Wie entstand deutsche grundgesetz
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Wann und wie entstand das deutsche Grundgesetz?
Tja, so das mal, und was sagt uns das?
Ganz grob und vielleicht etwas übertrieben - wir sind von einem Unrechtssystem in das andere gekommen; GottSeiDank gibt's nicht mehr so viel Tote; aber was die Freiheit des sogenannten "mündigen" Bürger betrifft?
Er ist mündig weil er den Mund hält - brav
Es besagt unter anderem,daß das ch so sakrosankte GG mit vermeintlich gar Verfssungsrang
1.Nach der Wiedervereinigung seine Gültigkeit verlor
3.Den Bürgern scheineilig die Erfüllung des Artikel 146 versagt wird
5.)Das Bananenrepublik noch einen wohlwollende Untertreibung ist
Deutschland besitzt nur ein Grundgesetz, keine Verfasung.
Dies wurde 1949 extra nicht als Verfassung verabschiedet, weil der Status der Teilung Deutschlands nicht als dauerhaft angesehen wurde, sondern nur als vorrübergehend. Wenn damals nun eine Verfassung verabschiedet worden wäre, wäre der "eiserne Vorhang" wahrcheinlich niemals gefallen.
Außerdem konnte gar keine Verfassung verabschiedet werden, da Deutschland bis 1990 noch unter dem Viermächte-Status stand. Deutschland war bis dahin genau genommen immer noch besetzt und somit nicht selbstständig!
Meines Wissens tagte der Parlamentarische Rat aber in Frankfurt a. Main!
Bonn wurde erst später auf drängen von Adenauer Hauptstadt und Sitz der Regierung, inklusive Bundestag
http://www.buergeranwalt.com/02-ra-storr-standpunkte/02-13-maer-gesamtdeutsche-verfassung.html
Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es wurde vom Parlamentarischen Rat, dessen Mitglieder von den Landesparlamenten gewählt worden waren, am 8. Mai 1949 beschlossen und von den Alliierten genehmigt. Es setzt sich aus einer Präambel, den Grundrechten und einem organisatorischen Teil zusammen. Im Grundgesetz sind die wesentlichen staatlichen System- und Werteentscheidungen festgelegt. Es steht im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
vom 23. Mai 1949 , zuletzt geändert durch Gesetz
vom 28. August 2006
Der Parlamentarische Rat hat am 23. Mai 1949 in Bonn am Rhein in öffentlicher Sitzung festgestellt, daß das am 8. Mai des Jahres 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Woche vom 16.-22. Mai 1949 durch die Volksvertretungen von mehr als Zweidritteln der beteiligten deutschen Länder angenommen worden ist.
Auf Grund dieser Feststellung hat der Parlamentarische Rat, vertreten durch seinen Präsidenten, das Grundgesetz ausgefertigt und verkündet.
http://www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetze/grundgesetz/index.html
Es wurde direkt nach dem Zweiten Weltkrieg im Jahre 1949 in der Bundesrepublik Deutschland mit den westlichen Allierten beschlossen und ist die Verfassung von Deutschland.
also sowas wie ein grundgesetz, wurde währen odda nach der Französischen revolution im jahre 1749 geschrieben. aber die grundgesetze wie wir sie haute haben , wurden erst nach dem zweitem weltkrieg gemacht.
Meinst Du das Ernst, was Du da schreibst?
Falls ja, lebst Du auf einer andren Zeitschiene.
Passend zur obigen Einlassung:
GG Art 20 Abs
Betonung "Gegen jeden".
Es geht nicht um Beseitigung sondern um Erfüllung.
Mann, les halt erstmal den Artikel nach, der hat mit "Beseitung" nichts zu tun
Ich halte den Begriff "Parteiendiktatur"für übertrieben,die Forderung welche bewußt von den "Unterzeichnern" verlangt wurde,jedoch für Notwendig.Dieser Zustand ist ein schlechter Scherz.
.unser Trumpf ist der Primat der Meinungsfreiheit, der die Argumentation einer wie auch immer formal gerechtfertigten Meinungslenkung überwiegen wird, weil der Gedanke der Freiheit den Kern unserer Verfassung darstellt."
Generalbundesanwalt a.D. Alexander von Stahl
Anmerkung: Von Stahl äußert sich zu den Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde der Wochenzeitung JUNGE FREIHEIT gegen verwaltungsgerichtliche Entscheidungen, die aus unerfindlichen Gründen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz in NRW abgesegnet hatten. Diese offenkundig verfassungswidrige Beobachtung ist ein weiterer Beweis für den strukturellen Mißbrauch des Verfassungsschutzes für parteipolitische Zwecke bzw. zur Behinderung oder sogar Unterdrückung legaler - aber unliebsamer - Meinungsäußerungen. Im Zusammenwirken mit der ebenfalls rechtswidrigen Ämterpatronage und Postenschacherei der beiden großen Systemparteien, der natürlich in Justiz und Verfassungsschutz eine herausgehobene Bedeutung zukommt, ergeben sich Zustände, die zur Einschätzung der BRD als "Halbdiktatur" durch den US-Freedom-Index führten.
Von welcher "Verfassung" spricht hier von Stahl scheinheilg?