Wie gut chancen kündigung kleinbetrieb abfindung bekommen

mir wurde betriebsbedingt gekündigt, leider werden weder sozialer Status noch Betriebszugehörigkeit dabei berücksichtigt, da hätte ich die besten Karten. Es handelt sich um einen Kleinbetrieb unter 10 Angestellten, da braucht das nicht berücksichtigt werden. Kündigungsschutzklage hat also keine Aussicht auf Erfolg und ich brauche das laut Anwalt gar nicht versuchen. Welche Möglichkeiten habe ich nun, doch eine Abfindung zu bekommen

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Wie gut sind die Chancen bei Kündigung in einem Kleinbetrieb eine Abfindung zu bekommen?

so gut wie gar keine abfindungen sind nicht rechtlich festgelegt
da kenne ich alleine in meinem engen Bekanntenkreis drei Gegenbeispiele.
Alles Unternehmer/Firmeninhaber und alle mussten sie den Arbeitn4ehmer mit einer Abfindung beglücken, nachdem diese Arbeitnehmer die Kündigung durch immenses Fehlverhalten provoziert haben.
aber devinitiv nicht bei kleinen betrieben
glück gehabt wir sind 100 alleine in der niederlassung potsdam und es gibt keine
Wie lange ist denn die Betriebszugehörigkeit? DIe Kündigungsschutzklage könnte aus bestimmten Gründen dennoch sinnvoll sein.
Meiner Meinung nach keine. Kündigungsschutzklage hat m.E. kaum Aussicht auf Erfolg, da der Betrieb nicht unter das Kündigungsschutzgesetz fällt.
Einzige Strategie: Vielleicht gibt es ja irgendwelche Gründe zur Klage, z.B. Mobbing mit daraus resultierender Schadenersatzforderung, die der AG gern vermeiden würde und dafür ein bisschen in die Tasche fasst.
Wen nschon ein ANWALT keine Chancen drauf enräumt, wirst du wohl auch keine haben.
Der übliche Weg bei eienr solhen Frge wäre, dichzu bitten ,dich an eine Anwalt zu wenen. Dies hat du offenbr schon getan, und hast eine negativen Bescheid. Es gibt also nur zwei Möhlichkeiten: NOCH eine Anwalt fragen, oder "auf gut Glück" eien Kündigungschutzklage einzureichen.
Ist aber vermutlich Zeitverschwendung.
Abfindugnen sind immer freiwillig, und fallen dann an, wenn eine Kündigung nicht 100%ig einwandfrei fürden Arbeitgeber ersheint.
Geht es Dir wirklich nur darum eine Abfindung zu bekommen? Die Kanzlei in der Du gearbeitet hast, wird wohl schon einiges vorbereitet haben, falls DU diesen Weg gehen willst. Also solltest Du sicher sein, dass Du nichts ausgefressen hast, was die verwenden könnten.
Wie wäre es, wenn Du einfach schnellstmöglich einen neuen Job suchst.
Ohne Klage hast du keine Chance, eine Abfindung zu bekommen. Ob eine Klage wirklich so aussichtslos ist, weiß ich nicht. Du solltest noch einen zweiten Anwalt fragen.
Wo hat sie denn geschrieben,
dass sie in einer "Kanzlei" gearbeitet hätte?
Hominator, in ihren anderen Fragen von heute.
Kleinbetrieb: Aussichtsreich kann eine Kündigungsschutzklage sein, wenn die soziale Auswahl *eklatant* mißachtet wurde.
Betriebsbedingte Kündigung – Wikipedia
mir geht es echt um eine Abfindung, weil das, was in der letzten Zeit gelaufen ist, wirklich eine Abfindung wert wäre. Ich habe schon nen Anwalt eingeschaltet, nur der meldet sich seit fast zwie Wochen nicht mehr und mir läuft irgendwie die Frist weg. Hatte vor, jetzt mal selber tätig zu werden und habe leider doch zu wenig Ahnung von Arbeitsrecht. Diesen Arbeitsplatz will ich auf keinen Fall zurück - geht gar nicht. aber wie gesagt, hätte auch keine Aussicht auf Erfolg
Bei einer Kündigungsschutzklage kommt fast immer eine Abfindung heraus, ganz selten eine Rücknahme der Kündigung. Wie gesagt, eine Klage wäre in diesem Fall nur aussichtsreich, wenn die soziale Auswahl *eklatant* mißachtet wurde.
wenn Du einen Anwalt damit beauftragt hast und der das Mandat auch angenommen hat und die Frist einfach verstreichen lässt, so hast Du Ansprüche gegen diesen.
Und was Dinge angeht, die im Arbeitsverhältnis vor der Kündigung gelaufen sind, hättest Du Dich auch vorher wehren/absichern müssen. Im nachinein wird das echt schwierig, weil UD niemanden haben wirst, der für Dich aussaget.
Betriebszugehörigkeit insgesamt 5 Jahre, 2 Jahre Minijob und 3 Jahre fest, alle anderen sind viel später gekommen, ich bin alleinerziehend und hätte da nur noch ´ne Kollegin mit einem GdB als Konkurenz , ich habe mich die ganze Zeit weitergebildet und Seminare besucht während kein anderer das getan hat
habe wirklich nichts ausgefressen, meine Chefin hatte nur irgendwann ein persönliches Problem mit mir und das durfte ich auf diese Weise ausbaden
ach und noch etwas. Wenn Du auf Abfindung klagst, dann neigen Gerichte dazu, dass sie dem Arbeitgeber recht geben, Du musst also auf Weiterführung des Arbeitsverhäkltnisses klagen. ABER genau das ist für Dich ja auch unerträglich.
Ohne Klage gibt es überhaupt keine Möglichkeit, eine Abfindung durchzusetzen. Ein anderer Weg existiert nicht.
ja , Recht hast du. aber ich habe ein Mobbingtagebuch geführt mit Zeugen und Mails und ich denke, da kann keiner wirklich einen Rückzieher machen, auch wenn sie mal eben eine Schweigepflicht darüber von den Kollegen abverlangt hat, die Mails und SMS-en habe ich schwarz auf weiß mit Datum und Uhrzeit und das Tagebuch dazu.
dann rufe morgen umgehend noch einmal bei deinem Anwalt an und tritt ihm in den Hintern, dass er sich endlich um die Sache kümmert.
Es gibt wenig Menschen, die sich in den Hintern treten lassen.
leobodo, wenn ICH etwas will und derjenige, den ich damit beauftrage und dafür bezahle seinen Job nicht macht, dann trete ich dem in den Hintern ODER suche mir jemand anderen. Aber einfach nur ergeben die Hände in den Schoß zu legen, wäre ganz falsch
Ja, dann.
Wenn das bei Dir funktioniert.


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- dieser Klausel frühestens zum 10/1/2012 kündigen. Die Kündigung muss bis spätestens 7/31/2012 erfolgt sein. @scaffi .Du -- abgeschlossen und er läuft noch bis zum September 2012.! für So wie Du es beschreibst beträgt die Erstlaufzeit 24 Monate. -


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In der IT-Branche: Softwareentwicklung Das läßt sich nicht einmal annähernd durchschnittlich beziffern, weil


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- Umsatzzahlen. Also in Deutschland würdest Du keine Abfindung bekommen, weil hier ein Handelsvertreter freiberuflich und somit --ich bin seit 6 Jahre als Export Consultant für einem Weingut in Österreich tätig, Umsätze im Ausland sind sehr gestiegen -- Euro als Abfindung abspeisen bedingt durch Umorganisierung Wie hoch kann meine Abschlussprovision sein nach soviel Jahre -