Welchen rechtsanspruch man mündlichen zusagen
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Welchen Rechtsanspruch hat man bei mündlichen Zusagen?
In welchem Bereich? Normalerweise gilt auch eine mündlich erteilte Zusage als erteilt, allerdings brauchtst du einen Zeugen, der die Abmachung bestätigen kann.
wenn du es beweisen kannst dann hast du aufjedenfall ein recht klage zu erheben aber.
1.glaub ich nicht dass so etwas beweisbar ist
2.hat eine firma viel bessere anwälte und du könntest den prozess verlieren
und 3.auch wenn du angenommen wirst, hat der chef dich nicht gerade lieb und wird versuchen dich so schnell wie möglich loszubekommen.
Vertrag ist Vertrag – die Form spielt keine Rolle.
Mündliche Zusagen und Versprechungen sind nichts wert, ausser bei Verkäufen unter Bauern oder handwerker, die mit handschlag geschlossen wurden, die sind bindend, aber wenn z. B. ein vetreter Dir irgendwas verspricht, dann besteh darauf, dass es im vertrag steht, dann hast Du ein recht darauf sonst nicht.
Mündliche Zusagen haben Rechtsgültigkeit. Man muß es aber beweisen können. Ein Zeuge wäre demnach gut. Sonst sieht es schwierig aus.
Dann steht Aussage gegen Aussage.