Widerrufsfrist bankgeschäfte
Habe ich die Möglichkeit am Bankschalter abgeschlossene Verträge wieder rückgängig zu machen und wenn ja wie lang ist die Frist? Kann ich beispielsweise ein Sparbuch das ich angelegt habe, aber das für ein 1Jahr fest angelegt ist wieder auflösen um das Geld anderweitig zu investieren? Gibt es dazu irgendwelche Rechtsquellen?
2 Antworten zur Frage
Videos zum Thema
YouTube Videos
Gibt es eine Widerrufsfrist für Bankgeschäfte?
Ganz generell gilt in Deutschland, dass Verträge IMMER einzuhalten sind. Ein Rücktrittsrecht ist nur für Geschäfte nach dem Fernabsatzgesetz und für sogenannte Haustürgeschäfte vorgesehen, da in diesen beiden Fällen davon ausgegangen wird, dass der Verbraucher sich nicht genügend informieren konnte und man ihm durch die Möglichkeit des Rücktrittes stärken will. Wenn Du in eine Bank gehst und dort einen Vertrag abschliesst, gilt dieser ab Unterschrift und liesse sich nur zu den Bedingungen rückgängig machen, die die Bank dir
In Einzelfällen gibt es hierzu natürlich eine ganze lange Latte von Ausnahmen, dazu müsste man die genauen Umstände Deines Falles kennen. Leider dürfen wir hier aber keinerlei Rechtsberatung abgeben.
Ich empfehle Dir die SeiteRechtsberatung und Rechtsfragen online. Finden Sie einen Rechtsanwalt bei frag-einen-anwalt.de
Dort geben echte Rechtsanwäte rechtssichere Auskünfte , ausserdem ist dort gratis eine Datenbank sämtlicher bereits gefragten Themen vorhanden, die man ohne Anmeldung einsehen kann. Zu fast allen Themen findet man dort ähnliche Anfragen und die jeweils durch den Anwalt gegebene Antwort.
Widerrufsfrist - 14 Tage, sofern es um einen widerrufsfähigen Vertrag geht. Beim "Kauf" von Produkten zieht diese Frist nicht. AGB beachten. Sparbuchauflösung ist möglich unter der Zahlung des Vorschusszinses. Beim normalen Sparbuch sind Abhebungen i.H.v. € 2.000,- je Monat ohne Zahlung des VZ möglich.
Also: Widerrufen kannst Du nur , wenn dies vertraglich vereinbart wurde oder gesetzliche Regelungen bestehen. Letztere findest Du im BGB.
Das von demnos erwähnte Fernabsatzgesetz gibt es schon seit über 4 Jahren nicht mehr, die Regelungen wurden aber ins BGB übernommen.
Wenn der Vertrag am Bankschalter abgeschlossen wurde, kommst Du wahrscheinlich nicht "ohne Verluste" heraus. Die Auflösung gegen Vorschußzinsberechnung wird wohl möglich sein, eine entsprechende Rechtspflicht der Bank besteht jedoch nicht. Neuerdings weigern sich manche Banken in Einzelfällen, diese vorzunehmen.