Wie bekomme führerschein frankreich

nach meinem führerscheinentzug in deutschland vor 1 1\2 jahren wohne ich seit 6 monaten in frankreich und meine spperrzeit ist seit februar 07 abgelaufen.die zwei-jahresfrist ist noch nicht abgelaufen, daß ich den führerschein nicht neu machen muß.in deutschland kann ich aber keinen führerschein beantragen da ich hier nicht wohnhaft bin.weiß jemand was ich machen muß um den fs in frankreich zu bekommen.in deutschland müsste ich mpu machen.

1 Antworten zur Frage

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Wie bekomme ich den führerschein in frankreich

ich würde an deiner stelle so schnell wie möglich die mpu machen und noch vor ende der 2-jahresfrist bei der zulassungsstelle einen "antrag auf wiedererteilung" stellen - sonst musst du den fs in deutschland neu machen. in frankreich kommst du anhand deines jetzigen status' nicht um das neumachen herum, was viel teurer wäre als die mpu in deutschland zu bezahlen. aber nicht nur das wäre das problem: denke bloss nicht, du könntest in f einen führerschein machen und damit dann später in d fahren, das geht nicht - sobald du hier angehalten wirst, wird bei einer überprüfung festgestellt werden, dass deine fahrerlaubnis seinerzeit entzogen wurde + keine mpu gemacht wurde, und du somit trotz französichem führerscheins in d *ohne führerschein* unterwegs warst - laut eu-abkommen werden strafverfolgungen an die französischen behörden zur weiterverfolgung übermittelt.
ein französischer fs hilft dir also nicht die eintragung loszubekommen. versuche vielleicht bei einem bekannten/verwandten einen nebenwohnsitz in d für die zeit der mpu anzumelden und schildere dein problem der zulassungstelle deines letzten wohnsitzes in deutschland.
Jeder von einem Mitgliedstaat ausgestellte Führerschein wird von den übrigen Mitgliedstaaten anerkannt, unabhängig davon, ob es sich um einen neuen Führerschein oder alten Führerschein, sofern dieser gültig ist, handelt. Außer wenn Sie es ausdrücklich wünschen, braucht der Führerschein ihres Heimatlandes nicht mehr gegen einen Führerschein des Aufnahmemitgliedstaats umgetauscht zu werden. Um die Lesbarkeit zu verbessern und die gegenseitige Anerkennung zu erleichtern, wird der Führerschein ab 1. Juli 1996 nach einem einheitlichen EG-Muster ausgestellt.


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