Welchen tieren bedarf einführung nach deutschland sondergenehmigung welche ämter
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Bei welchen Tieren bedarf es bei der Einführung nach Deutschland einer Sondergenehmigung und wenn, durch welche Ämter?
Einreisebestimmungen - Hunde/Katzen - ins Ausland
Ein als gefährlich eingestufter Hund darf dann eingeführt werden, wenn er nach einem Auslandsaufenthalt zurückkommt und wieder in das Bundesland verbracht wird, in dem der Hundehalter eine Erlaubnis zum Halten des Hundes hat.
Ebenso dürfen Gebrauchshunde in das Inland mitgebracht werden.
In beiden Fällen ist es erforderlich, dass der Hundehalter bei der Einreise die zur Überprüfung des Hundes erforderlichen Papiere vorlegen kann und damit nachweisen kann, dass es sich um den Hund handelt für den die Erlaubnis ausgestellt worden ist. Handelt es sich um einen Gebrauchshund, so ist die Zweckbestimmung des Hundes mittels einer Bescheinigung nachzuweisen. Die Dokumente sind im Original vorzulegen.
Mit der Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland werden derzeit zur Vermeidung übermäßiger Beschwernisse folgende Hunde von dem Einfuhr- und Verbringungsverbot ausgenommen:
Gefährliche Hunde, die von Personen mitgeführt werden, die sich nicht länger als vier Wochen in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten
Gefährliche Hunde aus dem in Deutschland zurzeit vorhandenen Bestand, die aus dem Ausland wieder eingeführt/verbracht werden
Diensthunde, Behindertenbegleithunde, Blindenhunde und Hunde des Katastrophen- und Rettungsschutzes.
Zoll online - Gefährliche Hunde
Ausgestopfte Tiere, Gegenstände die aus Tierteilen hergestellt wurden oder durch ihre Fremdartigkeit faszinierend wirkende Pflanzen können anziehend auf uns wirken. Oft werden uns solche Souvenirs auf Urlaubsreisen angeboten. Doch hierbei ist äußerste Vorsicht geboten.
Möglicherweise sind diese Tiere oder Pflanzen artengeschützt.
Lassen Sie sich Ihre Bedenken dahingehend nicht von Händlern ausreden, die Ihnen eine "Ausfuhrbescheinigung" ausstellen wollen. Nur die hierfür zuständigen Behörden des Urlaubslandes sind befugt, eine amtliche Genehmigung auszustellen.
Über das ganze Jahr verteilt - jedoch hauptsächlich in den Hauptreisezeiten - müssen sehr viele artengeschützte Tiere, Pflanzen oder daraus hergestellte Gegenstände vom Zoll beschlagnahmt werden, weil sie ohne die hierfür erforderlichen Genehmigungen mitgebracht werden.
Beachten Sie bitte auch, dass nicht nur lebende, sondern auch tote Tiere oder Pflanzen sowie Teile davon und Produkte, die Bestandteile davon enthalten dem Artenschutz unterliegen können.
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Zoll online - Artenschutz
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Die artenschutzrechtlichen Regelungen betreffen alle Reisenden gleichermaßen, ob Sie nun in die EU einreisen, oder aus ihr ausreisen.
Ausgestopfte Tiere, Gegenstände die aus Tierteilen hergestellt wurden oder durch ihre Fremdartigkeit faszinierend wirkende Pflanzen können anziehend auf uns wirken. Oft werden uns solche Souvenirs auf Urlaubsreisen angeboten. Doch hierbei ist äußerste Vorsicht geboten.
Möglicherweise sind diese Tiere oder Pflanzen artengeschützt.
Lassen Sie sich Ihre Bedenken dahingehend nicht von Händlern ausreden, die Ihnen eine "Ausfuhrbescheinigung" ausstellen wollen. Nur die hierfür zuständigen Behörden des Urlaubslandes sind befugt, eine amtliche Genehmigung auszustellen.
Über das ganze Jahr verteilt - jedoch hauptsächlich in den Hauptreisezeiten - müssen sehr viele artengeschützte Tiere, Pflanzen oder daraus hergestellte Gegenstände vom Zoll beschlagnahmt werden, weil sie ohne die hierfür erforderlichen Genehmigungen mitgebracht werden.
Hinweis
Bei der Mitnahme von artengeschützten Tieren, Pflanzen oder daraus hergestellten Gegenständen droht nicht nur die Beschlagnahme, sondern auch die Verhängung einer Geldstrafe.
Artenschutz - Das Wichtigste für Reisende im Überblick
Beachten Sie bitte auch, dass nicht nur lebende, sondern auch tote Tiere oder Pflanzen sowie Teile davon und Produkte, die Bestandteile davon enthalten dem Artenschutz unterliegen können.
Wichtiger Hinweis
Artengeschützte Exemplare benötigen für die Zollabfertigung grundsätzlich artenschutzrechtliche Genehmigungen. Dies gilt für die Einfuhr ebenso wie für die Ausfuhr.
Folgende Übersicht soll Ihnen dabei helfen, welche Tiere und Pflanzen unter den Artenschutz fallen. Für derartige Fälle ist ein artenschutzrechtliches Dokument erforderlich. Beachten Sie bitte, dass diese Übersicht lediglich der Orientierung dienen kann und keinesfalls eine abschließende Aufzählung darstellt.
Elfenbein oder Elefantenleder
Jagdtrophäen von geschützten Tierarten
Exotische Felle und Pelzmäntel
Sämtliche wild lebenden Katzenarten
Alle Affen, einschließlich Fleisch wie "bushmeat"
Nashornprodukte
Lebende oder ausgestopfte Vögel
Krokodile, Kaimane und Schlangen
Meeresschildkröten und Produkte aus Schildpatt
Kakteen oder kakteenähnliche Pflanzen, Tillandsien und Orchideen
Korallen, Muschel- und Schneckenschalen
Ausnahmsweise dürfen dokumentenfrei von einer Person für den eigenen persönlichen Gebrauch folgende Exemplare im persönlichen Gepäck mitgeführt werden:
Kaviar von Störarten bis zu einer Menge von 125 Gramm in vorschriftsmäßig gekennzeichneten Behältern
bis zu drei Regenstöcke aus Kaktus
bis zu vier Lederwarenerzeugnisse von toten Krokodilen
bis zu drei Gehäuse der Fechterschnecke
bis zu drei Exemplare von Riesenmuscheln
bis zu vier tote Exemplare von Seepferdchen
Exempla
Für Giftschlangen brauchst Du auf alle Fälle eine Genehmigung. Soweit ich das weiss, ist hierfür das Ordnungsamt zuständig.
Für solche hier ganz sicher Mike
http://www.myvideo.de/watch/1227217/Schlange_frisst_einen_Jungen
Die gemeine Staubsaugerschlange. Sehr gefährlich