gehalt nicht ein, verbleibt nur folgende Möglichkeit:
Gerichtsverwertbare Bitte, schriftlich per Fax oder Einwurfeinschreiben, den fälligen Lohn oder Gehalt mit einer kurzen Frist versehen, sagen wir eine Woche, auf das angegebene Konto zu überweisen. Diese Anmahnung ist unverzichtbar. Geht dann nach der Fristsetzung, die man ganz höflich formulieren kann in Form einer Bitte der Lohn nicht ein, liegt eine Fristversäumnis vor. Danach kann man beim zuständigen Arbeitsgericht Klage erheben auf Lohnzahlung. Die Frist sollte unter 3 Wochen für die Klage eingehalten werden, damit das Klagerecht nicht verfällt. Liegen noch Ersparnisse vor, von denen Du Deinen Lebensunterhalt und die Kosten tragen könntest, läuft der Prozess normal ab und es gibt in cirka 3 Wochen nach Antragstellung einen Gütetermin. Kommst Du durch den Nichterhalt des Lohnes oder des Gehaltes in Existenznot, keine Mietzahlung möglich, Essenkaufen mangels Geld nicht mehr möglich, etc., musst Du das dem Rechtspfleger glaubhaft darlegen und ggflls mit Kontoauszügen Mietvertrag, etc. belegen, dann kannst Du den Antrag auf Erlass einer "Einstweiligen Verfügung" stellen, die wird sofort terminiert, wenn der Richter sie annimmt, der Gütetermin findet 1 bis 3 Tage später bereits statt. Aber wie gesagt nur dann, wenn Gefahr im Verzuge ist.
Daß nach dieser Vorgehensweise dann anschließend höchstwahrscheinlich eine Kündigung seitens des Arbeitgebers erfolgen wird, weil das Vertrauen unwiderbringlich zerstört ist, wird auch hier eine Kündigungsschutzklage dann nicht mehr helfen, die sowieso erst ab einem halben Jahr Beschäftigung eine Aussicht auf Erfolg hätte.


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