Wie hoch ist steuerfreibetrag kind

und wieviel kann ich für die betreuung absetzen?

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Wie hoch ist der steuerfreibetrag für ein kind?

Pro Kind sind 2007 insgesamt 8.501 Euro steuerfrei.
Zu den Betreungskosten:
Alleinerziehende Erwerbstätige können künftig bis zum 14. Lebensjahr des Kindes zwei Drittel der Kinder-Betreuungskosten, maximal 4.000 Euro, als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehen.
Beispiel:
Die Tagesmutter hat für die Betreuung eines Kindes 6.000 Euro im Jahr bekommen. Davon können zwei Drittel, also 4.000 Euro, von der Steuer abgesetzt werden. 2.000 Euro müssen aus versteuertem Einkommen bezahlt werden. Bei einem Grenzsteuersatz von zum Beispiel 35 Prozent hat der Fiskus also 1.400 Euro zu den Kinder-Betreuungskosten dazugetan.
Wichtig:
Für zusammenlebende Elternteile gilt diese Regelung nur, wenn beide Elternteile erwerbstätig sind. Bei Alleinverdiener-Ehen können nur zwei Drittel der Betreuungskosten für Kinder zwischen drei und sechs Jahren, maximal 4.000 Euro, abgesetzt werden.


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